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Chapter North Small Talk Part 27 - Druckversion

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Chapter North Small Talk Part 27 - JumboHH - 06.07.2007

Moin, *gähn*

alle schon wach?


Chapter North Small Talk Part 27 - minti - 06.07.2007

TGF Yeah!


Chapter North Small Talk Part 27 - heysenberg - 06.07.2007

JumboHH schrieb:Moin, *gähn*

alle schon wach?
Moin! Was wolltest du denn noch in Beziehung auf die Gebrauchtwagengarantie dozieren? Bringe doch mal bitte etwas Licht in das Dunkel des Halbwissens....


Chapter North Small Talk Part 27 - Lady - 06.07.2007

JumboHH schrieb:Moin, *gähn*

alle schon wach?
ne, ich schlafwandel... Müde


Chapter North Small Talk Part 27 - JumboHH - 06.07.2007

heysenberg schrieb:Moin! Was wolltest du denn noch in Beziehung auf die Gebrauchtwagengarantie dozieren? Bringe doch mal bitte etwas Licht in das Dunkel des Halbwissens....

Ich rede jetzt mal nur von Gebrauchtwagen (älter zwei Jahre)

ES GIBT KEINE GARANTIE!!!

Der verkaufende Händler ist an die GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT für EIN Jahr gebunden. Das heißt, er steht für die Eigenschaften seines Produktes zu Zeitpunkt der Auslieferung gerade. Kann der Händler nachweisen, daß der Fehler zum Zeitpunkt der Auslieferung noch nicht bestanden hat muß er auch nichts gewährleisten. Diese "Beweispflicht" dreht sich nach sechs Monaten um, d.h. dann muß der Kunde nachweisen, das der Fehle zum Zeitpunkt der Auslieferung schon bestanden hat oder auf grund eines Folgeschadens entstanden ist.

Wie macht ein Händler diese Gewährleistung? Er versichert sich mit einer speziellen Versicherung. Diese wird in der Regel als GEBRAUCHTWAGENGARANTIE bezeichnet. Als erstes hat immer der verkaufende Händler die Chance nachzubessern. Ist ihm das zu umständlich oder zu Aufwendig, kann er auch erlauben, dies in einer anderen Werkstatt durchführen zu lassen. Diese Werkstatt kann dann mit der Freigabe des verkaufenden Händlers direkt mit der Versicherung abrechnen. Achtung, hierbei gilt: Leistungen, die die Versicherung nicht zahlt, da sie nicht im Umfang enthalten sind, zahlt immer der AUFTRAGGEBER!

Ich bin leider kein Experte für EU Recht, aber so wurde mir das auf div. Schulungen beigebracht.

Für weitere Fragen lesen Sie die Versicherungsbedingungen und fragen Sie Ihren Freundlichen!

PS: bei diesen Versicherungen (Gebrauchtwagengarantien) gibt es RIESEN unterschiede! Desshalb ist es auch wichtig, wo man seinen MINI kauft. Es gibt bei den BMW Händlern ein Programm, das nennt sich Premium Select. Dies ist meines Erachtens der sicherste Weg sein neues (gebrauchtes) Auto zu kaufen.


Chapter North Small Talk Part 27 - Lady - 06.07.2007

JumboHH schrieb:Ich bin leider kein Experte für EU Recht, aber so wurde mir das auf div. Schulungen beigebracht.

JumboHH schrieb:Der verkaufende Händler ist an die GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT für EIN Jahr gebunden. Das heißt, er steht für die Eigenschaften seines Produktes zu Zeitpunkt der Auslieferung gerade. Kann der Händler nachweisen, daß der Fehler zum Zeitpunkt der Auslieferung noch nicht bestanden hat muß er auch nichts gewährleisten. Diese "Beweispflicht" dreht sich nach sechs Monaten um, d.h. dann muß der Kunde nachweisen, das der Fehle zum Zeitpunkt der Auslieferung schon bestanden hat oder auf grund eines Folgeschadens entstanden ist.

Also das ist auf jeden Fall richtig, so hab ichs nämlich auch gelernt Wink
Wobei ichs aus Käufersicht formuliert hätte:
Im ersten halben Jahr kannst Du mit jedem Kleinkram zum Händler fahren und ausbessern lassen, weil der Dir nachweisen müsste, dass das beim Kauf noch nicht so war (was der nur sehr selten kann), nach dem halben Jahr ist man selber in der Beweispflicht (was die Sache schon etwas schwieriger macht)


Hab ich das jetzt richtig verstanden, der Händler versichert sich, und wenn ein verkauftes Auto defekt ist und er das selber nicht reparieren kann, sondern an eine andere Werkstatt verweist, zahlt das seine Versicherung (also indirekt trotzdem zu seinen Lasten), ja?


