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Eine Frage an die Juristen unter euch - Druckversion

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+--- Thema: Eine Frage an die Juristen unter euch (/showthread.php?tid=47834)

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Eine Frage an die Juristen unter euch - Fahrspass - 30.04.2013

Solange der Kaufvertrag einem Juristen nicht vollständig vorliegt, wird er wohl kaum etwas Handfestes zu der Situation sagen können und wollen - eben weil er Jurist ist ... Zwinkern

Alles andere hier Geschriebene ist sicherlich in dem Bemühen hilfreich zu sein verfasst worden, aber alles sicherlich keine Lösung. Wenn Du einen sauberen Kaufvertrag hast, hast Du grundsätzlich erst mal Nichts zu befürchten.

Der problematischere Teil wird aber sein, was mein Recht-Prof in seiner ersten Vorlesung gesagt hat: "Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen!"
Soll heißen, selbst wenn Du hier im Recht bist, heißt das ja nicht dass der Käufer die Winterreifen heraus gibt. Dann mußt Du zivilrechtlich gegen ihn vorgehen, was erst mal Deine Geld, Deine Zeit und Deine Nerven kostet.

Geh zu nem richtigen Anwalt und leg ihm alle Unterlagen vor. Im Falle einer Klage und vor Gericht dürfte es hilfreich sein, wenn Du jetzt schon Wortprotokolle über die Gespräche mit dem Käufer anlegst ...

Viel Erfolg!


Eine Frage an die Juristen unter euch - Hühnerhabicht63 - 30.04.2013

hallo zusammen,
gekauft wie gesehn gibt es in der rechtsprechung leider nicht mehr.

wenn es aber ein privatverkauf war würde ich zum anwalt geht da alles im vetrag festgehalten wurde.

für eine def. batterie ggf. kann dir keiner einen vorwurf machen.
versteckte mängel siind was anderes.
unfall-motor-getriebeschäden usw.

wenn es ein händler gekauft hat bist du eh im recht da er weiß was er kauft.

also auf zum anwalt


Eine Frage an die Juristen unter euch - Rabauke - 30.04.2013

Hühnerhabicht63 schrieb:hallo zusammen,
gekauft wie gesehn gibt es in der rechtsprechung leider nicht mehr.

wenn es aber ein privatverkauf war würde ich zum anwalt geht da alles im vetrag festgehalten wurde.

für eine def. batterie ggf. kann dir keiner einen vorwurf machen.
versteckte mängel siind was anderes.
unfall-motor-getriebeschäden usw.
wenn es ein händler gekauft hat bist du eh im recht da er weiß was er kauft.
also auf zum anwalt

Naja - "Gekauft wie gesehen" ist tatsächlich gekippt....aber jeder Richter würde sich auf das Argument beziehen. (geht um offensichtliche Mängel!).
Bei versteckten Mängeln (Getriebeschaden, der sich anbahnt etc) hast du schlechte Karten.
Aber wie schon geschrieben: Das hier sind alles nur Anhaltspunkte von Hobbyjuristen und auf Grund von privaten Erfahrungen gemachte Äusserungen....insofern: Auf und ab zum Anwalt, wenn du Geld in die Hand nehmen willst.
Ansonsten übe "indirekten Druck" aus. Also über Umwege...hast du z.B. Geschäftspartner, die mit ihm in Verbindung stehen? Oder sonstige gesellschaftliche Beziehungen?
nicht unbedingt Duel


Eine Frage an die Juristen unter euch - hotknife - 30.04.2013

Wir reden jetzt über einen Streitwert von € 50,00?!

Ich jedenfalls würde mir genau überlegen ob es mir meine Zeit/Energie wert ist einen Schriftverkehr anzufangen, bzw. zum Anwalt zu rennen.
Das kostet doch alles Lebensenergie.

Gib dem Vollpfosten das Geld für die Batterie unter der Voraussetzung, dass die Sache dann vom Tisch ist.


Eine Frage an die Juristen unter euch - Harri - 30.04.2013

Lass Dich durch Überlast der Gerichte nicht abschrecken. Genau auf das, wie auch auf "nur" 50€ bzw. den geringen Wert der gebrauchten Reifen spekuliert der Käufer doch.

Dein Fall - wie oben beschrieben - wäre so offensichtlich, dass er selbst nicht lange dauern würde. Zusätzlich können Folgeschäden entstehen, wie z.B. neue Winterreifen, die der Verkäufer zu tragen hat. Das Verursachen gerichtlich feststellen zu lassen kann nicht schaden.

Zivilrechtlich gibt es neben Klageverfahren auch das Mahnverfahren. Das ist mit deutlich weniger Aufwand (Zeit und Geld) verbunden und geht entsprechend schnell. Mit so einem Titel wird dann der Gerichtsvollzieher (Staatsgewalt) tätig.
Vor der Einleitung des Mahnverfahrens am Amtsgericht mehrfach schriftlich die Herausforderung der Sache mit angemessener Fristsetzung ... formell gesehen.


