BH Strafe ? -
mrCel - 23.06.2009
Ich hoff ihr habt es richtig verstanden, aber es hat mich nicht ein x-beliebiger Mann angezeigt sondern ein ganz normaler Polizist.
Ist das irgendwie relevant, dass er alleine war ?
Er argumentiert halt damit, dass im Umkreis von 10m Personen waren und es somit eine Gefährdung darstellt... Dass ich es im Griff habe spielt dabei ja weniger ne Rolle,... aber beweis das mal
BH Strafe ? -
rubberduck - 23.06.2009
mrCel schrieb:... aber beweis das mal 
das issja bei uns der schmarrn, wenn das "organ" sagt, es war gefährdent, dann wiegt seine stimme mehr, auch wenn er allein ist und man selbst keine zeugen hat die dies widerlegen können
so glaub ich wie´s ist, aber wir hätten da ja noch den inschpektor drüazwanzg
BH Strafe ? - oliverkanaan - 24.06.2009
Nope vor gericht ist ein Polizist ein ganz normaler Bürger.
Er ist in dem Fall Zeuge - es steht aussage gegen aussage, meiner meinung nach musst du da nicht viel erwarten. (wenn du nicht schon was schriftlich zugegeben hast oder der das auf video hat)
BH Strafe ? -
mrCel - 24.06.2009
ja bin ich mal gespannt... wird jetzt erst mal eh ewig dauern bis da was kommt... auf jeden Fall werd ich euch auf dem laufenden halten
inschpektor drüazwanzg is der ausm Vblg oder ?

Wär interessant was er dazu sagt
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Harox - 24.06.2009
mrCel schrieb:inschpektor drüazwanzg is der ausm Vblg oder ? 
BH Strafe ? -
Chris Tian - 26.06.2009
sorry, war die letzten vier tage in bad radkersburg

ja hary, ich bin 2 mal durch rottenmann gefahren, leider konnte ich keinen abstecher machen, ging sich zeitlich ned aus... zudem war ich mit nem neuen a4 unterwegs, mein kleiner musste eh daheim bleiben...
aber jetzt zurück zum thema!
ich weiß nicht ob die antwort schon gefallen ist, ehrlich gesagt sollt ich nämlich ins bett, hab morgen wieder dienst *lach*
zum ersten post:
ich nehme mal an, dass es der herr kollege auf § 102 abs 4 kfg von 1967 hinauslaufen lassen wird... da steht sinngemäß drinnen, dass der lenker das fahrzeug so zu verwenden hat, dass er keinen ungebührenden lärm, rauch, geruch oder schädliche luftverunreinigung verursachen darf als bei sachgemäßem gebrauch unvermeidbar wäre...
wieviel genau das kostet hängt von der anzeige (was er halt wahrgenommen hat und da reinschreibt) sowie vom strafreferent der zuständigen bh ab, da es ja nen strafrahmen gibt! mein cousin hat aber soviel ich weiß letztens dafür 72 mäuse beblättert... im organstrafmandat kostet das im ländle 35,--
wie es wirklich war, warum der kollege dies macht und über recht und unrecht möchte ich mich hier nicht äußern... da ich weder dabei war noch es mir zusteht amtshandlungen von kollegen zu kritisieren!!!
gute n8 an dieser stelle und lg
insp 23
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mrCel - 26.06.2009
Chris Tian schrieb:sorry, war die letzten vier tage in bad radkersburg
ja hary, ich bin 2 mal durch rottenmann gefahren, leider konnte ich keinen abstecher machen, ging sich zeitlich ned aus... zudem war ich mit nem neuen a4 unterwegs, mein kleiner musste eh daheim bleiben...
aber jetzt zurück zum thema!
ich weiß nicht ob die antwort schon gefallen ist, ehrlich gesagt sollt ich nämlich ins bett, hab morgen wieder dienst *lach*
zum ersten post:
ich nehme mal an, dass es der herr kollege auf § 102 abs 4 kfg von 1967 hinauslaufen lassen wird... da steht sinngemäß drinnen, dass der lenker das fahrzeug so zu verwenden hat, dass er keinen ungebührenden lärm, rauch, geruch oder schädliche luftverunreinigung verursachen darf als bei sachgemäßem gebrauch unvermeidbar wäre...
wieviel genau das kostet hängt von der anzeige (was er halt wahrgenommen hat und da reinschreibt) sowie vom strafreferent der zuständigen bh ab, da es ja nen strafrahmen gibt! mein cousin hat aber soviel ich weiß letztens dafür 72 mäuse beblättert... im organstrafmandat kostet das im ländle 35,--
wie es wirklich war, warum der kollege dies macht und über recht und unrecht möchte ich mich hier nicht äußern... da ich weder dabei war noch es mir zusteht amtshandlungen von kollegen zu kritisieren!!!
gute n8 an dieser stelle und lg
insp 23
kk, ja bin mal gespannt was da auf mich zukommt
ajo und @all
weil hier da gerätselt wurde ob das Wort vom Polizisten mehr zählt als von einem "Normalsterblichen".
Ja tut es !
Hab gestern mit einem Polizisten gesprochen und der hat mir erklärt, aufgrund der "besonderen" Schulung, welche die Polizei geniesst, können sie solche Situationen besser erkennen und einschätzen.
Ein Polizist kann unter anderem eine Geschwindigkeitsübertretung "SCHÄTZEN" und dich dann strafen ...
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Sumsi - 26.06.2009
mrCel schrieb:Ein Polizist kann unter anderem eine Geschwindigkeitsübertretung "SCHÄTZEN" und dich dann strafen ...
Aber nur in Österreich

In Deutschland oder ähnlichem brauchen sie um dich zu Strafen eine Radarmessung
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mrCel - 26.06.2009
Sumsi schrieb:Aber nur in Österreich
In Deutschland oder ähnlichem brauchen sie um dich zu Strafen eine Radarmessung 
Dafür können sie dich von vorne blitzen

Dem Umstand dass es in Österreich nicht so ist, verdank ich sicher mehrere Hundert Euro
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Sumsi - 26.06.2009
mrCel schrieb:Dafür können sie dich von vorne blitzen 
Dem Umstand dass es in Österreich nicht so ist, verdank ich sicher mehrere Hundert Euro 
hehe