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Schmidt-Technik Laser: zu laut-illegal-Stilllegung ? - Druckversion

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Schmidt-Technik Laser: zu laut-illegal-Stilllegung ? - gq_mini - 02.06.2004

hallo,

viellicht solltest du mal bei der Firma Schmidt fragen??

gruß


Schmidt-Technik Laser: zu laut-illegal-Stilllegung ? - olmow - 02.06.2004

Mein Gott, ich weiß echt nicht was dein Problem ist. Lass`ihn dran und freu dich über den geilen Sound von dem Pott. So lange du nicht rast wie ein Irrer und nicht gaaaaaaanz viel Pecht hast, wird nichts passieren.

Was aber sein könnte: Vll. irgendwo undicht (Schelle?) und deswegen . Aber dann hätte der Tüff-Mensch schon wat gesagt.

Gib lieber Gas und mach dir keine Gedanken. Ich tu´s auch nicht ....da gibt`s genug andere Sachen Augenrollen


Schmidt-Technik Laser: zu laut-illegal-Stilllegung ? - Wolfermann - 02.06.2004

Die EG-Betriebserlaubnis oder ABE bringt Dir nichts. Wenn der ESD zu laut ist, und das durch eine Messung belegt wird, so hat der BMW-Mitarbeiter vollkommen Recht.

Du wirst auch in der ABE oder in der Betriebserlaubnis keine Lautstärkewerte finden, da diese das Serienniveau (siehe Fahrzeugschein) bis auf eine Toleranz von (ich glaube) 5 db nicht überschreiten darf.

Im Falle des Falles bekommst Du eine Geldstrafe, die sich durch die Lautstärke ergibt und 3 Punkte in Flensburg. Natürlich ist die Betriebserlaubnis erloschen und die Versicherung freut sich im Schadensfall.

Ich würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen - sorry Confused


Schmidt-Technik Laser: zu laut-illegal-Stilllegung ? - Der Jens - 02.06.2004

Wolfermann schrieb:Natürlich ist die Betriebserlaubnis erloschen und die Versicherung freut sich im Schadensfall.

Das stimmt so nicht. Die Versicherung kann sich nur dann vor der Zahlung drücken, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen Unfallursache und der Veränderung am Fahrzeug nachgewiesen werden kann.

Also z.B. extreme Tieferlegung ohne nennenswerten Restfederweg und dann bei welliger Fahrbahn aus der Kurve in den Gegenverkehr "gehüpft"

Ein zu lauter Auspuff als Unfallursache ? Das wird schwierig ... Zwinkern


Schmidt-Technik Laser: zu laut-illegal-Stilllegung ? - Iguana - 02.06.2004

das sind hier alles wenn und aber Geschichten... Fakt ist, wenn die Polizei findet dass das Teil zu laut is auch wenn er eingetragen ist, wird er stillgelegt und einem unabhängigem Gutachter sprich prüfer vorgstellt der prüft ob die Eintragung so ok is...


Schmidt-Technik Laser: zu laut-illegal-Stilllegung ? - Carbonium - 02.06.2004

Ok, ok! Ich hab grad mal nachgeschlagen um meine Bildungslücke zu stopfen... Da hat sich scheinbar was getan in der letzten Zeit!
Weiß ja nicht wie es hier in Bayern gewesen ist, aber der TÜV Rheinland war soweit ich weiß ein e.V., mittlerweile steht da aber auch Holding AG.
Liegt vielleicht daran, dass man als e.V. keinen Gewinn erwirtschaften darf!? Na dann gute Nacht - jetzt wird mir auhc klar warum das so teuer da is Zwinkern
Also nochmals sorry wegen meiner Bildungs-Schwäche Devil!
Hatte einfach schon zu lange nichts mehr mit den Jungs zu tun...


Schmidt-Technik Laser: zu laut-illegal-Stilllegung ? - Karl - 02.06.2004

Ich würde mir da auch mal nicht zu viel Sorgen machen...du warst beim TÜV und der hats eingetragen, dann ist es auch gut. Wenn du von der Polizei angehalten werden solltest, weil die denken dein Auto wäre zu laut, gucken die (glaube ich zumindest) nach, ob der Auspuff eingetragen ist. Ist er? Gute Fahrt!
Natürlich könnte es auch anders kommen, aber das ist doch eher unwahrscheinlich...und selbst wenn: Das Ding ist eingetragen und dass heisst ja: es ist in Ordnung.

karl


Schmidt-Technik Laser: zu laut-illegal-Stilllegung ? - Der Jens - 02.06.2004

Um noch mal auf die Frage zurückzukommen, was er denn jetzt machen soll:

Mini fahren ist schon im Ansatz unvernünftig. Und ich finde: wenn schon, dann auch konsequent !

Also lass den lauten Topf drunter und erfreu Dich an dem Klang. Und solltest Du tatsächlich mal dafür löhnen müssen (was wie gesagt nicht sehr wahrscheinlich ist) dann hast Du für das Geld zumindest Deinen Spaß gehabt ! Twisted Devil


Schmidt-Technik Laser: zu laut-illegal-Stilllegung ? - Hamsterbacke - 02.06.2004

Der Jens schrieb:Der hat weder die nicht straßenzugelassenen Rennreifen, noch die offenen Racing Schalldämpfer, die andere Übersetzung und erst recht nicht die Racing Bremsbeläge und den nicht eingetragenen Lenkungsdämpfer erkannt ! Big Grin

Und er war nicht geschmiert !

Oder das nicht erkennen wollen. Da gibt es sowas wie Ermessensfreiheit.
Kommt immer auf den Prüfer an.
Bei mir hat sich mal einer entschuldigt, dass er so genau prüfen muss.
Meine Antwort: das ist doch sein Job. Das soll doch auch ok sein.
Ich glaube, ab da hätte er finden können was er wollte - er hätte woanders hin geguckt. Der war nur interessiert, nicht wirklich scharf.

Gruß, Gerhard


Schmidt-Technik Laser: zu laut-illegal-Stilllegung ? - Hamsterbacke - 02.06.2004

Schoko-Dealer schrieb:
ChiliRed schrieb:Dachte bisher eigentlich immer, dass so lange man den Segen vom TÜV bekommt, wie hier ja belegbar geschehen man auf der sicheren Seite ist Confused Sollte ich mich da geirrt haben!?

davon bin auch ausgegangen Confused

Negativ. Wenn ihr beim nächsten Tüv einen scharfen Prüfer erwischt, der womöglich selber in der Nachbarschaft einen Krawallheimer hat, könnt ihr das, wenn er bei der Schallmessung durchfällt, auch wieder ausgetragen bekommen.

Es ist leider nicht unüblich, etwas einzutragen und dann umzubauen (z.B. DB-Killer). Oder mehrere Sachen eintragen zu lassen, die einzeln alle unbedenklich sind, in Kombination aber keinerlei Vorschriften mehr entsprechen.

Wenn sowas auffliegt, ist man eben dran (warum fällt mir da bloß "betrogene Betrüger" ein Pfeiff ).

Gruß, Gerhard (der aber auch nicht besser war...)