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Überkleben des Eurosymbols beim Kennzeichen - Druckversion

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+--- Thema: Überkleben des Eurosymbols beim Kennzeichen (/showthread.php?tid=14566)

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Überkleben des Eurosymbols beim Kennzeichen - newbee - 27.03.2006

das bekleben des kennzeichens ist verboten...Peitsche

mein daddy hatte mal nen kleinen aufkleber auf das kennzeichen geklebt, weil er ihn nicht auf den lack des fimenwagen kleben wollte...

3tage später hat er dafür sogar ne mängelkarte bekommen...Devil!
naja der scheinwerfer vorne rechts ging auch nicht...Lol

also das kennzeichen ist heilig...Püh!


schönen abend...cya...Sonne


Überkleben des Eurosymbols beim Kennzeichen - feschtag - 27.03.2006

Servus!

Der Lindi hat mal wie immer Recht!!

Das Kennzeichen ist eine Urkunde und darf nicht beklebt werden!!

Sage nur mal Reflex-Folie! Pfeiff



feschtag


Überkleben des Eurosymbols beim Kennzeichen - newbee - 27.03.2006

feschtag schrieb:Servus!

Der Lindi hat mal wie immer Recht!!

Das Kennzeichen ist eine Urkunde und darf nicht beklebt werden!!

Sage nur mal Reflex-Folie! Pfeiff



feschtag

ich hab auch recht...Peitsche


schönen abend zusammen...Top


Überkleben des Eurosymbols beim Kennzeichen - Silver-Hawk - 27.03.2006

Also ich habe mich eben auch nochmal schlau gemacht bein einem bekannten der Rechtsanwalt ist und auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.
Er meinte auch, daß ein Kennzeichen eine Urkunde wäre..
Hm..
ich dachte, daß es nur um die Stempel auf den Schildern gehen würde, also das diese eben als Urkunde gelten würden, aber scheint wohl doch so, daß es das ganze Schild als solches wie ne Urkunde behandelt wird.

Straßenverkehrsgesetz

III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 22 Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
  1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
  2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
  3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.


Überkleben des Eurosymbols beim Kennzeichen - lindiman - 27.03.2006

Nee, die alten Schilder sind solange die Kiste fährt auf der sie sind zulässig.
Wenn Du ein Fahrzeug ummeldest oder Neuanmeldest müssen die EU-Kennzeichen drauf. Bestandschutz quasi.

Aber egal, wenn das neue drauf ist darf man es nicht verändern, damit ist die Sache klar denke ich.


Überkleben des Eurosymbols beim Kennzeichen - Lobo - 28.03.2006

Ah okay, vielen Dank für die vielen schnellen Antworten! Das habe ich mir halb gedacht...

Schade, das wäre im Zusammenspiel mit meinen Schachbrettmusterspiegeln und dem Dach mit Start-Ziel-Flagge bestimmt nicht schlecht gekommen...

Aber dann leider nicht!


Überkleben des Eurosymbols beim Kennzeichen - MiriamM35 - 29.03.2006

Viele Leute kleben auch die komische Sylt-Insel oder sonstwas aufs Nummernschild Peitsche
Kannste wie die andern schon schreiben vergessen, am Nummernschild darf rein gar nichts geändert oder drauf geklebt werden! Ich war 2 Jahre auf der Zulassung angestellt, da gibt es echt die dollsten Dinger Lol


Überkleben des Eurosymbols beim Kennzeichen - SemtEX - 29.03.2006

Silver-Hawk schrieb:[...]
Straßenverkehrsgesetz

III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 22 Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
  1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
  2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
  3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

grundsätzlich würde ich vom gefühl her meinen, dass das kennzeichen in keiner form verändert werden darf, aber wenn man nur nach dem gesetzestext geht siehts anders aus:
in dem fall um den es hier geht besteht ja eindeutig keine rechtswidrige absicht (im gegensatz zur reflexfolie oder wenn ich aus einem E ien F klebe, usw).


Überkleben des Eurosymbols beim Kennzeichen - Silver-Hawk - 29.03.2006

SemtEX schrieb:....aber wenn man nur nach dem gesetzestext geht siehts anders aus:
in dem fall um den es hier geht besteht ja eindeutig keine rechtswidrige absicht (im gegensatz zur reflexfolie oder wenn ich aus einem E ien F klebe, usw).

Also ich weiß jetzt nicht genau was Du meinst, aber hier steht doch eindeutig, daß man die Finger vom Schild lassen soll:
wer das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt


Oder ließt Du da irgend was anderes ? Augenrollen
Und wenn ich nen Aufkleber drauf klebe, verändere ich doch das Schild, oder etwa nicht ? Zwinkern


Überkleben des Eurosymbols beim Kennzeichen - SemtEX - 30.03.2006

Silver-Hawk schrieb:Also ich weiß jetzt nicht genau was Du meinst, aber hier steht doch eindeutig, daß man die Finger vom Schild lassen soll:
wer [...] das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt


Oder ließt Du da irgend was anderes ? Augenrollen
Und wenn ich nen Aufkleber drauf klebe, verändere ich doch das Schild, oder etwa nicht ? Zwinkern
jo, du liest da echt was anderes:

genau den wichtigen teil "in rechtswidriger absicht" hast du in deinem letzten beitrag "wegzitiert".

ALLE punkte in dem gesetz beginnen mit "Wer in rechtswidriger Absicht...", und wenn es die nicht gibt, ist auch der rest irrelevant

vielleicht gibts noch nen anderen paragraphen wo das ganze wieder anders ausschaut, aber der hier ist eindeutig