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Kaufberatung R56 JCW - Flowy82 - 13.02.2016

Ich habe seit gut 3 Jahren eine KFZ Reparaturkosten Versicherung bei der DEVK abgeschlossen bis jetzt hat sie alles an Reparaturen übernommen Wink
Nur so als tip zwecks Garantie und Co ..


Kaufberatung R56 JCW - Wirzwei - 14.02.2016

Fair hin oder her. Ist vollkommen egal ob N18 oder N 14. Ich habe die besten Erfahrungen gemacht und gehe zu einen Mini Händler und alles ist gut. KEINEN FÄHNSCHENHÄNDLER.Es kommt immer darauf an wie der Vorgänger mit den Auto umgegangen ist,wenn ich das höre :Nordschleife da geht mir der Hut hoch.Das Auto ist für den Alltag gebaut und wenn da einige denken: Rennstrecke....die Leute die damit Rennen fahren bauen den Motor nach jeden Rennen auseinander und bringen den Motor auf Voderman.Auch wenn man mich steinigt, ich kann es nicht mehr hören. Einfach mit den Auto richtig umgehen.Mein Mini hält.Party 02


Kaufberatung R56 JCW - memphis - 14.02.2016

ich würde warten und weiter suchen. Händler will die gesetzliche Gewährleistung nicht geben, würde ich gleich die Finger von lassen.Püh!


Kaufberatung R56 JCW - cubeteam - 14.02.2016

NokNok schrieb:Der Verkäufer allerdings möchte mir nicht die gesetzliche Gewährleistung von 12 (oder doch 24?) Monaten zusprechen,...

Zitat: Beim Gebrauchtwagenverkauf ist der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Verkäufer zwei Jahre ab der Übergabe des Wagens dafür einstehen müssen, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert.


Gilt die Gewährleistungspflicht auch für private Autoverkäufer?

Am 29. April 2015 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Herabsetzung dieser Frist- etwa auf ein Jahr- durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages unwirksam ist, wenn sie nicht klar und verständlich formuliert ist (Az.: VIII ZR 104/14)
Zitat:Die Gewährleistungsfrist beträgt auch bei Gebrauchtwagen 2 Jahre. Tritt der Mangel in den ersten 6 Monaten auf, dann wird automatisch davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Erst nach dieser Frist muss der Käufer beweisen, dass der Mangel dem Verkäufer zuzuschreiben ist. Sie müssen zumindest glaubhaft machen, dass der Schaden nicht durch einen Bedienungsfehler entstanden ist.
Der Verkäufer kann dir erzählen, was er möchte. Gesetzliche Gewährleistung gilt immer, wenn es keine Privatperson ist!

Quellen:
http://www.berlin.de/special/auto-und-motor/recht-und-urteile/3856756-44852-gebrauchtwagenverkauf-haendler-hat-gewae.html
http://www.12gebrauchtwagen.de/gebrauchtwagen-ratgeber/maengel-gewaehrleistung/gebrauchtwagen-garantie-oder-gewaehrleistung-so-erklaeren-sie-den-unterschied


Kaufberatung R56 JCW - kurare - 14.02.2016

Wirzwei schrieb:Es kommt immer darauf an wie der Vorgänger mit den Auto umgegangen ist,wenn ich das höre :Nordschleife da geht mir der Hut hoch.Das Auto ist für den Alltag gebaut und wenn da einige denken: Rennstrecke...
Du weißt nie wie der Vorgänger mit dem Wagen umgegangen ist.
Die Nordschleife ist im Prinzip nix anderes wie eine Landstrasse, nur ohne Gegenverkehr. Es spricht also überhaupt nix dagegen auch nen JCW (wenn nicht den, welchen Mini dann?) über die NOS zu scheuchen.
Wenn das die Karre nicht ab kann sollte man sich was anderes kaufen Devil!


