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Frühlingsausfahrt 01.05.2013 - Druckversion

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Frühlingsausfahrt 01.05.2013 - dor hudda - 12.04.2013

keram schrieb:Alle? Dann fahr ich also nicht vorn. Will nicht, dass bei 40km/h der Turbo einfriert und die Mini Connect- Sportinstrumente negative PS&Nm-werte anzeigen...

willst du vorhernoch bremsscheiben wechseln????Devil!


Frühlingsausfahrt 01.05.2013 - keram - 12.04.2013

dor hudda schrieb:willst du vorhernoch bremsscheiben wechseln????Devil!

Mannoooo Augenrollen


Frühlingsausfahrt 01.05.2013 - ClubmannDD - 12.04.2013

dor hudda schrieb:mit einer geeigneten fahrzeugreihenfolge können alle ihren spaß habenPfeifen

Ich bin ja das LetzteDevil! gleich davor können thomas und du fahrenPfeifen

Take it easy!
Ich gebe die Route ins Navi ein, da könnt ihr mich ggf. überholen und dem Gegenverkehr "Schweiss in den Nacken treiben" und trotzdem sitzen wir dann in trauter Runde beim Schnitzelwirt, "schmatzend", "aufstossend", "Anglerlatein" austauschen" und Jeder hatte, wie hier schon gesagt, seinen Spaß.
Klingt vielleicht "spießig und kleinkariert", aber ich hänge am LebenAnbeten
Meine fast zweijährige Tochter und mein Weibchen brauchen noch den "Onkel Jens" und allein von der Witwenrente könnten die Beiden ggf. auch nicht leben Böse!

Also, Freunde, macht euch keine Gedanken, mein Motto:
Der Weg ist das Ziel, ohne "Spaßbremse(n)" und ohne "Treibereien", gelle?

Viele Grüße
Jens


Frühlingsausfahrt 01.05.2013 - keram - 12.04.2013

ClubmannDD schrieb:Take it easy!
Ich gebe die Route ins Navi ein, da könnt ihr mich ggf. überholen und dem Gegenverkehr "Schweiss in den Nacken treiben" und trotzdem sitzen wir dann in trauter Runde beim Schnitzelwirt, "schmatzend", "aufstossend", "Anglerlatein" austauschen" und Jeder hatte, wie hier schon gesagt, seinen Spaß.
Klingt vielleicht "spießig und kleinkariert", aber ich hänge am LebenAnbeten
Meine fast zweijährige Tochter und mein Weibchen brauchen noch den "Onkel Jens" und allein von der Witwenrente könnten die Beiden ggf. auch nicht leben Böse!

Also, Freunde, macht euch keine Gedanken, mein Motto:
Der Weg ist das Ziel, ohne "Spaßbremse(n)" und ohne "Treibereien", gelle?

Viele Grüße
Jens

Aber Jens, keine Sorge, die Reisegeschwindigkeit ist im Normbereich bei Ausfahrten für Minifahrer unproblematisch. Ich fahre gern zügig, ohne dabei meinen bald 3 Kids die Halbwaisenrente zu riskieren! Wink


Frühlingsausfahrt 01.05.2013 - z3r0 - 12.04.2013

dor hudda schrieb:mit einer geeigneten fahrzeugreihenfolge können alle ihren spaß habenPfeifen

Ich bin ja das LetzteDevil! gleich davor können thomas und du fahrenPfeifen

keram schrieb:Alle? Dann fahr ich also nicht vorn. Will nicht, dass bei 40km/h der Turbo einfriert und die Mini Connect- Sportinstrumente negative PS&Nm-werte anzeigen...


Ich will auf jeden Fall zwischen Huddi und Thomas... das wird ein Spaß Nägel machen

*rööööööhhhhhr**quietschhhh**röööööhhhhh**plöpp**plöpp**peng**rööööööhhhhhhhr**röhhhhhr**plöpp**quietsch**peng**rööööhhhhhr**blubb**knall*


Frühlingsausfahrt 01.05.2013 - dor hudda - 12.04.2013

ClubmannDD schrieb:Take it easy!
Ich gebe die Route ins Navi ein, da könnt ihr mich ggf. überholen und dem Gegenverkehr "Schweiss in den Nacken treiben" und trotzdem sitzen wir dann in trauter Runde beim Schnitzelwirt, "schmatzend", "aufstossend", "Anglerlatein" austauschen" und Jeder hatte, wie hier schon gesagt, seinen Spaß.
Klingt vielleicht "spießig und kleinkariert", aber ich hänge am LebenAnbeten
Meine fast zweijährige Tochter und mein Weibchen brauchen noch den "Onkel Jens" und allein von der Witwenrente könnten die Beiden ggf. auch nicht leben Böse!