Aber es geht hier ja noch gar nicht um die Frage, ob klagen oder nicht, sondern um Infos, wie die Lage aussieht. Mit dem Wissen das gute Recht auf seiner Seite zu haben, verhandelt es sich ganz einfach völlig ungeniert. Erpresser brauchen Angst und Verunsicherung, um Erfolg haben. Läßt sich das Opfer nicht in Angst und Schrecken versetzen, geben sie auf.

D.h. man sollte immer versuchen sich außergerichtlich zu einigen. Persönliche Gespräche sind am besten. Oft reicht es klar zu machen, dass man sich lieber mit einer guten Rechtschutzversicherung im Rücken durch die Gerichte schlägt, als sich auf so billige Art und Weise erpressen zu lassen. Und auch wenn es etwas dauern kann, muss man nur deutlich machen, das es dabei ums Prinzip geht und wie teuer die Geschichte für den Käufer in Zukunft wird.
Und es hilft immer ein, zwei große, starke Freunde dabei zu haben ... nicht nur um beim Einladen der Räder zu helfen, auch als moralische Stütze für die Verhandlung.

P.S. Zum Abschied kannst den Käufer ja noch an hotknife verweisen. 50€ mehr oder weniger sind ihm ja egal ...


Eine Frage an die Juristen unter euch - hotknife - 30.04.2013

So ein Quatsch,

ich habe nie gesagt, dass mir € 50 egal sind. Ich habe lediglich gesagt, dass mir - unter der Voraussetzung, dass es bei € 50 bleibt - den gebotenen Aufwand ggf. nicht wert wäre. Für € 50,00 muss ich lange arbeiten.

Die € 50,00 wären für mich jedoch Opportunitätskosten. Muss jeder für sich selbst entscheiden wieviel Lebenszeit u. einen dicken Hals einem € 50,00 wert sind.


Eine Frage an die Juristen unter euch - Mitfahrer - 30.04.2013

DaveysPilot schrieb:(...)

Mein Tip: Den Vertrag einpacken, zum einem Anwalt für Vertragsrecht und beraten lassen...dann lasse den Anwalt seine Arbeit machen Top

Genau so und nicht anders Top


Eine Frage an die Juristen unter euch - Mitfahrer - 30.04.2013

hotknife schrieb:(...) Ich habe lediglich gesagt, dass mir - unter der Voraussetzung, dass es bei € 50 bleibt - den gebotenen Aufwand ggf. nicht wert wäre. Für € 50,00 muss ich lange arbeiten.

Die € 50,00 wären für mich jedoch Opportunitätskosten. Muss jeder für sich selbst entscheiden wieviel Lebenszeit u. einen dicken Hals einem € 50,00 wert sind.

Leider wird es nicht dabei bleiben, denn:

Bassi schrieb:(...)

Und zudem würde er es "darauf ankommen lassen" und den Wagen mal schätzen lassen und dann ggf. noch mehr Mängel aufdecken um mich dann richtig "abzuziehen", wenn ich mich da jetzt nicht drauf einlasse.

(...)

Ich glaube nicht, das er, wenn er die 50,-€ bekommt, es nicht versucht noch mehr abzugreifen... Pfeifen

Aus dem Grund: Ab zum Anwalt!


Eine Frage an die Juristen unter euch - hotknife - 30.04.2013

O.k.,

dann ist es natürlich etwas anderes.

Ich würde aber zuerst mit dem Vollpfosten kurz sprechen, denn nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Ich gehe mal davon aus, dass er "fremdbeeinflusst" ist u. sich nachträglich über den Kaufpreis geärgert hat.

Oder Du gibst ihm die € 50,00 bei Felgenübergabe u. wartest mal was passiert. Wenn Du die Felgen hast, ist er am Drücker.

Das Problem an solchen Geschichten ist immer die emotionale Komponente.


Eine Frage an die Juristen unter euch - Harri - 30.04.2013

hotknife schrieb:Die € 50,00 wären für mich jedoch Opportunitätskosten. Muss jeder für sich selbst entscheiden wieviel Lebenszeit u. einen dicken Hals einem € 50,00 wert sind.

Lebenszeit? Ist sowas wie weißer Schimmel, oder? Zwinkern

Ich glaube ein paar Minuten dürften reichen den Käufer glaubhaft zu vermitteln, dass er mit der Masche nicht durchkommt, sondern sich unnötige Kosten aufhalst. 10 Minuten reden.

Rück er nicht raus, 1 mal eine Mahnung als Brief aushändigen. 15 Min. schreiben + ausdrucken.

Rück er nicht raus, 1 mal eine Kopie der Mahnung als Brief verschicken. 5 Min.

Rück er nicht raus, Anwalt einschalten, Mahnverfahren am Amtsgericht eröffnen. 1 Std. für Unterlagen in Kopie an Anwalt und Rechtsschutzversicherung ...

Zeit: 10 min. bis max. 1,5 Std.