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Umfang von Komfortzugang - Ram_master_g - 07.02.2011

aolbernd schrieb:Ich gehe davon aus, dass die Technik identisch mit BMW ist:

Im Schlüssel ist Kein Akku, die Batterie muss also ab und zu gewechselt werden. Kostenpunkt unter 5€. Ein anstehender Batteriewechsel wird rechtzeitig im BC angezeigt.

zur Funktion: Es wird seitend der Elektronik der Schlüssel verwendet, der als erster erkann wurde. Ich kann sogan einen Schlüssel im Auto lassen und das Auto von aussen verriegeln. Dafür muss aber ein Schlüssel außerhalb des Autos erkannt werden - wenn man z.B. in den Urlaub fährt und den Zweitschlüssel im Gepäck hat, kann ich das Auto verlassen und verriegeln (beim Tanken).

Der Vorteil dieser Sache besteht eigentlich darin, dass man einen Schlüssel im Auto liegen lassen kann, und von ausen per Hand abschließen kann. Das mag zwar vielleicht ganz nützlich sein, aber wenn das Auto dennoch geklaut wird, bin ich mal gespannt, was die Versicherung dazu sagt.


Umfang von Komfortzugang - Mr_53 - 07.02.2011

da kriegt er dann nix bezahlt Yeah!


Umfang von Komfortzugang - Ram_master_g - 07.02.2011

Mr_53 schrieb:da kriegt er dann nix bezahlt Yeah!

In der Tat, ich hab mal in ner Garage geparkt (Grenze Deutschland/Österreich), da stand ein roter GT3 auf nem Anhänger. Natürlich mit Plane drüber. Wenn man die Plane gelüpft hat, hat man was gesehen? Richtig, den Fahrzeugbrief. Man hätte als nur anhängen müssen und davonfahren, und hätte nen GT3 gehabt. Das Auto gibt es heute noch, aber ich würde mein Geld nicht einfach so offen rumliegen lassen.


Umfang von Komfortzugang - Mr_53 - 07.02.2011

huch, ich dachte das wär mein anhänger ... Devil!


nur ob das wirklich so einfach ist ? die daten liegen doch auch auf der zulassungsstelle, die haben doch auch bestimmt ne kopie von den papieren ?


Umfang von Komfortzugang - Ben - 07.02.2011

Mr_53 schrieb:da kriegt er dann nix bezahlt Yeah!

Ganz so einfach ist es nicht, s. http://www.mini2.info/forum/showthread.php?t=57229&page=2


Umfang von Komfortzugang - Ram_master_g - 07.02.2011

Mr_53 schrieb:huch, ich dachte das wär mein anhänger ... Devil!


nur ob das wirklich so einfach ist ? die daten liegen doch auch auf der zulassungsstelle, die haben doch auch bestimmt ne kopie von den papieren ?

Wer den Brief hat (alles andere zählt nichts), ist Besitzer der Autos. Egal wie er an den Brief gekommen ist. Man müsste ihm beweißen, dass ich den Brief geklaut hab. Kann er das nicht beweißen, hat er praktisch verloren. Wenn er sagt, ich hätte ihn geklaut, sage ich, dass ich das Auto von Ihm abgekauft hätte, und wohl ein Betrüger sei.

Nein Spaß bei Seite, sowas macht man nicht, aber ich weiß, dass die Idee mit dem Schlüssel im Urlaub schon mehrmals hier aufgetreten ist. Daher sollte man sich vorher bewusst sein, wie man handelt.


Umfang von Komfortzugang - aolbernd - 07.02.2011

Keine Ahnung woher manche Leute immer Ihre Infos/Halbwissen haben.
Ich habe ein paar Jahre in einem Autohaus gearbeitet. Bei keinem der zahlreichen KFZ-Diebstähle wollten die Versicherungen beide Fahrzeugschlüssel vom Halter haben.

Selbst wenn der Schlüsel im Auto liegt, muss man es erst aufbrechen, um an den Schlüssel zu kommen! Wenn ich also in den Urlaub fahre, handle ich ja wohl kaum grob fahrläsig, nur weil ich meinen Ersatzschlüssel mitnehme.
Ich kenne nur einen Fall, bei dem die Versicherung evt. nicht zahlen muss: Wenn ich aussteige, mich vom Fahrzeug entferne und den Schlüssel stecken lasse. Das Zauberwort für die Versicherung lautet in diesem Fall: "grob Fahrlässig".