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CH-Smalltalk DIE HÜPFBURG - Rohri - 26.01.2007

Kruhsi, was willst du denn einschreiten? Ähhhh, was?


CH-Smalltalk DIE HÜPFBURG - Kruhser - 26.01.2007

Bei meinem Beruf kann ich nunmal keine bewusstseinserweiterndden Mittel tolleriren, auch wenn es eigenigen nur helfen würde


CH-Smalltalk DIE HÜPFBURG - Fahrspass - 26.01.2007

Kruhser schrieb:Bei meinem Beruf kann ich nunmal keine bewusstseinserweiterndden Mittel tolleriren, auch wenn es eigenigen nur helfen würde
Ist nicht schon das Forum an sich bewußtseinserweiternd? Yeah!


CH-Smalltalk DIE HÜPFBURG - Kruhser - 26.01.2007

Fahrspass schrieb:Ist nicht schon das Forum an sich bewußtseinserweiternd? Yeah!
naja das ist eher eine legale Droge Zwinkern

Obwohl uns meine Kollegen schon für eine KV halten Augenrollen


CH-Smalltalk DIE HÜPFBURG - Rohri - 26.01.2007

och komm schon kruhsi, wir bleiben ja danach 2 Wochen hier liegenPfeiff


CH-Smalltalk DIE HÜPFBURG - Knut - 26.01.2007

aber krushi du bist hier doch nicht bei der arbeit... Augenrollen entspann dich.
ich gönn mir ein glas wein im kaminzimmer...

*inskaminzimmersitz*
*edleströpfchenentkork*

Party!!


CH-Smalltalk DIE HÜPFBURG - Fahrspass - 26.01.2007

Kruhser schrieb:Obwohl uns meine Kollegen schon für eine KV halten Augenrollen

KV = Konspirative Vereinigung? eek!


CH-Smalltalk DIE HÜPFBURG - Kruhser - 26.01.2007

Fahrspass schrieb:KV = Konspirative Vereinigung? eek!

fast

Unter einer kriminellen Vereinigung versteht man einen Personenzusammenschluss von gewisser Dauer, dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen. Der Tatbestand findet sich im deutschen Recht im Abschnitt der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und soll vor allem so genannte Organisationsdelikte unter Strafe stellen, also die so genannte Bandenkriminalität und den Terrorismus.


CH-Smalltalk DIE HÜPFBURG - Fahrspass - 26.01.2007

Kruhser schrieb:Unter einer kriminellen Vereinigung versteht man einen Personenzusammenschluss von gewisser Dauer, dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen. Der Tatbestand findet sich im deutschen Recht im Abschnitt der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und soll vor allem so genannte Organisationsdelikte unter Strafe stellen, also die so genannte Bandenkriminalität und den Terrorismus.

Herrje, wenn das meine Mutter wüßte ... eek!

Und was sind der Meinung Deiner hochgeschätzten Kollgen nach die Straftaten, die wir im Bezug auf dieses Forum nachhaltig, sprich mit einer gewissen Dauer und durchaus organisiert, begehen? Pfeiff


CH-Smalltalk DIE HÜPFBURG - Rohri - 26.01.2007

Augenrollen öhm sorry, darauf hab ich gerade keinen Bock

Komm Verstehnix, wir flüchten auf deinen HochsitzDevil!