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Busheizer - 30.05.2005
Der Mini scheint einfach keinen Einklemmschutz zu haben.
Beim e39 funktioniert es z.B. auch mit dem Schiebedach.
Da haben sie wohl einfach gepennt.
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fresh - 30.05.2005
Busheizer schrieb:Der Mini scheint einfach keinen Einklemmschutz zu haben.
Genau so isset.
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Missis@ - 30.05.2005
DJFischwilli schrieb:Ich war gestern beim freundlichen, weil ich mir die Komfortöffnung freischalten lassen wollte.
Nach einer guten Stunde bekam ich den kleinen wieder mit dem Hinweis, dass sich das nicht freischalten ließe, selbst nach dem aufspielen einer neuen Software hat es nicht geklappt. 
Kann ich mir nicht vorstellen! Das steht doch sogar in der Betriebsanleitung, dass man das freischalten kann. Bei mir war das sogar serienmäßig freigeschaltet. Also, nochmal hin und halt dem Freundlichen die Betriebsanleitung unter die Nase!
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Busheizer - 30.05.2005
fresh schrieb:Genau so isset.

Wobei ich nicht kapier warum?
Das hat mein 97er e36 schon, warum spart man das bei nem Fahrzeug wie dem Mini ein?
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fresh - 30.05.2005
Busheizer schrieb:Wobei ich nicht kapier warum?
Das hat mein 97er e36 schon, warum spart man das bei nem Fahrzeug wie dem Mini ein?
Warum kann ich Dir auch nicht sagen aber es ist nunmal so.
Es wurde mit solch einem Erfolg nicht gerechnet und somit hat man sich wohl auch keine großen Gedanken gemacht, wie verwöhnt man heut zu Tage so ist.
Mir fallen zig Funktionen eine, die im Fahrzeug vergessen wurden.
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Busheizer - 30.05.2005
Naja es geht mir da weniger um das Komfortschließen an sich sondern um den Einklemmschutz.
Ich mein die machen sich Gedanken darum das die wischeranlenkung zu hoch liegt und Fußgänger gefährdet aber der Einklemmschutz ist keine Pflicht?
Grad nachdem das schon 50x in Explosiv und Konsorten war, wundert mich das
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fresh - 30.05.2005
Busheizer schrieb:aber der Einklemmschutz ist keine Pflicht?
Warum auch sollte diese Pflicht sein, wenn die Funktion nicht vorhanden ist.
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kleinerSchelm - 30.05.2005
fresh schrieb:Warum auch sollte diese Pflicht sein, wenn die Funktion nicht vorhanden ist. 
Komfortschliessen und Einklemmschutz sind aber zwei paar Schuhe !!
Der Einklemmschutz ist eine sehr wichtige Funktion, von der ich jedoch nicht weiss, ob sie vorgeschrieben ist. Allerdings werden bzw. wurden in der Vergangenheit oft Fahrzeuge an den Pranger gestellt, mit deren Fensterhebern man Äpfel schneiden konnte. Daher dachte ich immer, dass die Autohersteller oder der Gesetzgeber das schonmal irgendwo fixiert hätten.
Wenn der Einklemmschutz funktioniert, bräuchte man die Komfortschliessung überhaupt nicht in Frage stellen.
Weiss denn nun jemand, ob der Pflicht ist ?
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fresh - 30.05.2005
kleinerSchelm schrieb:Komfortschliessen und Einklemmschutz sind aber zwei paar Schuhe !!
Das sehe ich nicht so. ´
Sicherlich ist grundsätzlich ein Einklemmschutz gut und erhöt die Sicherheit.
Trotz allerdem kann die Bedgründung stehen bleiben, dass Aufgrund des fehlenden Einklemmschutzes kein Komfortschließen implementiert ist.
Daher muß z.B. bei der Beifahrertüre der Taster festgehalten werden.
Auch wird BMW sicherlich keine Gesetze bzgl. der Sicherheit (fehlender Einklemmschutz) umgehen. Daher wurde wohl auch auf das besagte Komfortschließen verzichtet.