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Mietrecht - MiniDriver - 21.09.2005

@Martin: In der Regel gelten alte Verträge bis in die Ewigkeit. Das was mal ausgemacht wurde gilt dann bis der Vertrag gegenseitig aufgehoben oder geändert wurde. Aber ich denke das Du dich da am besten an den zuständigen Mieterverbund wendest. Hast Du mietrechtsschutz?

Gruß,
Dirk

BTW: Der Sceicento von meiner Freundin steht auch im warmen, mein Mini draussen auf nem Stellplatz Zwinkern


Mietrecht - Kruhser - 21.09.2005

[QUOTE=MiniDriver
Gruß,
Dirk

BTW: Der Sceicento von meiner Freundin steht auch im warmen, mein Mini draussen auf nem Stellplatz ;-)[/QUOTE]


wenns anders wär würdest du wohl auch keinen Platz im warmen haben Zwinkern


Mietrecht - Lehmi - 21.09.2005

In den Mieterschutzbund kann man mit sofortiger Wirkung eintreten! Haben meine Eltern auch gemacht........


Mietrecht - Martin - 21.09.2005

MiniDriver schrieb:@Martin: In der Regel gelten alte Verträge bis in die Ewigkeit. Das was mal ausgemacht wurde gilt dann bis der Vertrag gegenseitig aufgehoben oder geändert wurde. Aber ich denke das Du dich da am besten an den zuständigen Mieterverbund wendest. Hast Du mietrechtsschutz?

Gruß,
Dirk

Beim Mieterschutzbund war ich schon. Da muss ich aber für mindestens 2 Jahre Mitglied werden, um Auskünfte zu bekommen. Da ich aber ansonsten kein Mieter bin, lohnt sich der finanzielle Aufwand nicht (Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag für 2 Jahre).

MiniDriver schrieb:BTW: Der Sceicento von meiner Freundin steht auch im warmen, mein Mini draussen auf nem Stellplatz Zwinkern

Aha. Noch so ein unterdrückter Minifahrer. Devil!


Mietrecht - MiniDriver - 21.09.2005

Kruhser schrieb:wenns anders wär würdest du wohl auch keinen Platz im warmen haben Zwinkern

Pfeiff

Wie wahr Devil!Peitsche


Mietrecht - Lehmi - 21.09.2005

@Martin
Ach so, wenn du es sonst nicht mehr brauchst.......Confused

ICH hab meinen Corsa sogar mal vom Stellplatz gefahren, damit Dennis´Mini nicht unter nem Baum stehen musste.....:!: Es geht also auch anders herum Zwinkern


Mietrecht - Martin - 21.09.2005

Lehmi schrieb:ICH hab meinen Corsa sogar mal vom Stellplatz gefahren, damit Dennis´Mini nicht unter nem Baum stehen musste.....:!: Es geht also auch anders herum Zwinkern

Das nenn' ich Liebe. Respekt


Mietrecht - Lehmi - 21.09.2005

Devil! Ja, so bin ich Oops!


Mietrecht - Dark_S - 21.09.2005

@ Martin

In Analogie zum Schweizer Recht kann ich dir folgendes sagen:

Stirbt der Mieter, so können seine Erben mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen. Das wäre in der Schweiz bei der der Miete von unbeweglichen Sachen und Fahrnisbauten eine Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin oder, wenn es keinen Ortsgebrauch gibt, auf Ende einer sechsmonatigen Mietdauer.

Oder einfach gesagt: Mietverhältnis geht auf die Erben über und die müssen dann, unter Einhaltung der Kündigungsfrist wie sie in besagtem Vertrag steht, kündigen. Oder eben unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, wenn diese von der vertraglichen abweicht.

Die Meinung von einem deutschen Juristen würde sich hier schon anbieten. Ich glaube aber schon, dass die gleiche Regel gilt, kann es dir aber leider nicht zusichern.

Grüsse
Dark_S


Mietrecht - Marina - 21.09.2005

Hallo,
ich glaub schon dass das so auch auf Deutschland zutrifft!! Unsere Oma ist gestorben und die hat allein gewohnt, dem Vermieterin war dass recht wurscht, mein Schwiegerpapa hat sich dann schnellstens um einen Nachmieter bemüht und erst dann ist er aus dem Vertrag raus gekommen!!! Er hat noch ca. einen Monat für seine Mutter zahlen müssen! Ich würde aber trotzdem nochmal bei einem Juristen nachfragen!!!
Marina