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Kaufvertrag gültig? - Druckversion

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Kaufvertrag gültig? - cb7 - 12.03.2005

guter tip mit münchen.
ich gebe meinem händler noch drei tage Peitsche


Kaufvertrag gültig? - newbee - 12.03.2005

noch 3 tage???

ich würde die am montag besuchen...danach würde jeder in dem autohaus wissen wer ich bin und wie laut ich werden kann Devil!

mich würde wirklich jucken ob du diesen mini auch aus dem autohaus hast und ob er neu oder gebraucht war...

edit. ist...der neue s schon bestellt???


Kaufvertrag gültig? - CCLSC - 12.03.2005

d-dorf schrieb:Wenn die Verträge nicht nur von Dir unterschrieben sind, sondern auch vom Mini Händler sind diese bindend. (Der Verkäufer muss natürlich von seinem Chef zeichnungsberechtigt sein.)

Naja, meine Jura-Stunden an der Uni sind schon was her, aber ich glaube, die von dir gemachte Einschränkung der Zecihnungsberechtigung ist im vorliegenden Fall irrelevant.... besser gesagt, sie ist hier im Aussenverhältnis zwischen Autohaus und Kunden irrelevant, da der Kunde im Rechtsverkehr davon ausgehen können muss, dass der Verkäufer zum Abschluss von Rechtsgeschäften ermächtigt ist. Wäre ja auch noch schöner, wenn du als Kunde dir erst einmal schriftlich vom GF, Prokuristen etc. bestätigen lassen müsstest, dass der dir gegenüber stehende Verkäufer zum Vertragsabschluss berechtigt ist.

Im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Arbeitgeber sieht die Sache anders aus. Aber das interessiert hier wiederum den Käufer nicht.

Achim


Kaufvertrag gültig? - cb7 - 12.03.2005

hi achim, danke für den hinweis.
die sache ist klar das autohaus hat sich verkalkuliert Nen Vogel , summe ankauf (mein gebraucht wagen) zu summe verkauf (cooper s).
laut agb. ist der vertrag gültig sollange der verkäufer (der händler) nicht unverzüglich vom vertrag zurücktrit und der vertragsabschluß ist nun schon 10 tage her, damit ist die frist "unverzüglich" ja vorbei. Sonne


Kaufvertrag gültig? - Bluebox - 12.03.2005

Hi, ist ein starkes Stück, eek!

aber Achim hat Recht! Hat der Verkäufer den Ankauf unterschrieben, ist er für dich gültig!

Wenn er dabei ohne Handlungsvollmacht gehandelt hat, ist dies im Innenverhältnis zu klären und nicht dein Problem.

Versuche in einem persönlichem Gespräch mit der Geschäftsleitung die Angelegenheit zu klären, nicht über den Verkäufer. Dabei würde ich, außer auf die vorliegende Gegenzeichnung des Mitarbeiters, auch auf den Zeitpunkt der Weigerung hinweisen.

Ist der "Neue" etwa auch schon zugelassen worden?

Das Schreiben nach München wird da nicht viel bringen, Vertragsverältnisse zwischen Kunde und Händler sind da kaum zu beurteilen und würde, außer einem netten Brief, mit Verweiss an den zuständigen Händler enden.

bin gespannt, wie das ausgeht. Liegt dem Händler was an seinen Kunden, wird er doch für eigene Fehler gerade stehen, selbst wenn die Rechtslage auf seiner Seite währe.

Gruß
Bluebox


Kaufvertrag gültig? - cb7 - 14.03.2005

so es geht weiter,
der Chef eek! hat mir die info heute per telefon übermittelt, das sein verkäufer sich zu weit aus dem fenster gelehnt hat.
da kann ich ja nichts für Confused , nun will er sich das nochmal überlegen.
so ein autohaus habe ich ja noch nie erlebt, das muß doch gerade stehen für die taten seiner verkäufer.
sie hätten zwar vom vertrag unverzüglich zurücktretten können Böse! (aber 10 tage ist ja nicht mehr unverzüglich).
wenn es sein soll gebe ich alles meinem anwalt Sonne , finde das zwar kleinbürgerlich, wenn es aber nicht anders geht.
habe auch bmw/mini münchen schon in kenntniss gesetzt, die haben auch nicht schlecht gestaunt über ein solches verhalten. Devil! :!:


Kaufvertrag gültig? - Dirk - 14.03.2005

... in der Tat ein starkes Stück! Wärst Du US-Präsident, würdest Du jetzt schonmal einen Flugzeug-Träger verlegen lassen ....!

Als "alter Europäer" geht man erstmal auf ein Gespräch ein und dann zur Anwaltlischen Beratung! Da merkt man schon Unterschiede ... Peitsche

Lass` Dir nichts gefallen ....


Kaufvertrag gültig? - Berry - 14.03.2005

grundsätzlich handelt es sich in der Tat hier um zwei unterschiedliche Verträge, jedoch stehen beide im unmittelbaren "Sachzusammenhang" und sind daher auch entsprechend zu würdigen ("Kausaliät").
Der Chef haftet grundsätzlich für die Aussage bzw. Unterschrift seines Verkäufers, welcher als "Erfüllungsgehilfe" dir gegenüber das Autohaus offiziell repräsentiert hat. Hierbei stellt sich nicht die Frage, ob er zeichnungsbefugt ist oder nicht. Dieses wird dann intern zu klären sein müssen und kann nicht dein Problem sein. Ggrf. sucher einen Anwalt auf, da wrst du diese markierten Begriffe dann ebenfalls hören Zwinkern

(dies ist eine reine private Meinung und stellt keine rechtsverbindliche -Beratung dar - Hinweis muss ich abgeben Zwinkern ).


Kaufvertrag gültig? - David_Cooper - 14.03.2005

cb7 schrieb:wenn es sein soll gebe ich alles meinem anwalt Sonne , finde das zwar kleinbürgerlich, wenn es aber nicht anders geht.

also das hat doch gar nichts mit kleinbürgerlich zu tun! Ich finde es sehr gewagt von dem Autohaus, oder der Niederlassung?!, einen internen Fehler auf diese Art und Weise auf den Kunden abzuwälzen. Ist der S schon da? Falls ja, würde ich noch ne Minderung für Lieferverzug einfordern! Zwinkern Ganz klar eine Sache für nen Anwalt!


Kaufvertrag gültig? - cb7 - 14.03.2005

es scheint sich alles zum guten zu entwickeln, sie wollen ihren vertrag erfüllen und es soll diese woche alles über die bühne gehen.
ich werde euch dann mal ein bild vom neuen mcs senden.
die sache ist aber erst fix wenn der brief in der hand ist Top