Jaja, die Polizei und der MINI... -
Mazzo908 - 03.02.2005
ok, da gibrs unterschiede. zumindest kommts mir so vor.
beim MINI gehts, aber bei z. b. daimlern blendets bei regen ziemlich übel, finde ich.
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SebastianS - 03.02.2005
Ganter schrieb:Mich hat noch die Bullerei angehalten, ich will auch mal 
also gestern Abend in Frankfurt waren Kontrollen und die haben auch MINIs herus geholt

... ich würde mal vorschlagen das nächste mal machen wir ein Spontantreffen da wo auch ne Pozileikontrolle ist

dann darf jeder mal
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die kleine Hexe - 03.02.2005
Zum Thema Polizeikontrolle:
MINI-Stammtisch in München
Ca 7 MINIs fuhren gemeinsam vom Parkplatz runter. Ich war die erste und hinter mir die Polizei. Tja... auf die Straße und gleich mal rechts angehalten und hinter mir all die anderen MINIs.
Die Polizei wollte nur mich kontrollieren und haben dann doch von allen (weil sie ja schon in Reih und Glied am Straßenrand standen) die Papiere verlangt und alle Fahrer "blasen" lassen. Ein einmaliges Erlebnis...
Kommentar von der Polizistin: "Soviel MINIs habe ich noch nie auf einmal gsehn und kontrolliert - das reicht für heute!"
Jaja, die Polizei und der MINI... - Iguana - 03.02.2005
wissts was ich gra dnet verstehe... laut meinem Fahrlehrer ist es mittlerweile erlaubt mit Neblis zu fahren ... o.0 ich prüf das nochmal nach...
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LosContaminos - 08.02.2005
Ich wurde in Hannover mal bei einer "Samstag-Nacht-Disko-Großkontrolle" rausgezogen weil ich "Neblis" anhatte...die grün-weißen Männchen haben erst locker gelassen als ein zweiter MINI rausgezogen wurde, der auch angeblich seine Nebelscheinwerfer anhatte...
Ich hatte damals leider einen, der keine echten Nebelscheinwerfer montiert hatte. Dann versucht mal den "Ordnungshütern" zu erklären, dass ihr die "Nebelscheinwerfer" nicht auf Dauerstrom angeklemmt habt...
Schönen Gruß
LC
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SebastianS - 08.02.2005
Iguana schrieb:wissts was ich gra dnet verstehe... laut meinem Fahrlehrer ist es mittlerweile erlaubt mit Neblis zu fahren ... o.0 ich prüf das nochmal nach...
und? haste noch was herausbekommen? wäre interessant
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Silver-Hawk - 08.02.2005
ALso ich kenne es nur so, daß man die Neblis nur anmachen darf, wenn die Sicht schlechter als 50 Meter ist, war das nicht so ?
Ansonsten hab ich auch schon des öfteren Lichthupe bekommen, denke auch aus dem Grund weil mir die entgegenkommenden Fahrer vermutlich damit sagen wollten das ich die angeblichen Neblis ausmachen sollte...
Nachdem ich aber dann meistens ziemlich schnell bei einer Lichthupe gekontert hatte, mit Fernlicht und den Neblis,
bekam ich immer hinterher ein breites Grinsen im Gesicht
Viele der ganzen Vögel im Strassenverkehr sollten sich eh lieber um Ihre Eigenen Probleme kümmern, weil damit haben die meisten eh genug mit zu tun
Mich nervt es auch,
wenn solche möchtegern Rentner einen belehren wollen
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LosContaminos - 08.02.2005
Night-Panther schrieb:ALso ich kenne es nur so, daß man die Neblis nur anmachen darf, wenn die Sicht schlechter als 50 Meter ist, war das nicht so ?

Also in der STVO steht "bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall" dürfen Nebelscheinwerfer benutzt werden. Für die Nebelschlussleuchte gilt die 50m Sichtweite.
Schönen Gruß
LC
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Ganter - 08.02.2005
Night-Panther schrieb:ALso ich kenne es nur so, daß man die Neblis nur anmachen darf, wenn die Sicht schlechter als 50 Meter ist, war das nicht so ?

Was Du meinst gilt für die Nebel
rückleuchten, Nebel
scheinwerfer darfst Du bei Nebel, Regen, und Schnee einschalten
Wobei die ansichten beim Regen da sehr auseinandergehen, aber ich mach sie auch bei Regen in der Dunkelheit an
mfg, Ganter
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LosContaminos - 08.02.2005

Zwei Dumme, ein Gedanke...