CA - Smalltalk III - wohi - 13.09.2006
Scheiben folieren ist in Österreich grundsätzlich nur hinter der B-Säule erlaubt...
Mitführen der ABE sollte reichen.
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BigBoSS - 13.09.2006
Heißt ich darf nur die hinteren 3 Scheiben folieren- sehr schade. In Slowenien darf man alle außer der Windschutzscheibe folieren- na da muss ich mir überlegen den Wagen dort anzumelden

Darf ich die 55% Folie auf allen 3 hinteren Scheiben verbauen oder ist das zu dunkel und ich bekomm Probleme mit der Polizei?
wohi danke für deine wertvolle Antwort
LG,
BigBoSS
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JohnCooperWorks - 13.09.2006
sLiKK schrieb:na brack. das sieht so
aus.
...glaub mir eh keiner, schauts selber: LINK

he, cool :macho:
CA - Smalltalk III - wohi - 13.09.2006
BigBoSS schrieb:Heißt ich darf nur die hinteren 3 Scheiben folieren- sehr schade. In Slowenien darf man alle außer der Windschutzscheibe folieren- na da muss ich mir überlegen den Wagen dort anzumelden
Darf ich die 55% Folie auf allen 3 hinteren Scheiben verbauen oder ist das zu dunkel und ich bekomm Probleme mit der Polizei?
Schau' dir mal diese Links an:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/fahrzeugtechnik/downloads/scheibenfolienerlass_1905001_04r.doc
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/fahrzeugtechnik/downloads/folienliste_25042005.pdf
Eine "Splitterschutzfolie" mit mindestens 85% Transmissionsgrad (also <15% "Tönung") darfst du somit auch an die vorderen Seitenscheiben anbringen.
Neben der ABE musst du auch eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Anbringung mitführen.
Wenn die Folie nicht in der Liste der freigegebenen enthalten ist bzw. keine ABE hat, musst du sie prüfen und eintragen lassen...
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sLiKK - 13.09.2006
55% ?
ich hab das maximale was erlaubt ist und das wären 20% durchlässigkeit,(bin mir da aber nicht sicher ) ist mir immer noch zu hell
CA - Smalltalk III - wohi - 13.09.2006
Man müßte einen Augenarzt kennen:
Ausnahmen:
Für Sonderfälle (z.B. medizinische Indikation) besteht auch für die von den Bestimmungen abweichende Anbringung, ausgenommen an der Windschutzscheibe, die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 34 KFG 1967.
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BigBoSS - 13.09.2006
Das sind doch total blöde Bestimmungen.

Wie viel % darf ich hinten maximal tönen? Es steht nur, dass die Splitterschutzfolien vorne einen Transmissionsgrad von 70% nicht unterschreiten dürfen. Kann ich hinten also beliebig tönen? Hat jemand erfahrungen wie sich die Polizisten mit den Bestimmungen in diesem Bereich auskennen? Ich bin mir nicht sicher ob die Folien die ich verbauen möchte auf der Liste angeführt sind. Die Bestätigung über die ordnungsgemäße Anbringung bekomme ich so wie auch das ABE Gutachten. Hat schon jemand erfahrunge mit einer Polizeikontrolle gemacht die ihm seine Folien ganz genau überprüft hat?
@sLiKK
Hast du vielleicht ein Bild von deinem MINI wie es mit 20% aussieht?
Danke für eure Antworten
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MiniHazza - 14.09.2006
also ein freund von mir hat bei seinem prolo 318i super mega breiter tiefer gti tuning bmw vorne und hinten die scheiben ganz dunkel (% weiss ich nicht genau) aber bei den bisherigen kontrollen hats noch kein polizist gemerkt... wenn sie dich aufhalten einfach gleichmal die vorderen seitenscheiben ganz runter lassen, dann merken sie es eh nicht... :-D
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D! - 14.09.2006
MiniHazza schrieb:wenn sie dich aufhalten einfach gleichmal die vorderen seitenscheiben ganz runter lassen, dann merken sie es eh nicht... :-D
Hmm, im Sommer wird das auch niemanden auffallen, aber im Winter bei - 10 Grad werden sich sogar die Gschpeudn was dabei denken, wenn plötzlich alle "Prolo"-Karren beide vorderen Fenster runterlassen...
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uwe_sternlitz - 14.09.2006
D! schrieb:Hmm, im Sommer wird das auch niemanden auffallen, aber im Winter bei - 10 Grad werden sich sogar die Gschpeudn was dabei denken, wenn plötzlich alle "Prolo"-Karren beide vorderen Fenster runterlassen... 

da könnt was dran sein...