Zwei Wochen das Auto und schon hat es gebumst -
Darkknight - 21.10.2016
Ja der Aufprall war wirklich nicht so heftig zum Glück wir standen ja beide und der ist wohl von der Kupplung gerutscht also kein Harter Aufprall. Aber du hast recht lass auf jeden fall richtig nachschauen weil man weiß ja nicht wie es drunter aussieht.
Heute um 16 Uhr weiß ich mehr.
Zwei Wochen das Auto und schon hat es gebumst -
Bitte was - 21.10.2016
Keine Bilder vom Unfall ?? Verwunderte Grüße.
Zwei Wochen das Auto und schon hat es gebumst -
scheffi - 21.10.2016
und? ist 16:01 und hier steht noch immer nix
Zwei Wochen das Auto und schon hat es gebumst -
kurare - 21.10.2016
Ärgerlich eindeutig, aber nur etwas Kunststoff und Metall verbogen!!
Also so etwas passiert nun mal tagtäglich hunderte von mal auf deutschen Straßen, so what
Und niemand hier im Forum ist davor gefeit das er auch mal jemanden ins Hinterteil fährt
Schönes WE
Zwei Wochen das Auto und schon hat es gebumst -
Darkknight - 21.10.2016
Ja wieder zurück und es muss ne neue Stoßstange und Halter hin.
Sonst sieht es wohl gut aus.
Werd eventuell gleich ne JCW Stoßstange nehmen und de betrag den es mehr kostet drauf zahlen müssten wohl 80€ sein.
Aber das nehm ich dann in kauf sieht einfach geiler aus die JCW als die normale S.
Wertminderung wird es wohl keinen geben das es wohl so gering ist das es sich nciht lohnt meinten die in der Werkstatt. Da es wohl nur die stoßstange ist und sowas wird wohl höchstens mit 30-50€ bemessen.
Naja dann gibt es da eben nicht mehr Geld, aber dafür den Nutzungsausfall.
Die Alte Stoßstange werd ich aber mitnehmen denkt ihr die bekommt man dann noch verkauft?
Ist ja nichts gebrochen.
Zwei Wochen das Auto und schon hat es gebumst -
dogcem - 21.10.2016
Wenn du zeugen hast bzw. Irgendwas schriftlich, würd ich das einem anwalt geben, der alles regelt.
Kleine schäden entpuppen sich oft als mittlere. 4 stellige summe, zudem kommen die Schmerzen, wie bei mir auch, erst ein tag später,
Dann bekommst du wertminderung, mietfahrzeug, eventuel schmerzensgeld, transport zum und vom gutachter, usw...
und den gutachter kannst du dir selber aussuchen,
Von daher mein tipp, ein gutachter deines vertrauens beauftragen, anwalt holen,
der alles regelt, fiktiv abrechnen, d. H. Schadenssumme ohne Mwst,
Dann kannst du selber entscheiden, welche stoßstange du verwendest und in eigenregie lackieren lassen und montieren
Stoßstangentausch ware rein theoretisch ein unfallfahrzeug, man muss aber nicht päpstlicher sein als der papst,
beim verkauf angeben, das die getauscht und lackiert wurde und fertig, wenn kein groser schaden, machen sogar die großen vertragshändler
Stoßstange natürluch mitnehmen, ist ja dir
Zwei Wochen das Auto und schon hat es gebumst -
spg - 22.10.2016
dogcem schrieb:Stoßstangentausch ware rein theoretisch ein unfallfahrzeug, man muss aber nicht päpstlicher sein als der papst,
beim verkauf angeben, das die getauscht und lackiert wurde und fertig, wenn kein groser schaden, machen sogar die großen vertragshändler
Wenn schon den kompletten Kit montieren, dann spielts auch keine Rolle mehr warum sie installiert wurde.
In CH ist es erst ein Unfallauto wenn das Chassis/tragende Teile beschädigt wurden. Spoiler ersetzen sind Bagatell-Schäden.
ADAC schrieb:Lesenswert sind die aufgeführten Beispiele: Link ADAC
Der obergerichtlichen Rechtsprechung lassen sich folgende Kriterien für die Abgrenzung zwischen Bagatell- und Unfallschäden entnehmen:
Bagatellschäden sind zu bejahen bei:- nur Schraub- und Anbauteilen, z. B. Tür, Stoßfänger, Heckklappe oder Außenspiegel
- nur Oberflächenlackierung ohne Ausbeul- und Spachtelarbeiten (vgl. OLG
- kleine Kratzer, Schrammen, Beulen oder Dellen mit Spachtelarbeiten kleineren
Umfangs (Schichtstärke des Spachtelauftrags nicht tiefer als 5 mm, vgl.
- Möglichkeit der Beseitigung mit den Methoden „spot repair“ oder „clever repair“
- Kosten einer fachgerechten Reparatur unter 1.000 € brutto (Fachwerkstattpreise)
Die Bagatellschadensgrenze ist überschritten, wenn eines der folgenden Merkmale vorliegt:- Beschädigung/Verformung eines tragenden oder mittragenden Fahrzeugteils
- Schweißarbeiten (vgl. OLG Naumburg, 24.10.2013,Az. 1 U 44/13, BeckRS 2014,
- Richtarbeiten (vgl. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Auflage, Rn. 3163)
- Instandsetzung mit Notwendigkeit einer Vermessung der Achsgeometrie (vgl.
- Kosten einer vollständigen und fachgerechten Reparatur nach Fachwerkstattkonditionen über 1.000 € (brutto) (vgl. BGH, 19.12.2012, Az. VIII ZR 117/12, DAR
- Ausweis eines merkantilen Minderwerts im Schadensgutachten (z. B. BGH, Bagatellschaden bejahend,
da kein merkantiler Minderwert OLG Düsseldorf, 22.12.2010, Az. I-18 U
- Konkreter Verdacht auf weitere (verborgene) Beschädigungen
Zwei Wochen das Auto und schon hat es gebumst -
MinniMacker - 22.10.2016
Darkknight schrieb:Werd eventuell gleich ne JCW Stoßstange nehmen und de betrag den es mehr kostet drauf zahlen müssten wohl 80€ sein.
Hinten Wörx und vorne S

das geht ja gar nicht
Jetzt muss wohl noch jemand von vorn kommen
Zwei Wochen das Auto und schon hat es gebumst -
Darkknight - 22.10.2016
MinniMacker schrieb:Hinten Wörx und vorne S
das geht ja gar nicht 
Jetzt muss wohl noch jemand von vorn kommen 
So dramatisch find ich das nicht unterscheidet sich ja jetzt nicht so extrem.
Wenn es jetzt ein Widebdykit wäre wäre es verständlich.
Aber so ist ja nur der Diffusor oder besser gesagt die Einsetzte bei der Stoßstenge hinten anders.
Ne Vorne will ich nicht das da nochml was kommt.
@ dogcem
ne das ist mir wieder viel zuviel theater mit anwalt usw.
ich bring das Auto in die werkstatt lass es reparieren und fertig. Will ja nur das der Wagen wieder tip top ist.
und selber montieren und lackieren lassen muss jetzt auch nicht unbedingt sein.
Klar könnte eventuell mehr Kohle raus springen aber ob es dann später wirklich auch so ist ist wieder einen andere frage.
Zwei Wochen das Auto und schon hat es gebumst -
dogcem - 22.10.2016
Einen gutachter zu beauftragen macht sinn, er wird ja auch komplett von unfallverursacher bezahlt,
Wenn nicht, verlange fur die dauer der reparatur 3 tage nutzungsausfall + 200 wertminderung, das ist dein gutes recht,