Tieferlegung -
minoller - 15.01.2003
Klaaar!
Ich vermute das die deutschen Federn die gleichen sind.
Kann mir nicht vorstellen das die verschiedene Varianten für Europa und USA herstellen.
Gruß
http://www.minoller.de
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Mini COOPER S
Bj. 8/2002
rot/weiß
weiße X-Lite Felgen &
Continental Winter
ASC/DSC
Xenon
weißes Standlicht
Klimaanlage
beh. Außenspiegel
Alarmanlage
weiße Rücklichter
Handschuhfach
BMC Sportfilter
H&R Federn
15 mm Distanz
2x70 mm Endrohre
Lackierte Bremszangen
John Cooper Schriftzug
rote Fußmatten
großes Sonnendach
ALPINE DVD Navigation
CD Wechsler
Emphaser/MB Quart
Phase Linear Aliante 12"
BRAX 2.000.000
Genesis Five Chinch
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Tieferlegung - Anonymous - 20.01.2003
Ich habe heute morgen meine H&R-Federn einbauen lassen und seitdem rund 150 km zurückgelegt.
Ich bin angenehm überrascht!
Tieferlegung -
cons1505 - 20.01.2003
@mac 1. Wieviel haben der Einbau&Eintragung gekostet!?
2. FOTOS!!!!!?????
Tieferlegung - Anonymous - 20.01.2003
cons1505 schrieb:@mac 1. Wieviel haben der Einbau&Eintragung gekostet!?
2. FOTOS!!!!!?????
zu 1. Der Einbau hätte normalerweise 100-150 € gekostet, lief bei mir aber als Freundschaftsdienst.
Die Eintragung werde ich, wenn überhaupt, später vornehmen lassen.
Das TG muss reichen.
zu 2. Habe momentan leider keine Digitale Kamera.
Tieferlegung -
bigagsl - 20.01.2003
@macC
federn nicht eintragen lassen? sehr mutig! also die 30,- € müssten doch auch noch drin sein, oder?
bigagsl
Tieferlegung -
cons1505 - 20.01.2003
Kennst du dich mit ABE und dem ganzen Zeug genauer aus!? Heißt das, dass wenn ich die ABE Papiere von den Federn die ganze Zeit mit rumfahre, muss ich die nicht eintragen lassen!?
Tieferlegung - Anonymous - 20.01.2003
cons1505 schrieb:Kennst du dich mit ABE und dem ganzen Zeug genauer aus!? Heißt das, dass wenn ich die ABE Papiere von den Federn die ganze Zeit mit rumfahre, muss ich die nicht eintragen lassen!?
Es heisst:
Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt
und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ( Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis
nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis ) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen
Änderung zu beantragen.
Tieferlegung -
bigagsl - 20.01.2003
federn verändern die "bauartbedingte fahrzeughöhe" und müssen daher eingetragen werden, da genügt die abe nicht. ähnlich ist es bei bremsleitungen, da dies ein eingriff am bremsystem ist. andere scheiben in der serienzange brauchen jedoch nur eine abe. beim auspuff reicht auch die abe.
wer soll da durchblicken? ich nicht!
cons, rüf einfach mal bei der DEKRA oder dem tüv an, die haben da spezialisten, die dich beraten können.
loud pipes save lives!
bigagsl
Tieferlegung -
cons1505 - 20.01.2003
@mac... thx!
@Optimagsl: Ha, der Typ beim Sachverständigen-Laden Dings da kennt mich eh schon, da war ich erst am Freitag, nachdem mir so eine sch*** Waschstrasse (nigelnagelneu und Textil) meinen MINI total verkrazt hat! Da hab ich mich vielleicht aufgeregt, aber der hat gemeint, dass man da eh nix machen kann, weil man nicht nachweisen kann, dass die Kratzer nicht schon vorher drinnen waren...., naja, ich ahb des jetzt auf jeden Fall mal bei der Waschstrassengesellschaft reklamiert.....
Tieferlegung - Anonymous - 20.01.2003
bigagsl schrieb:federn verändern die "bauartbedingte fahrzeughöhe" und müssen daher eingetragen werden, da genügt die abe nicht. ähnlich ist es bei bremsleitungen, da dies ein eingriff am bremsystem ist. andere scheiben in der serienzange brauchen jedoch nur eine abe. beim auspuff reicht auch die abe.
wer soll da durchblicken? ich nicht!
bigagsl
Du hast vollkommen Recht, letzendlich muß die Änderung eingetragen werden, ist aber zurückgestellt (siehe unten).
Du mußt nur eine Änderungsabnahme durchführen lassen und das Protokoll sowie das Teilegutachten bis zur endgültigen Eintragung in die Fahrzeugpapiere mitführen.
Auszug aus dem Teilegutachten:
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den
Fahrzeughalter zu melden.
Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:
Ziffer Eintragung
13 (Höhe)
33 (Bemerkungen) (z.B.)
(neu festlegen)
M. H&R-FAHRWERKSFEDERN (FEDERKENNZ. V/H: 29 343
VA / 29 343 HA)*