Perfekt getönt - Druckversion
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Perfekt getönt -
Schüppe - 14.12.2004
Also ich erkenne:
-schöne Felgen
-nen leuchtendes S
-nen reflektierenden Seitenblinker
-Fugenglattstrich beim 3DF Kalksandsteinmauerwerk
der Rest ist black/black
Aber das war´s dann auch!
Perfekt getönt -
MINImeister - 14.12.2004
die vorderen Scheiben dürfen in Deutschland nicht mit Folie getönt werden, weil sie beim Unfall zersplittern müssen (Sicherheitsglas)... Man kann sie fluten lassen, müsste man mal den kleinen GOOGLE bemühen..
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doris - 14.12.2004
@miniMeister
ich habe vor einigen tagen in einer tuningzeitschrift gelesen, dass es nun folien für die vorderen scheiben gibt, die zugelassen sind. ich such mir schon den wolf und finde den bericht nicht mehr.
der firmenname begann wohl mit einem c und hatte 3 buchstaben.
doris
Perfekt getönt -
F4Spooky - 14.12.2004
[OT!]
@Schüppe
Wenn du mal die Brightness an deinem Monitor ein bisschen hochdrehst erkennst du auch den Rest vom MINI!
[OT out]
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Schüppe - 17.12.2004
schon klar
Ich mein nur trotzdem, daß man aus der Lage etwas wenig erkennt.
Perfekt getönt -
PeterVonFrosta - 17.12.2004
Ein wenig googeln und man wird fündig zum Thema fluten.
http://www.keinefolie.de
http://www.glastone.de
Mir sieht der zweite Link seriöser aus, aber das heißt ja meißtens nichts
Perfekt getönt -
illegut - 20.07.2005
Spät aber passend:
Dürfen die Autoglasfolien auch auf den vorderen Seitenscheiben verklebt werden?
Bitte beachten Sie die landesspezifischen Zulassungsbedingungen.
Für die BRD gilt: Grundlage ist die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1)- zulässig, wenn eine Überprüfung (Einzelfall - für jedes Fahrzeug erforderlich (TÜV Abnahme nach § 21 der STVZO)- vorausgesetzt, daß die TÜV Stelle Lichtmessgeräte hat) der Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird. Zur Info: KFZ-serienmäßige Wärmeschutzverglasungen weisen bereits einen Lichtdurchlässigkeitswert (ohne Autoglasfolie) von mind. 70% auf. Weiterhin sind spezielle und kostenintensive Prüfungen (siehe Punkt 1.1) erforderlich.
Eine KFZ-Windschutzscheibe muß mindestens eine Lichtdurchlässigkeit von 75% haben.
O.g. Angaben sind ohne Gewähr.