CRM-Smalltalk 67 - Goldener Oktober mit reichlich Obst -
Miniholic - 25.10.2006

nochmal schnell auf den Thread mit der
Scheibenversiegelung aufmerksam mach
Ich werd den Kram morgen bestellen!
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Onkel Matt - 25.10.2006
minibaby schrieb:Mehr als Nein sagen können die auch nicht
eben, hast doch nix zu verlieren

und Spanien is doch auch ganz schön
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Missis@ - 25.10.2006
Guckt mal, was ich hier grad gefunden hab...
Zitat:War der Verkehrsverstoß [mit-]kausal für das Unfallgeschehen, dann kommt eine Mithaftung entsprechend dem Grad des Verschuldens in Betracht (deliktische Haftung). War er es nicht, dann kommt nach herrschender Meinung zumindest eine Gefährdungshaftung bis zu einem Drittel in Betracht. Einen Ausschluss der Ersatzpflicht durch höhere Gewalt wird man hier nicht begründen können.
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italian_job - 25.10.2006
Wie war das bei dir? Warst du im Halteverbot gestanden?
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Miniholic - 25.10.2006
Missis@ schrieb:Guckt mal, was ich hier grad gefunden hab...

Das Thema muß erstmal aufkommen... nur die Ruhe!
Bei mir hat z.B. auch niemand gefragt wie ich auf dem Parkplatz stand... d.h. wenn das Mädel dies in ihrem Bericht nicht angibt, wird da nix passieren!
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Missis@ - 25.10.2006
italian_job schrieb:Wie war das bei dir? Warst du im Halteverbot gestanden? 
Jo

Allerdings ist die Straße saumäßig breit und ich stand auf der anderen Seite und hab sie wirklich nicht im geringsten behindert. Sie hat halt einfach nicht geguckt..
Hab aber gerade noch ein Urteil gefunden:
Zitat:Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
Haftung des Falschparkers bei Unfall
Ein ordnungswidrig geparktes Fahrzeug führt bei einem Unfall nur dann zu einer Haftung des Halters, wenn sich das Fahrzeug auf das Verkehrsgeschehen in irgend einer Form störend ausgewirkt hat.
Ein Autofahrer hatte beim Zurücksetzen aus seiner Grundstückseinfahrt ein Auto auf der gegenüberliegenden Straßenseite gerammt, dass dort im absoluten Halteverbot stand. Das Gericht ging von einer Alleinschuld des zurücksetzenden Autofahrers aus. Dieser hätte besonders vorsichtig sein und das abgestellte Fahrzeug im Rückspiegel sehen müssen. Demgegenüber falle das Falschparken in keiner Weise störend ins Gewicht.
Ich würd das Mädel ja jetzt gern mal anrufen und sie um ihre Versicherungsdaten bitten, damit ich das dem Freundlichen übergeben kann, aber was mach ich, wenn die jetzt auf Angriff geht?
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Missis@ - 25.10.2006
Miniholic schrieb:Das Thema muß erstmal aufkommen... nur die Ruhe!
Ösch bön doch so'n Hosensch

bei solchen Sachen...
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Miniholic - 25.10.2006
Missis@ schrieb:Ich würd das Mädel ja jetzt gern mal anrufen und sie um ihre Versicherungsdaten bitten, damit ich das dem Freundlichen übergeben kann, aber was mach ich, wenn die jetzt auf Angriff geht? 
Gib ihr keinen Grund dazu... du wirst dich schon richtig ausdrücken. Ich denk das Mädel hat eher Schuldgefühle, weil sie ein soooooooo schickes Auto gerammt hat
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Missis@ - 25.10.2006
Miniholic schrieb:Gib ihr keinen Grund dazu... du wirst dich schon richtig ausdrücken. Ich denk das Mädel hat eher Schuldgefühle, weil sie ein soooooooo schickes Auto gerammt hat 
Naja, du vergisst, dass die dort arbeitet und ihr allerspätestens heute morgen aufgefallen sein dürfte, dass da Halteverbot ist...
Aber ich ruf se jetzt trotzdem mal an
*hust*
*mutzusammennehmundganzlockermach*
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Miniholic - 25.10.2006
*Schwesterchen die Daumen drück*