Nummern auf den Türen, erlaubt oder nicht - revolverheld - 25.08.2005
@ mini1: juhuuuu, ich habe grade diesen post gelesen und muss mal sagen: macht drauf die teile?! also, keine ahnung ob es erlaubt ist oder nicht! ich glaube für das aufkleben einer nummer wird man kein fahrverbot bekommen =) aber ich denke mal schon das es erlaubt ist, da es ja mal ein a klassen sondermodell von mclaren gab und da waren auch startnummern drauf...
Nummern auf den Türen, erlaubt oder nicht -
Martin - 25.08.2005
Hallo zusammen,
das einzige, was ich gefunden habe, was der Gesetzgeber zu Startnummern auf Fahrzeugen geregelt hat, befindet sich iin der VwV zu § 29 Abs. 2 StVO.
Hier findet man unter III. 3. c) Rn. 61:
Jedem Teilnehmer ist eine Startnummer zuzuteilen, die deutlich sichtbar rechts oder links am Fahrzeug anzubringen ist. Von einer entsprechenden Auflage kann abgesehen werden, wenn die Art der Veranstaltung diese Kennzeichnung entbehrlich macht. Die Startnummernschilder dürfen erst bei der Fahrzeugabnahme angebracht und müssen nach Beendigung des Wettbewerbs oder beim vorzeitigen Ausscheiden sofort entfernt werden.
Somit bleibt, meines Erachtens, nach einer analogen Anwendung nur ein Verstoß gegen § 29 Abs. 2 StVO.
Da der Verstoß im Tatbestandskatalog nicht explizit genannt ist, kommt es wohl zu einer Ermessensentscheidung in Bezug auf Bares und Punkte.
Alle Angaben ohne Gewähr!!!
Nummern auf den Türen, erlaubt oder nicht -
Mazzo908 - 25.08.2005
also ich war vor lets MINI auch bei meinem haus- und hofbekleber und hab mir ne weiße 8 mit weißem kreis drumrum auf die türen machen lassen. also quasi eine startnummer.
dann wollte ich auch noch ne 8 aufs dach machen lassen. davon hat mir mein bekleber dann abgeraten, weil die zahl aufm dach zu problemen führen kann (polizeiautos haben auch nummern aufm dach/auf der motorhaube als funk-kennzeichen; ebenso werttransporter).
von den startnummern auf den türen hat er mich nicht abgehalten.
ich glaube nicht, dass startnummern verboten sind.
bin aber mal gespannt, was die anfrage bei auto-bild ergibt.
Nummern auf den Türen, erlaubt oder nicht -
feschtag - 25.08.2005
Servus!
Leider bis jetzt nur eine Bestätigungs-Mail erhalten,
dass es an den betreffenden Redakteur weitergeleitet wurde!
feschtag
Nummern auf den Türen, erlaubt oder nicht -
kleinerSchelm - 25.08.2005
- Martin - schrieb:Hier findet man unter III. 3. c) Rn. 61:
Jedem Teilnehmer ist eine Startnummer zuzuteilen, die deutlich sichtbar rechts oder links am Fahrzeug anzubringen ist. Von einer entsprechenden Auflage kann abgesehen werden, wenn die Art der Veranstaltung diese Kennzeichnung entbehrlich macht. Die Startnummernschilder dürfen erst bei der Fahrzeugabnahme angebracht und müssen nach Beendigung des Wettbewerbs oder beim vorzeitigen Ausscheiden sofort entfernt werden.

Also für mich ist das ganz klar eine Regelung für Sportveranstaltungen.
Fährt man dort mit, hat man sich an die Regeln der jeweiligen Veranstaltung zu halten, die man auch bei der Anmeldung mit akzeptiert hat.
Keine Nennung zur Veranstaltung = keine veranstaltungseigenen Regeln...
Mit normalen Verkehrsteilnehmern hat das ja scheinbar nix zu tun
Nummern auf den Türen, erlaubt oder nicht -
feschtag - 31.08.2005
Servus!
Leider noch nichts aus der Redaktion!
feschtag
Nummern auf den Türen, erlaubt oder nicht -
flipsi - 31.08.2005
Hallo,
ich denke auch dass das einzige was zu Problemen führen kann, eine Ähnlichkeit mit Höchstgeschwindigkeitsaufklebern ("25er", Anhänger: 80 etc.) oder Dachnummerierung á la Rennleitung ist. Wurde hier ja schon erwähnt. Wenn man aber nur die Türen beklebt, dürfte es IMHO keine Probleme geben...
Nummern auf den Türen, erlaubt oder nicht -
TouchS - 31.08.2005
babette_e schrieb:... das dies jedoch lt. STVO verboten ist. Kann mir da jemand weiterhelfen! Ist das wirklich so und wenn ja mit welcher Strafe müsste ich rechnen wenn ich erwischt werden.Grüße
flipsi schrieb:VERWECHSLUNG ?
Eindeutig ja..
....ne Nummer auf der Autotür ? 
..ich würde sagen das fällt eher unter StGB als unter StV(erkehrs?)O den
§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
cremi schrieb:Aaaaber: das setzt natürlich auch voraus, daß man a. erwischt wird, ....
Ich wohn´ hier, ich darf das! 
mini1 schrieb:finde es lustig das man sich über sowas Gedanken macht...
....Nummer und gut .. ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich´s gänzlich ungeniert...
..ja, ja: OFF TOPIC ! ..konnt`s mir einfach nicht verkneifen...duck...und weg !
Nummern auf den Türen, erlaubt oder nicht -
kleinerSchelm - 31.08.2005
TouchS schrieb:§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wie gut, dass es für alles so viele verschiedene Blickwinkel gibt
Nummern auf den Türen, erlaubt oder nicht -
TouchS - 31.08.2005
kleinerSchelm schrieb:
Wie gut, dass es für alles so viele verschiedene Blickwinkel gibt

..dem nick nach hätte der beitrag aber von dir sein müssen !
..verschiedene Blickwinkel..
S P A N N E R ?!!!