Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis -
matt1234 - 29.08.2007
MIMA schrieb:
Woow!
Erst einmal danke für diese Thema (der Inhalt kommt demnächst bei mir zu tragen).
Ein Problem ist die Anerkennung (von der Polizei/Rennleitung) einer Kopie von einem entwerteten Dokument. Ein weiteres, dass man ja nicht von jeder Eintragung noch den Nachweis (Beleg vom Baurat) besitzt. Ich habe erst einmal eine Anfrage an unsere Zulassungsstelle geschickt.
Hälst du mich bitte auf dem Laufenden, was die dir antworten? Bist du einer von den Herren in Grün (Polizei) oder Freundlichen (Mini BMW)?
Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis - speedysebi - 29.08.2007
Xaver schrieb:Klar, Frust ablassen ist ja auch OK, untereinander auch, aber würdest Du in dem Falle die Bemerkung auch "Auge in Auge" fallen lassen?
würde das der ordnungshüter gegenüber einem normal-sterblichen machen? die menschheit lästert im verborgenen...
ansonsten zum thema "wie´s in den wald schallt..." - auch die polizei ist oft genug nicht die freundlichkeit in person - und wenn sich der sheriff selbst der sache nich sicher ist sollte er auch mal ein bisschen ruhiger und vorsichtiger sein als gleich den general zu markieren. ich zitier hier mal im o-ton (! - nicht meine formulierung!) den dieter nuhr: "wäre schön wenn sich das mal rumspricht: wenn man KEINE ahnung hat - EINFACH mal fresse halten!"
aber die ordnungshüter sind hier unwichtig sondern der folgende papierkram ist hier thema; back to topic.
Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis - MIMA - 29.08.2007
matt1234 schrieb:...Bist du einer von den Herren in Grün (Polizei) ...

ich glaube nicht

eher das ....
(was sagt mein Anwalt immer: Mit wem spricht man nicht? Mit der Polizei)
und mit BMW habe ich auch nichts zu tun, ausser einen MINI zu fahren

.
Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis -
somewhere - 29.08.2007
bastian1979 schrieb:wie sieht das eigentlich aus wenn ich laut sagen würde ich denke die rennleitung sei gemüse? laut denken darf man doch !? oder nicht ?

hierzu mal etwas:
die Gedanken sind frei wer kann sie erraten... (Deutsches Volkslied, ca. 1780 zum erstenmal veröffentlicht)
aber bitte leise denken, das erspart viel Ärger
wie man in den Wald ruft so schallt es zurück...
Die Damen und Herren der "Rennleitung" erledigen nur ihre Arbeit, die verdienen einen genauso respektvollen Umgang wie ich den von jedem anderen Menschen mir gegenüber auch erwarte.
in diesem Sinne allen einen schönen Tag!
Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis -
bastian1979 - 30.08.2007
jo ich kann dich verstehen ! aber oft kommt es zuerst von denen! außerdem habt ihr es ja auch nicht leicht ! würde auch lieber zu 4oder 5 um eine leserpistole herum stehen bevor ich verbrecher jagen würde !
Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis -
Xaver - 30.08.2007
Ein Vorschlag meinerseits :
Es geht hier eigentlich nicht um das Verhalten der Ordnungshüter und der Verkehrsteilnehmer, sondern "lediglich" um das Thema, welche Konsequenzen entstehen können, wenn man ohne ABE fährt.
Beschränken wir die Diskussion doch darauf
Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis -
Crizz Carter - 30.08.2007
Xaver schrieb:Ein Vorschlag meinerseits :
Es geht hier eigentlich nicht um das Verhalten der Ordnungshüter und der Verkehrsteilnehmer, sondern "lediglich" um das Thema, welche Konsequenzen entstehen können, wenn man ohne ABE fährt.
Beschränken wir die Diskussion doch darauf 
dafür!
machen wir einen eigenen thread "die polizei und ihre eigenheiten" oder "warum verbrecher jagen wenn ich auch am strassenrand stehen kann"
oh, das war hässlich. ^^
Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis -
Xaver - 30.08.2007
Crizz Carter schrieb:dafür!
Crizz Carter schrieb:machen wir einen eigenen thread "die polizei und ihre eigenheiten" oder "warum verbrecher jagen wenn ich auch am strassenrand stehen kann"
oh, das war hässlich. ^^
Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis -
Mimi - 30.08.2007
MIMA schrieb:Ein Problem ist die Anerkennung (von der Polizei/Rennleitung) einer Kopie von einem entwerteten Dokument.
Man kann doch von dem
entwerteten Dokument auch das Original bei sich tragen...damit kann doch eh keiner (Autodiebe

) mehr was anfangen, oder etwa doch?
Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis - MIMA - 30.08.2007
@all
ich habe eine Antwort von unserem Landesbetrieb Verkehr (in Hamburg) erhalten:
In der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) werden tatsächlich keine weiteren als die Grunddaten eingetragen. In der ZB I (FzgSchein) werden aber alle Daten übernommen, sodass keine weiteren allgemeinen Betriebserlaubnisse mitgeführt werden müssen. Zur Sicherheit wird bei einem Umtausch der alten in die neuen Fahrzeugpapiere immer der entwertete Fahrzeugbrief im Original oder als Fotokopie ausgehändigt.
Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Verkehr (LBV)
- Heinz von Spreckelsen -
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