Copyright auf LED Tagfahrlicht Scheinwerfer...?!?!? -
chubv - 07.01.2011
oliverkanaan schrieb:Da unsere Bauweise sich im ORIGINAL-Gehäuse befindet und dieses bauartlich nicht verändert werden muss, (GENAU das macht ja den Scheinwerfer aus, Mini-Style aber trotzdem TFL)
muss der Scheinwerfer in der jetzigen Form nicht erneut mit einer E-Prüfkennnummer versehen werden.
Also das verstehe ich jetzt nicht ganz. Dann könnte ich ja auch diese billig Xenons nachrüsten und wäre legal unterwegs, nur weil der Scheinwerfer gleich bleibt.
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FamousRockstar - 07.01.2011
chubv schrieb:Also das verstehe ich jetzt nicht ganz. Dann könnte ich ja auch diese billig Xenons nachrüsten und wäre legal unterwegs, nur weil der Scheinwerfer gleich bleibt. 
Genau so sehe ich das zwar auch, aber da A4M die Scheinwerfer ausdrücklich mit E-Zulassung verkauft wird das schon alles seine Richtigkeit haben.
D.h. man kann die Scheinwerfer vorbehaltlos einbauen und muss sich keine Gedanken um das Erlöschen der Betriebserlaubnis machen.
Lediglich das zusätzliche Verlegen des Kabels könnte u.U. zum Erlöschen der Gewährleistungsansprüche seitens des Fahrzeugherstellers führen, da hier ein Eingriff in die Fahrzeugelektrik stattfindet.
Ich würde die Scheinwerfer daher auch auf jeden Fall bei A4M einbauen lassen. So kann man sich dann auch an diese wenden, wenn der Mini mal auf dem Seitenstreifen steht und wegen einem Kabelbrand in Flammen aufgeht
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abso - 07.01.2011
das ist doch wie mit diesen "spangen" die angeblich geschützt sind
als privater kann mir doch keiner verbieten/vorschreiben wie ich mein auto beklebe. denke auch dass das nur bei gewerblichen greift
wäre aber interessant
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attractive4mini - 07.01.2011
FamousRockstar schrieb:Ich streite mich doch gar nicht. Ich wollte nur andere darauf hinweisen, dass ihr Euch die Scheinwerfer offensichtlich habt schützen lassen 
Oliver hat ja jetzt auch erklärt, dass da wohl alles mit rechten Dingen zugeht.
Herr Rocky, das sehen wir einwenig anders.
Unser Eindruck von Ihnen scheint, dass Sie als Hausmeister nicht genug ausgelastet sind.
Mit freundlichen MINI Grüßen
A4M Team
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kOnsOlErO - 07.01.2011
chubv schrieb:Also das verstehe ich jetzt nicht ganz. Dann könnte ich ja auch diese billig Xenons nachrüsten und wäre legal unterwegs, nur weil der Scheinwerfer gleich bleibt. 
Das war auch mein Gedanke, zwar nicht die Billig Xenons, aber alle Aten von LED Birnchen, die ich so auf Lager hab.
Da ich ja nichts an der Bauart des Scheinwerfers ändere, ist ja alles legal.
Einfach nen Scheinwerfer in Teilen kaufen, zusammensetzen incl. LED's und das ganze dann zusammen kleben...
Was hat das dann mit dem unsprünglichen E-Zeichen zu tun?
Die LED's sind ja ein signifikanter Eingriff und nicht vom "alten" E-Prüfzeichen abgedeckt.
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FamousRockstar - 07.01.2011
kOnsOlErO schrieb:Was hat das dann mit dem unsprünglichen E-Zeichen zu tun? 
Die LED's sind ja ein signifikanter Eingriff und nicht vom "alten" E-Prüfzeichen abgedeckt.
wie gesagt, wenn A4M das "mit E-Zulassung" verkauft, werden die sich da wohl vorher genau abgesichert haben
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attractive4mini - 07.01.2011
FamousRockstar schrieb:Hab ich gerade bei Facebook gefunden...
Irgendwann dürfen wir unsere Mini´s nur noch bei A4M kaufen... 
Was sagt ihr dazu??? 
Das wäre von unsere Seite super und ist bestimmt auch in Zukunft machbar.
unser letztes Statement zum TFL. Wer Informationen haben möchte, kann sich gerne bei uns informieren.
Unsere Lösung ist von einem Ingenieur für Fahrzeugbau entwickelt und gebaut worden.
Hier bei wurde mit großer Sicherheit auch auf unsere Gewährleistungsansprüche gegen uns Rücksicht genommen.
Für Privatpersonen gilt unser Schutz nicht und freuen uns, wenn unsere Design Konzepte kopiert werden. Sehr gerne würden wir Privatpersonen dabei unterstützen.
Aber dazu in Zukunft mehr...
Euer A4M Team und Geschäftsleitung
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kOnsOlErO - 07.01.2011
FamousRockstar schrieb:wie gesagt, wenn A4M das "mit E-Zulassung" verkauft, werden die sich da wohl vorher genau abgesichert haben 

belassen wir es bei einem " werden sich haben"
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FamousRockstar - 07.01.2011
kOnsOlErO schrieb:
belassen wir es bei einem " werden sich haben"

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Mr_53 - 07.01.2011
chubv schrieb:Also das verstehe ich jetzt nicht ganz. Dann könnte ich ja auch diese billig Xenons nachrüsten und wäre legal unterwegs, nur weil der Scheinwerfer gleich bleibt. 
öhm, nein das funktioniert ja nicht, da z.b. beim mini1 preface hat das halogen ne andere streuscheibe als bei der xenon version. soll heißen wenn du die 30 euro billig-ebay brenner ins halogen gehäuse verbaust, blendet das ganze (erheblich) mehr, als im xenon gehäuse.
das siehst du ja allein schon daran, wenn du dir die hell-dunkel zone von halogen und xenon, z.b. projeziert auf ne wand anschaust.
die prüfung beinhaltet ja nicht nur elektrik und mechanik, sondern auch optische eigenschaften.