Ebay-Betrug mit Folgen -
kOnsOlErO - 02.01.2010
Wenn dewr Kaufvertrag rechtlich bindend ist, wie kannste dann den Artikel zurückhalten?
Und was juckt so Kerle ne negative Bewertung?
In meinen Augen, macht Ebay gegen solche Abzocker null und gar nichts. Hier und da mal einen sperren und das groß publik machen ist nicht wirklich hilfreich. Genauso wie gegen die Leute, die gefälschte Ware verkaufen, ebay aber Tausende an Umsatz bringen.
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Mitfahrer - 02.01.2010
Ich habe den Fernsehbericht auch gesehen!
Ist schon der Hammer und eine absolute Frechheit. Und ich dachte schon, die "den Preis durch selbst mitbieten nach oben Treiber" wären schon die Spitze der Frechheit!
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kleinerSchelm - 02.01.2010
Der rechtlich bindende Kaufvertrag, den man "einhalten muss", wird doch mit dem Höchstbietenden geschlossen ...
Wenn der nun zurücktritt, gibt es doch eigentlich gar keinen verbindlichen Kaufvertrag mehr

Da ja der vorher Höchstbietende überboten wurde, kann es doch daher nur eine Art Kulanz sein, wenn man ihm den Artikel doch noch anbietet/überlässt.... ?!!?
PS: siehe auch Rechtsportal von ebay
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kOnsOlErO - 02.01.2010
Angebot an unterlegenen Bieter ist wieder was anderes.
Dann kannst du so nett sein, wenn du mehrere Dinge gleichen Typs hast, ihm eins davon zu seinem Wunschpreis zu verkaufen.
Wenn aber einer abspringt, ist derjenige mit dem zweithöchsten Gebot der Vertragsnehmer.
Ich finde das Abspringen und Zurückziehen eines Gebots sowieso totalen Schwachsinn, das dürfte so einfach gar nicht gehen, zumal man beim Bieten noch drauf hingewiesen wird, das Gebot ist bindend.. Aber 2 Sekunden später kann ich es zurückziehen.
DA müsste ebay mal was tun. Aber naja...
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kleinerSchelm - 02.01.2010
kOnsOlErO schrieb:Wenn aber einer abspringt, ist derjenige mit dem zweithöchsten Gebot der Vertragsnehmer.
Das ist falsch.
Ich darf mal die
AGB von eBay § 10, Absatz 1 zitieren:
' schrieb:Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande.
Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.
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blacky - 02.01.2010
Ist ja alles schön und gut, aber wenn dann drei "Herren" vor der Tür stehen bzw. diese sogar "unaufgefordert durchschreiten" - wie in diesem Fall - ist alles Schriftliche und auch jegliche Bewertung erst ma nebensächlich.
Ich glaub, ich schaff mir auch nen Hund an.

Wobei, bin ja nich bei der Bucht angemeldet.
Mann oh Mann, ich koch schon wieder ...
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kOnsOlErO - 02.01.2010
kleinerSchelm schrieb:Wo kann ich das denn mal nachlesen, ich kann darüber irgendwie nichts Schriftliches finden 
Wo steht es denn, dass du dann einfach mit dem Zeuch, das du eigentlich verkauft hast, machen kannst was du willst?
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kleinerSchelm - 02.01.2010
kOnsOlErO schrieb:Wo steht es denn, dass du dann einfach mit dem Zeuch, das du eigentlich verkauft hast, machen kannst was du willst? 
Das kann man sicher auch nicht, aber darum gehts ja gar nicht
Schau nochmal oben, hab meinen Beitrag nochmal geändert, weil ja alles ganz deutlich in den
AGB von eBay § 10, Absatz 1 steht
' schrieb:Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande.
Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.
Also nix da von wegen zweiter Höchstbietender ist kaufberechtigt....
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kOnsOlErO - 02.01.2010
OK, Du hast Recht.
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MrRed - 02.01.2010
hi, Leute ...
also ich verkaufe ( Kaufe ) so schnell nichts mehr bei Ebay ...
hatte 4 gebrauchte Sommerreifen bei Ebay zum verkauf und hatte nur Stress wegen 1-2 mm und 50 eur ...
also nie mehr.
MrRed