Odins MINI aus München -
embe - 17.07.2013
Glückwunsch (wäre wirklich auch sehr schade gewesen) und viel Erfolg beim Motortausch!
Odins MINI aus München -
derOdin - 17.07.2013
Danke
Odins MINI aus München - Ayita - 17.07.2013
Das wird wieder

bestimmt!
Odins MINI aus München -
Mr. Schillie - 17.07.2013
embe schrieb:Glückwunsch (wäre wirklich auch sehr schade gewesen) und viel Erfolg beim Motortausch! 
sehe ich auch so.... so ein schöner MINI.
alles Gute beim
und das du bald wieder flott
Odins MINI aus München -
derOdin - 23.07.2013
Nix neues hier .... Motor ist seid letzter Woche bezahlt und ich warte darauf das er verschickt wird .
Langsam wird's nervig, jetzt steht er schon wieder 4,Wochen!
Odins MINI aus München -
Maurice - 23.07.2013
derOdin schrieb:Nix neues hier .... Motor ist seid letzter Woche bezahlt und ich warte darauf das er verschickt wird .
Langsam wird's nervig, jetzt steht er schon wieder 4,Wochen!
Ich kann mir vorstellen, wie genervt du bist

Aber das wird schon!
Odins MINI aus München - Ayita - 23.07.2013
Gut Ding will Weile haben!

Dafür wird es sicher um so besser!
Odins MINI aus München -
derOdin - 23.07.2013
Im fall der fälle.... hat jemand nen guten Anwalt für mich ?
Odins MINI aus München -
Fahrspass - 23.07.2013
derOdin schrieb:Im fall der fälle.... hat jemand nen guten Anwalt für mich ?
Bevor Du zum Anwalt gehst solltest Du die Lieferung erst mal mit Fristsetzung qualifiziert anmahnen (=> "qualifizierter Mahnung) und mit Fristverstreichung vom Kaufvertrag (=> Fernabsatzgesetz) zurücktreten. Das kannst Du selber machen.
Ansonsten sollte jeder (auch ein schlechter) Anwalt dazu in der Lage sein Dich in diesem Fall zu vertreten. Das ist Alltagstageschäft. Bedenke aber dass Du im Fall der Fälle (wenn bei dem Beschuldigten nix zu holen ist) Du auf den Anwaltskosten sitzen bleiben könntest.
Die hohe Kunst wird nicht sein, dass Du Recht im Sinne des Gesetzes bekommst, sondern dass Du Dein Geld wieder bekommst. Da macht ein Inkassounternehmen vielleicht mehr Sinn ...
Odins MINI aus München -
derOdin - 23.07.2013
Oh da kennt sich jemand aus ?!
Ich hab ja ein 2 Wöchiges Rücktrittsrecht? Ab wann gilt das, ab da wo ich die Auftragsbestätigung raus geschickt habe? Das ganze dann per Einschreiben wiederrufen!? Gilt da das Datum des Poststempels?
Die Firma existiert ja, und sie hat 40 Angestellte und ist registriert. Da sollte ich schon wieder an mein Geld kommen!
....