Kaufberatung R56 JCW - NokNok - 14.02.2016

Danke für die Info mit den 2 Jahren Smile

Ihr habt mich nur etwas falsch verstanden beziehungsweise hab ich es nicht so erklärt wie der Händler.
Also vorne weg es ist kein Fähnchenhändler sondern ein seriöser Seatvertragshändler mit Meisterwerkstatt.
Er sagte mir, dass er eben schlechte Erfahrungen mit den Garantien gemacht hat, weswegen er keinen Garantiepartner hat und es entweder nur über diese besagte Finanzierung läuft oder er bei einem Problem während der Gewährleistung auf den Kosten sitzen bleibt. Also er würde die Gewährleistung nicht geben bzw es nicht ohne Garantie abwickeln, weil er mögliche Schäden nicht aus eigener Tasche bezahlen will. Das kann ich ein Stück weit auch verstehen, weswegen ich mir jetzt auch die DEVK Reparaturkostenversicherung angesehen hab und diese sehr interessant bzw passend ist. Werde mich Anfang der Woche mit dem Händler in Verbindung setzen und ihm diese Lösung anbieten.
Eine Garantie ist mir auch lieber, statt sich mit dem Verkäufer bei einem Schaden zu ärgern, wer denn eigentlich schuld ist. (Zumindest nach den 6 Monaten)

Wenn ich diese Garantie abschließe, sollte doch sowieso alles abgedeckt sein, was mit dem Fahrzeug passiert, von daher steht dem Kauf meiner Meinung nach nichts mehr im Wege.


Kaufberatung R56 JCW - Cosmic - 15.02.2016

Er MUSS dir als Händler eine Gewährleistung geben, er kann nicht einfach sagen das er das nicht macht, das ist kompletter Blödsinn.
Man kauft doch u.U. extra beim Händler damit man im Fall des Falles hingehen kann.

Lass dich bitte nicht veräppeln!
Der Beitrag von cubeteam untermauert das ja nochmal deutlichst!

Entweder gibt er dir die gesetzliche Gewährleistung oder ich würde da aus Prinzip kein Fahrzeug kaufen.


Kaufberatung R56 JCW - chevini - 15.02.2016

Cosmic schrieb:Er MUSS dir als Händler eine Gewährleistung geben, er kann nicht einfach sagen das er das nicht macht, das ist kompletter Blödsinn.
Man kauft doch u.U. extra beim Händler damit man im Fall des Falles hingehen kann.

Lass dich bitte nicht veräppeln!
Der Beitrag von cubeteam untermauert das ja nochmal deutlichst!

Entweder gibt er dir die gesetzliche Gewährleistung oder ich würde da aus Prinzip kein Fahrzeug kaufen.

Genau so! Top

... wobei ein Händler grundsätzlich nicht nach einer Gewährleistung zu fragen ist. Die ist gesetzlich gegeben, egal, ob es dem Händler passt oder nicht und das gilt für alle Händler ohne Ausnahme.

Wichtig ist im Kaufvertrag, dass die Händlerfirma auch der Verkäufer ist und nicht irgendwo (im Kleingedruckten) steht, dass das Geschäft auf Provisionsbasis erfolgt oder er nur der Vermittler für eine Privatperson ist.

Ich persönlich würde bei diesem Händler nichts kaufen. Bei dem Gebaren bekommt man fast den Eindruck, dass er von Fehlern am Mini weiß und sich deshalb so merkwürdig verhält.
Eine Garantie für € 1.200,- anzubieten, empfinde ich auch als eine Frechheit. Die soll er vom Kaufpreis abziehen, wenn er sie für notwendig hält.


Kaufberatung R56 JCW - chevini - 15.02.2016

NokNok schrieb:... Wenn ich diese Garantie abschließe, sollte doch sowieso alles abgedeckt sein, was mit dem Fahrzeug passiert, von daher steht dem Kauf meiner Meinung nach nichts mehr im Wege.

Da dürftest Du höchstwahrscheinlich im Irrtum sein! Lies mal das Kleingedruckte, was alles ausgeschlossen ist (wie bei jeder Versicherung!).


Kaufberatung R56 JCW - kurare - 15.02.2016

chevini schrieb:Da dürftest Du höchstwahrscheinlich im Irrtum sein! Lies mal das Kleingedruckte, was alles ausgeschlossen ist (wie bei jeder Versicherung!).
Genau so ist es!! Augen auf beim Versicherungsabschluss!!!! Sonst Party 02