Probleme bei Eintragung KW1 mit originalen Mini Felgen -
omufflon - 01.09.2010
Ich schraube es auf jeden Fall mal ein Stück höher.
Probleme bei Eintragung KW1 mit originalen Mini Felgen -
Scotty - 01.09.2010
omufflon schrieb:Nur meiner Meinung nach spielt es doch keine Rolle wie tief das FW geschraubt wird, wenn man original Felgen fährt...es schleift doch auch nichts.
Du irrst leider...
PiEFi schrieb:laut gutachten muss der von dir beschriebene abstand min. 325mm sein, damit das fahrwerk eingetragen werden kann.
Im Gutachten steht ein zulässiger Verstellbereich, aber auch ein Mindestabstand zwischen Radhauskante und Radnabenmitte, damit die vorgeschriebene Bodenfreiheit nicht unterschritten wird.
Es ist ja nicht nur die Bodenfreiheit, sondern es ist ja auch vorgeschrieben wie hoch die ganzen Leuchten und Scheinwerfer vom Boden weg sein müssen. Wenn du die Karre zu tief legst, passt das halt nicht und du hast nen Zoo anderer Probleme am Hals, wenn dir ein Tüv-Prüfer oder die Rennleitung an den Karren will...
Manche Prüfer messen nach, andere nicht

Aber dreh das FW halt ein paar MM hoch, lass es eintragen und dreh es wieder runter
...und nicht vergessen: Frontscheinwerfer justieren lassen
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PiEFi - 01.09.2010
omufflon schrieb:Ich schraube es auf jeden Fall mal ein Stück höher.
danach aber bitte wieder vermessen.
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omufflon - 01.09.2010
Scotty schrieb:...und nicht vergessen: Frontscheinwerfer justieren lassen 
Bei Xenon...die stellen sich nicht selber ein
PiEFi schrieb:danach aber bitte wieder vermessen. 

Ich lass doch gerade vermessen, damit ich der DEKRA was vorlegen kann...ich muss doch nicht nach jedem Verstellen die Achsvermessung neu machen

...das kann doch kein Mensch bezahlen.
Probleme bei Eintragung KW1 mit originalen Mini Felgen -
Scotty - 01.09.2010
omufflon schrieb:Bei Xenon...die stellen sich nicht selber ein 
Nein, Xenon stellt sich nicht selber ein
Die Grundjustierung muss auch bei Xenon manuell gemacht werden. Xenons haben nur eine automatische Leuchtweitenregulierung, keine automatische justierung
omufflon schrieb:...ich muss doch nicht nach jedem Verstellen die Achsvermessung neu machen 
Doch, denn du änderst mit der Höhenveränderung die komplette Achsgeometrie...
Es sei denn du markierst die Ausgangsstellung auf die du zurück willst.
Das könnte aber auch einem Prüfer auffallen
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newbee - 01.09.2010
omufflon schrieb:das kann doch kein Mensch bezahlen.
du bist doch ein schaf...da wächst die wolle wieder nach
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Raaserin - 01.09.2010
Ach Mensch Muffi da haste dir aber auch wieder was eingebrockt
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PiEFi - 01.09.2010
omufflon schrieb:
Ich lass doch gerade vermessen, damit ich der DEKRA was vorlegen kann...ich muss doch nicht nach jedem Verstellen die Achsvermessung neu machen
...das kann doch kein Mensch bezahlen.
du musst nicht, nein. du kannst das geld dann auch in ein paar neue reifen investieren. denn durch die verstellung der höhe, speziell an der vorderachse, verschieben sich auch gleich wieder die werte für spur, sturz und vor- bzw. nachlauf.
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PiEFi - 01.09.2010
Raaserin schrieb:Ach Mensch Muffi da haste dir aber auch wieder was eingebrockt 
er hätte auch vorher einfach mal ins gutachten, bzw. in die bedienungsanleitung schauen können.
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omufflon - 01.09.2010
PiEFi schrieb:er hätte auch vorher einfach mal ins gutachten, bzw. in die bedienungsanleitung schauen können. 
Das haben die bei BMW auch gesagt.
@Scotty: ich muss aber nur noch mal nachjustieren, wenn ich das Fahrwerk tiefer als die 325 mm stelle oder

Na mal sehen wie es aussieht wenn er besagte Höhe hat...dann kann ich es auch so lassen.