MINI² - Die ComMINIty
JCW Kit Clubman S - Druckversion

+- MINI² - Die ComMINIty (https://www.mini2.info)
+-- Forum: MINI² zweite Generation (ab 2006) - R56, R55 Clubman, R57 Cabrio, R58 Coupé, R59 Roadster, R60 Countryman, R61 Paceman (https://www.mini2.info/forumdisplay.php?fid=11)
+--- Forum: MINI² motor (https://www.mini2.info/forumdisplay.php?fid=172)
+--- Thema: JCW Kit Clubman S (/showthread.php?tid=28614)

Seiten: 1 2 3 4


JCW Kit Clubman S - Flix - 30.08.2009

Harlequin schrieb:Du musst es wirklich erst eintragen, wenn Du etwas am Fahrzeugschein/-brief ändern lässt.

In der Zwischenzeit reicht es, wenn du die Zettel mitnimmst.

Falls auf dem Wisch "unverzüglich einzutragen" steht ist deine Aussage schlichtweg falsch.

hacki111 beschreibt es ganz richtig. So ist es.

hacki111 schrieb:Sehe das anders. Mein Freundlicher meinte dass es sofort eingetragen werden muss - auch wenn die nicht immer recht haben.
Entscheidend war für mich aber der Hinweis "unverzüglich" im Gutachten. Das lässt nicht viel Raum für Interpretation...



so denn


JCW Kit Clubman S - MC_Chili - 30.08.2009

sorry, aber diese Halbwissen sind langsam einfach nervig!

Ich hab beim TÜV nachgefragt, erst wenn im Brief etwas "elementares" geändert wird, dann wird das in den Brief miteingetragen. Genau dasselbe hat mir übrigens sowohl DEKRA, als auch BMW bestätigt!
Dasselbe war auch bei meinem JCW Soundkit von meinem alten Cooper. Da wars genauso!

Aber lassts halt eintragen...ist doch jedem sein Ding. Wer nix zu tun hat und Spass beim Warten aufm TÜV hat...auf gehts! Mr. Orange


JCW Kit Clubman S - Schrauber - 31.08.2009

Männer ganz ruhig bleiben Pfeifen

1. Einbau durch Niederlassung/Händler, stellt eine "Einbaubescheinigung" aus

2. Abnahme durch TÜV, DEKRA oder ähnliches anhand des Herstellergutachtens und der Händler-Einbaubescheinigung.

Hier wird jetzt eine "Abnahmebescheinigung" ausgestellt, die von jetzt an parallel zum Kfz.-Zulassungsschein mitgeführt werden muss.

3. Die Versicherung muss über die Leistungssteigerung informiert werden.

4. Beim nächsten Halterwechsel oder einer Stillegung muss die Änderung laut "Abnahmebescheinigung" vom TÜV, DEKRA bei der zuständigen Kfz.Zulassungsstelle in den Kfz.-Brief "eingetragen" werden.

So ist es in Berlin und fast im gesamten Bundesgebiet. Ausnahmen können nicht ausgeschlossen werden, wir sind schließlich in Deutschland.

Punkt 1 - 3 wurde z.B. bei MC_Chili abgearbeitet. Er fährt nun immer mit der DEKRA "Abnahmebescheinigung" herum. Sollte ihm das irgendwann zu lästig werden, kann er die "Eintragung" in den Kfz.-Brief natürlich jederzeit vorziehen.


Wünsche nun ALLEN JCW Kit Fans viel Spaß mit ihren MINIs Zwinkern