Also, Freunde, macht euch keine Gedanken, mein Motto:
Der Weg ist das Ziel, ohne "Spaßbremse(n)" und ohne "Treibereien", gelle?

Viele Grüße
Jens

keine Angst, sofern du nicht zu den "ich fahre auf gerade Landstraßen 65"-Fahrern gehörst wirst du schon mit kommen.

Zum Thema geeignete Reihenfolge, da durch verzögerungen an ortsausgängen, bahnübergängen usw hinten eh immer schneller gefahren wird als vorn ist die empfehlung für die, die es lieber etwas ruhiger angehen lassen ganz klar vorn zu fahren. Top
Anstonsten werden auf andere ausfahrtsteilnehmer nicht überholt, außer der vorausfahrende zeigt deutlich (links blinken) das er überholt werden möchte.Top

@ Marek: kannst ja nochmal die MINI-STVO hier einfügenPfeifen


Frühlingsausfahrt 01.05.2013 - ClubmannDD - 12.04.2013

Nein, nein,

dass auf der Landstraße, sofern nicht anders eingeschränkt, mit 100km/h gefahren werden kann ist schon klar und natürlich kein Thema.

Aber ich liebe es eher, auf der Autobahn, dort wo auch noch 3 Fahrspuren freigegeben sind, richtig zu blasen, ansonsten ist eine Fahrt über Land auch immer mal gut, seine Nerven zu trainieren, Risiko zu erkennen und kein "Himmelfahrtskommando" zu sein.
Ich sage nur:
Traktor=> 3 Campinganhänger=> 2 Wohnmobile=> 1 Moped=> 1 Hutträger und man selbst hinten dran...
Was willst du da machen, Gegenverkehr "lauert" überall, da geht nix, bis auf den Moment, wo eine gut einzusehende Gerade zum "Überholangriff" einlädt, aber Gnade Gott, einer der gerade Bezeichneten Vorausfahrer hat die selbe IdeeMotzen

Es kann ja auch sein, dass bei schönem Wetter auch die Motorradgangs gerade solche Strecken gern befahren, dann gibts auch noch ein Limit (mehr)...

Das Schöne ist doch aber, dass der Weg das Ziel ist und wir am Ende bei Speis und Trank zusammensitzen ...

VG
Jens


Frühlingsausfahrt 01.05.2013 - keram - 12.04.2013

ClubmannDD schrieb:Das Schöne ist doch aber, dass der Weg das Ziel ist und wir am Ende bei Speis und Trank zusammensitzen ...

VG
Jens

absolut Top

Aber allein die vielen Minis in Kolonne machen auch die Fahrt immer wieder zum Ereignis... Sonne

Wer besitzt: WalkieTalkies nicht vergessen!


Frühlingsausfahrt 01.05.2013 - keram - 12.04.2013

und hier nochmal zum Vorabstudieren die StVZO für Minifahrer:

§1
Trotz der tief verankerten Gewissheit, mit einem MINI prinzipiell gefühlte Vorfahrt zu haben, gilt der Grundsatz, sich zumindest in seiner Außenpräsentation der schnöden deutschen allgemeinen StVZO unterzuordnen. Ausnahmen von dieser Regel sind nur bei direktem Feindkontakt möglich, und auch dann nur, wenn sichergestellt werden kann, daß bei einem eventuellem direktem Duell kein unbeteiligtes Clubmitglied in den Verkehrsdisput einbezogen werden könnte, es sei denn, dies geschieht auf dessen ausdrücklichen Wunsch.

§2
Es steht außer Frage, den huttragenden Minifahrer an der Ausführung von Fahrtätigkeiten zu hindern, wenn dieser nicht bereit ist, den Pelzfroms abzunehmen.
§2a
Davon unberücksichtigt bleibt der Einsatz von Strickmützen ohne Bommel, Kappen, Kopftüchern sowie Sonnenhüten.
Der Einsatz des Sombreros mit einem Durchmesser von 80 cm sollte wegen der optischen Eindrücke bei frontaler und rückwärtiger Betrachtung durch dritte vermieden werden. Der unter umständen zur Erheiterung dritter führende Anblick würde zudem bei zwei oder mehr mitreisenden noch verstärkt.

