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An die Lackspezialisten - Hackfresse - 16.05.2016

Mr_53 schrieb:Muss jetzt die Rechnung raussuchen zwecks Garantie, hoffentlich hab ich die noch Confused
Um Ansprüche im Rahmen der Garantie / Gewährleistung / Sachmängelhaftung geltend machen zu können, ist nicht zwingend das Vorlegen einer Rechnung erforderlich.
Es genügt nachweisen zu können, wann man die Zahlung leistete. Dazu genügt auch ein Kontoauszug.


An die Lackspezialisten - Mr_53 - 16.05.2016

Hab die Rechnung noch Yeah!

Wurde aber in bar bezahlt - da nützt der Kontoauszug dann wenig Mr. Orange