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Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis - Druckversion

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+--- Thema: Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis (/showthread.php?tid=21660)

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Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis - Snoopy12345 - 02.10.2007

Crizz Carter schrieb:hey mädels,

versetzt euch mal in die lage eines polizisten. er kann doch nicht auf anhieb erkennen was zulässig ist und was nicht.

Hmmm... DAS ist sein Job das zu wissen und in meinem Bekanntenkreis arbeiten mehrere Leute für die Rennleitung. Habe da also keine Vorurteile.

Aber mal im Ernst, es kann doch nicht sein das die Kollegen da Ihre Arbeit machen und nicht Bescheid wissen! Es kann doch keine Voraussetzung sein, dass der Autofahrer besser informiert ist als die zuständige Kontrollinstanz!? Es gibt auch kein Gesetz das besagt, dass man den COC-Wisch immer dabei haben muss. Also ich finde das echt das Letzte, dass man sich nach ner Kontrolle evtl. mit sonem Kram noch in der Freizeit beschäftigen muss weil sich jemand nicht in seinem Job auskennt und meint Strafen verteilen zu müssen nur weil er die Hosen an hat. Fluchen
Und wenn die kontrollierende Rennleitung nicht direkt erkennen kann was zulässig ist und was nicht, dann muss sie halt dazu in die Lage versetzt werden. Das ist mir in dem Fall tierisch egal wie, zur Not müssen die halt alle COC´s durch die Gegend fahren! Die Beweislast kann doch nicht beim Autofahrer liegen!


Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis - cremi - 02.10.2007

so, jetzt beruhigen wir uns alle mal wieder und denken mal ein wenig nach.

Wieviele PKW-Hersteller gibt es?! etliche!
Wieviele PKW-Modelle gibt es?! noch viel mehr!
Wieviele unterschiedliche Varianten dieser PKW-Modelle gibt es?! die Zahl tendiert vermutlich gegen unendlich!

Man kann (und darf) schlichtweg nicht von einem Polizisten erwarten, daß er bei jedem Fahzeug was ihm tagtäglich begegnet sämtliche Details wie zum Beispiel die erlaubten Rad-Reifen Kombinationen kennt.

Für sowas gab´s früher mal den Fahzeugschein in dem alles drinstand, was wichtig war. Da dieser leider zu einem sinnfreien Wisch verkommen ist, muß sich jeder Autofahrer leider selber darum kümmern im Zweifelsfall dokumentieren zu können, daß an seinem Fahrzeug alles in Ordnung ist.

Wenn ihr also auf jemanden schimpfen woll, dann schreibt einen Protestbrief nach Brüssel.
Aber hört auf, auf den grün-weissen rumzuhacken, die machen auch nur ihren Job so gut sie es können.


Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis - Snoopy12345 - 02.10.2007

cremi schrieb:Man kann (und darf) schlichtweg nicht von einem Polizisten erwarten, daß er bei jedem Fahzeug was ihm tagtäglich begegnet sämtliche Details wie zum Beispiel die erlaubten Rad-Reifen Kombinationen kennt.

Das erwartet ja auch keiner. Genau so wenig kann man dann aber erwarten, dass das der Autofahrer belegen muss wenn es dafür keine rechtliche Grundlage gibt. Wie soll das denn funktionieren?
Konsequent wäre es eben dann zu sagen, wenn es so wie in der Vergangenheit praktiziert nicht mehr kontrolliert werden kann, lässt man es eben bleiben bis es eine vernünftige Lösung gibt. Ich für meinen Teil würde ja eh auf das Schildchen in der Tür hinweisen und mal diesen COC-Wisch erwähnen in dem die Rad/Reifen Kombinationen freigegeben sind. Zudem werde ich mal ne Kopie vom entwerteten Brief machen und mitführen.

my 2 cents


Snoop


Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis - cremi - 02.10.2007

Snoopy12345 schrieb:Zudem werde ich mal ne Kopie vom entwerteten Brief machen und mitführen.
das hilft denen, die keinen entwerteten Brief haben aber nicht wirklich weiter. Zwinkern

Einfach nicht mehr zu kontrollieren macht aber auch keinen Sinn, sonst haben wir bald massenweise Autos rumfahren, die mit vollkommen idiotischen Rad-Reifen Kombis durch die Gegend fahren. Schulter zucken

Der COC und der Aufkleber in der Tür sind die einfachsten Möglichkeiten dem Herrn mit der komischen Mütze zu beweisen, daß alles ok ist.
Wem das jetzt zuviel aufwand ist, dem kann ich aber auch nich helfen Schulter zucken


Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis - Snoopy12345 - 02.10.2007

Vielleicht kann sich ja wer erbarmen und das/die COC(´s) mal hochladen oder werden die fahrzeugspezifisch ausgestellt? Nö, oder?
Ich weiß nicht wie das bei Euch ist, aber bei meinem Freundlichen läuft das immer nur so ab Ratlos Ich versteh nur Bahnhof! Traurig winken wenn ich nach solchen Dingen frage. Ich habe schon das Gefühl wenn die mich sehen passiert das: Aaa!


Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis - Benji - 02.10.2007

cremi schrieb:so, jetzt beruhigen wir uns alle mal wieder und denken mal ein wenig nach.

Wieviele PKW-Hersteller gibt es?! etliche!
Wieviele PKW-Modelle gibt es?! noch viel mehr!
Wieviele unterschiedliche Varianten dieser PKW-Modelle gibt es?! die Zahl tendiert vermutlich gegen unendlich!

Man kann (und darf) schlichtweg nicht von einem Polizisten erwarten, daß er bei jedem Fahzeug was ihm tagtäglich begegnet sämtliche Details wie zum Beispiel die erlaubten Rad-Reifen Kombinationen kennt.

Für sowas gab´s früher mal den Fahzeugschein in dem alles drinstand, was wichtig war. Da dieser leider zu einem sinnfreien Wisch verkommen ist, muß sich jeder Autofahrer leider selber darum kümmern im Zweifelsfall dokumentieren zu können, daß an seinem Fahrzeug alles in Ordnung ist.

Wenn ihr also auf jemanden schimpfen woll, dann schreibt einen Protestbrief nach Brüssel.
Aber hört auf, auf den grün-weissen rumzuhacken, die machen auch nur ihren Job so gut sie es können.
Die Aussage unterstreich ich mal Top Danke für dein Verständnis, keine Angst wenn ihr an mich geratet: ich erkenn es Sonne Bringt aber nur den Münchnern was Smile :)


Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis - Benji - 02.10.2007

MIMA schrieb:das war klar, dass so eine Aussage von dir kommt.
Ich würde dich auch nicht für meine Unwissenheit/Unfähigkeit bestrafenDevil!
Ich muss unsere Zunft ja verteidigen Sonne He HeAber danke des du mich nicht bestrafen würdest Yeah!Devil!


Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis - cremi - 02.10.2007

Snoopy12345 schrieb:Vielleicht kann sich ja wer erbarmen und das/die COC(´s) mal hochladen oder werden die fahrzeugspezifisch ausgestellt? Nö, oder?
wenn mich nicht alles täuscht, steht bei mir die Fahrgestellnummer drin ... müßte ich aber nachsehen.

Also, wenn dein Freundlicher nicht in der Lage ist, das Ding zu beschaffen, dann frag doch mal direkt bei MINI nach ... oder such dir nen Freundlicheren Wink


Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis - matt1234 - 02.10.2007

cremi schrieb:wenn mich nicht alles täuscht, steht bei mir die Fahrgestellnummer drin ... müßte ich aber nachsehen.

Also, wenn dein Freundlicher nicht in der Lage ist, das Ding zu beschaffen, dann frag doch mal direkt bei MINI nach ... oder such dir nen Freundlicheren Wink
Ähm ja, das steht drin. Mini darf es aber nicht online als Dokument haben. Ich habe bei meiner MINI Niederlassung nachgefragt, die dürfen das erneut ausdrucken, wird zwar von BMW in München nicht so recht unterstützt, geht aber wohl trotzdem.


cremi schrieb:Man kann (und darf) schlichtweg nicht von einem Polizisten erwarten, daß er bei jedem Fahzeug was ihm tagtäglich begegnet sämtliche Details wie zum Beispiel die erlaubten Rad-Reifen Kombinationen kennt.
Naja, spätestens wenn er im Büro sitzt und das Zeug schreibt, sollte er wenigstens mal ein Blick in die Erlaubten werfen, DAS IST SEIN JOB!
Jaja, ich weiß. Die können nicht direkt in das System einsehen, aber z.B. der TÜV kann es.


Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis - Bio-Racer - 02.10.2007

Also wenn ich bei mir in der Zulassungsbescheinigung Teil I auf der letzten Seite oberhalb des glitzernden Bundesadlers folgenen Absatz lese hat sich diese ganze Diskussion erledigt:
"Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3):
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ-oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erfolderlich"

Ein Kommentar bezüglich des Fachwissens des kontrollierenden Gesetzeshüters erübrigt sich.