§3
Bei grenzdebilem Grinsen im Straßenverkehr, findet der theoretische Teil zur Abstellung dieser Eigenschaft immer im verschlossenem Kämmerlein statt, während der praktische Teil, der des Verhaltens beim fahren eines MINIs in aller Öffentlichkeit vorgenommen werden muss.
§3a
Theoretischer Teil: Die zu absolvierenden Pflichtstunden können variieren. Bei Neuerwerb eines MINIs und somit ausgeprägten grenzdebil- verzückten Gesichtsentgleisungen und keinen vorhandenen Erfahrungswerten sind grundsätzlich 12 Übungseinheiten zu je 45 Minuten erforderlich. Bei Erweiterungen, zum Beispiel dem Kauf eines höhermotorisierten MINIs und somit bereits vorhandenen Erfahrungswerten auf dem Gebiet der Einhaltung des adäquaten Gesichtsausdrucks, reduzieren sich die theoretischen Unterrichtseinheiten auf 6 Pflichtstunden, können jedoch aufgrund spezifischen Zusatzlehrstoffs in ihrer Anzahl variieren.
§3b
Praktischer Teil: Der praktische Fahrunterricht setzt sich aus zwei Teilen zusammen, wobei den ersten Teil die Grundausbildung und den zweiten die besondere Fahrausbildung darstellt. Beide Ausbildungsteile sind in Begleitung qualifizierter Mini-Fahrer, bestenfalls bei Kolonnenfahrten zu absolvieren. Die Pflichtstundenanzahl für sowohl die Grund- als auch die besondere Fahrausbildung beträgt jeweils 5, wobei die Absolvierung zusätzlicher Übungseinheiten den Bestimmungen in §23a unterliegen. Die begleitenden Fahrer haben durch Sichtkontrolle festzustellen, ob der Auszubildende die nötigen Grundfahraufgaben, das heißt das Fahren ohne grenzdebil-verzückter Gesichtsentgleisungen, beherrscht oder nicht. In beiden Ausbildungsteilen hat nicht nur die Einhaltung der adäquaten Gesichtszüge, sondern auch § 27 Beachtung zu finden.
(1) Die Grundausbildung beinhaltet das einfache Fahren und Beschleunigen auf geraden Strecken.
(2) Die besondere Fahrausbildung kann erst nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung begonnen werden. Die Fahrten der besonderen Fahrausbildung bestehen aus der Schulung auf kurvigen Landstraßen, vorzugsweise in bergigem Terrain, bei Nichtvorhandensein derselben aus dem häufigen zügigen Durchfahren von wenig frequentierten Kreisverkehren.

§4
Aus Gründen der Verkehrsicherheit ist auf gediegenes Dinieren, im Sinne eines mehrgängigen Menüs während der Fahrtätigkeit zu verzichten. Ferner ist es unsittlich beim Fahrbetrieb an länger anhaltenden Getränkeverkostungsrunden teilzunehmen.
§4a
Der Verzehr eines Schokowaffelbechers ist unter striktester Beachtung nur dann möglich, wenn unter Einhaltung der festgelegten Gesamtgrundsatzmaßnahme der dazu notwendige Füllstand im Gefäß vorhanden ist.
(1) Punktuelle Erläuterung und der einzuhaltende Grundsatz ist in der Schokowaffelgrundsatzverordnung (siehe:MOC) festgeschrieben und eigenständig vor Fahrtantritt zu recherchieren.
§4b
Der Verzehr von Gebäck im geschlossen Fahrzeug und bei dessen Bewegung ist allein schon im Grundsatz nicht tragbar.
(1)Da der kekskrümelnde Verkehrsteilnehmer beim fischen und angeln nach Gebäckstücken aus deren Verpackung unnötig vom Verkehrsablauf abgelenkt wird und somit zu passiv am Verkehrsfluss beteiligt ist, was wiederum und unweigerlich zur Verkehrsbeeinträchtigungen der nachfolgenden Verkehrsteilnehmerschaft führt, sollte der wild gierigen Kekskrümelei erst nach Beendigung der Reisetätigkeit nachgekommen werden.
(2)Von (1) abweichende Reglungen sind nur unter Einbeziehung des greifbaren Beisitzers möglich, der dann Macht seiner beisitzenden Tätigkeit das Gebäck in verzehrbaren größen dem steuerführenden zum Verzehr bereitstellt und diesem falls notwendig hilfreich beim Verzehr unterstützt.