Chapter North Small Talk Part 27 - heysenberg - 06.07.2007

JumboHH schrieb:Ich rede jetzt mal nur von Gebrauchtwagen (älter zwei Jahre)

ES GIBT KEINE GARANTIE!!!

Der verkaufende Händler ist an die GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT für EIN Jahr gebunden. Das heißt, er steht für die Eigenschaften seines Produktes zu Zeitpunkt der Auslieferung gerade. Kann der Händler nachweisen, daß der Fehler zum Zeitpunkt der Auslieferung noch nicht bestanden hat muß er auch nichts gewährleisten. Diese "Beweispflicht" dreht sich nach sechs Monaten um, d.h. dann muß der Kunde nachweisen, das der Fehle zum Zeitpunkt der Auslieferung schon bestanden hat oder auf grund eines Folgeschadens entstanden ist.

Wie macht ein Händler diese Gewährleistung? Er versichert sich mit einer speziellen Versicherung. Diese wird in der Regel als GEBRAUCHTWAGENGARANTIE bezeichnet. Als erstes hat immer der verkaufende Händler die Chance nachzubessern. Ist ihm das zu umständlich oder zu Aufwendig, kann er auch erlauben, dies in einer anderen Werkstatt durchführen zu lassen. Diese Werkstatt kann dann mit der Freigabe des verkaufenden Händlers direkt mit der Versicherung abrechnen. Achtung, hierbei gilt: Leistungen, die die Versicherung nicht zahlt, da sie nicht im Umfang enthalten sind, zahlt immer der AUFTRAGGEBER!

Ich bin leider kein Experte für EU Recht, aber so wurde mir das auf div. Schulungen beigebracht.

Für weitere Fragen lesen Sie die Versicherungsbedingungen und fragen Sie Ihren Freundlichen!

Naja, dann lagen wir (ich) ja aber gar nicht so falsch mit der Äußerung, dass das reparierende Autohaus direkt mit der Euro-Plus abrechnet.
Bei mir ja schon 2 mal so geschehen.
Bei der 2. Sache jetzt mit dem Klimakompressor sagte der Meister auch, dass er erstmal bei der NL in HH nachfragen müsse (da habe ich meinen KLienen gekauft), ob er die Reparatur durchführen dürfe, weil der verkaufende Händler bei solchen teureren Reparaturen eher in der Pflicht wäre.

Dazu noch an Frage: Besagter Händler hat zuerst aufgrund meiner Fehlerbeschreibung den Füllstand des Kühlmittels kontrolliert und aufgefüllt. Diese Arbeit musste ich voll bezahlen, obwohl, wie ich finden, von den Geräuschen von Anfang an klar war, dass es der Kompressor ist. Danach waren die Geräusche des Kompressors noch genauso deutlich zu hören, wie vor dem Auffüllen.
Daraufhin sagte der Meister, dass nun ein neuer Kompressor verbaut werden müsse, was ich ja gleich gesagt hatte. Für diese Reparatur muss ich nichts zahlen, weder den Kompressor (Kulanz) noch den Arbeitslohn (Europlus). Kann ich das Geld aus der 1. Reparatur zurückfordern? Denn, hätte er gleich den Kompressor gewechselt, wären mir ja keine Kosten enstanden!


Chapter North Small Talk Part 27 - JumboHH - 06.07.2007

Lady schrieb:Hab ich das jetzt richtig verstanden, der Händler versichert sich, und wenn ein verkauftes Auto defekt ist und er das selber nicht reparieren kann, sondern an eine andere Werkstatt verweist, zahlt das seine Versicherung (also indirekt trotzdem zu seinen Lasten), ja?

Richtig!

falls es wirklich zu einem "Schaden" kommt, bezahlt in der Regel die Versicherung. Desshalb kannst du auch nach einem halben Jahr da noch hin und es wird trotzdem gemacht. Der Händler verdient ja auch Geld damit.


Chapter North Small Talk Part 27 - MIMA - 06.07.2007

Sollte man seinen MINI bei original BMW gekauft haben, so hat man 1 Jahr Gewährleistung/Garantie (zum Glück) und diese kann man bei jedem BMW-Händler/werkstatt einfordern.
Unseren haben wir auch in Segeberg gekauft und die entstandenen Schäden in den unterschiedlichen NL in Hamburg ausführen lassen.


Chapter North Small Talk Part 27 - Joanna - 06.07.2007

hallo, ich kann zwar zum thema gebrauchtwagengarantie nichts beitragen, wollte nur mal allen "guten morgen" sagen
Dürft ihr alle auf der arbeit on sein? ist bei mir im büro nicht erlaubtTraurig
bin heute zuhause... sohni ist krank... männliche wesen leiden dann ja so....