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Zwangsstillegung wegen nicht erfolgter Rückruf-Reparatur - Druckversion

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Zwangsstillegung wegen nicht erfolgter Rückruf-Reparatur - Onkel Willi - 17.11.2012

Tangrintel schrieb:Ich denke man sollte die Schuld an der Misere nicht auf die Behörde abwälzen.

Der Mangel war gravierend und so hat bestimmt der Hersteller über das bundeszentralregister alle halter erhalten und konnte diese informieren. Die Behörde kann auch ausgehen das der Hersteller seiner Pflicht nachkam. Wenn also Fahrzeuge auftauchen die noch nicht repariert wurden lässt das auf ein halterversagen schließen . Darum ist auch m.E. Die kurze Frist und die bussgeldandrohung in Ordnung. Das der Fehler bei BMW lag ist natürlich übel.

Schön das dein Händler so kulant war freut mich. Wird halt der Stress vom Hersteller auf den Händler übertragen, auch nicht fair.
wer mich kennt, weiß, wie penibel ich bin. hätte ich ein schreiben bekommen, wäre die sache umgehend aus der welt geschafft worden.
wie auch immer. alles erledigt, leihwagen hat BMW/MINI bezahlt, schreiben über die erledigung ging gestern per fax an die behörde, thema durch.


Zwangsstillegung wegen nicht erfolgter Rückruf-Reparatur - Tangrintel - 18.11.2012

Onkel Willi schrieb:wer mich kennt, weiß, wie penibel ich bin. hätte ich ein schreiben bekommen, wäre die sache umgehend aus der welt geschafft worden.
wie auch immer. alles erledigt, leihwagen hat BMW/MINI bezahlt, schreiben über die erledigung ging gestern per fax an die behörde, thema durch.

Dann sind meine Ausführungen missverstanden worden. Die Schuld liegt wohl bei BMW wie bereits schon geschrieben. Die Behörde kann das aber nicht wissen. Doppeltärgerlich wenn dadurch so ein Ärger entsteht den man nicht zu verantworten hat. Hoffe es hat alles noch gut hingehauen . Der Leihwagen spricht auf jedenfalls für deinen Händler.