§5
Der alleinreisende Minifahrerer verhält sich im allgemeinen Verkehrsneutral.
§5a
Eine Verkehrsneutralität ist unter anderem dann gegeben, wenn der übrige Teil des am Straßenverkehr beteiligten Bürgertums keine, oder wenn dann ausgesprochen wenig Notiz vom alleinreisenden Minifahrerer nimmt.
§5b
Der vorauseilende Schleichverkehr, gut zu erkennen an der selbst gehäkelten Hutablagendekoration und gegebenenfalls dem beifällig nickendem vierbeinigem Hutablagensitzer, nicht dahingehend zu bedrängen, die für ihn im Moment mögliche Höchstgeschwindigkeit dem Fortbewegungsdrang des Minireisenden anzupassen.
(1) Dem so genannten Verkehrsschleicher kann mit einer freundlichen Art zu Winken die Richtigkeit seines Handelns unterstützend dargestellt werden.
(2) Die mehrfache Ausleuchtung der Fahrgastzelle des vorausfahrenden, sowie lautstarke obszöne Äußerungen gepaart mit Kraftausdrücken oder falsch interpretierbaren Fingerzeigen, sollten vor dem Hintergrund des überforderten, rein optisch tief schlafenden Fahrzeugführers unterlassen werden.
§5c
Eine Ausnahme des verkehrsneutralen Benutzerstatus`ist dem Minifahrer gestattet, wenn er damit die ausschließliche Aufmerksamkeit der ordnungshütenden Beamten auf sich ziehen kann. Als positives Beispiel sei hier das Befahren der Mittelinsel eines Kreisverkehres bei herannahendem Einsatzfahrzeug genannt, dies gilt auch und vor allem bei gleichzeitigem Blockieren des Kreisverkehrs durch weitere Kolonnenfahrzeuge.

§6
Bei internen sowie anderen überregional von dann noch größerer Wirkbreite bestimmten Ausfahrten ist stets auf einen zügigen Reiseverkehr zu achten, da dritte nicht übergebühr verunsichert und störende Behinderungen im Straßenverkehr vermieden werden müssen und sollen.
§6a
Der zweiarmige Kreisverkehr stellt eine besondere Form des zirkulierenden Verkehrsflusses dar, bei dem um einen zügigen Verkehrsfluss sicherzustellen, auf das Sperren von Aus- und Zufahrten verzichtet werden muss.
§6b
Bei der drei- und mehrarmigen Kreisverkehrsführung, diese stellen den verkehrszirkulierenden Optimalfall dar, sollte um andere Verkehrsteilnehmer mental zu entlasten darauf geachtet werden, dass diese nicht mit der verstrahlten Fahrgemeinde in Berührung kommen, was selbstredend voraussetzt, diese dabei zu unterstützen. Da der eine oder andere Mitreisende der Fangemeinde die eine oder andere Runde zu drehen vermag, sollte dieser unnötige Bremsmanöver vorm Hintergrund des Reiseflusses im Allgemeinen vermeiden. Überhitzt darauf reagierende dritte sollten, um eine Eskalation zu vermeiden, nicht weiter beachtet und/oder provoziert werden.
§6c
Im einfachen oder auch gleichrangigen Kreuzungsbereich, werden, um dritte an Vorfahrtsdelikten zu hindern, zulaufende Verkehrswege einer tiefgründigen Beobachtung unterzogen. Das erhöht den Komfort des Reisens und die Sicherheit der Reisegesellschaft sowie aller anderen am Straßenverkehr Beteiligten.

§7
Der Notdurft leidende MINI-Fahrer sollte unter Berücksichtigung und vor dem Hintergrund der Notwendigkeit auf körperliche Anstrengungen verzichten. Das bezieht sich in erster Linie auf die Beeinträchtigung des eigenen Blickfeldes, zum anderen auf die zur Verkehrssicherheit gehörende Notwendigkeit und Beibehaltung der spontanen Lenkkraft während der Reisetätigkeit.
Der MINI führende Hauptlenker ist daher angehalten, beim auftreten von Zwangserscheinungen die Fahrtätigkeit zeitnahe zu unterbrechen und zu gegebenen Zeitpunkt ungezwungen fortzusetzen.
§7a
Abweichend von §7 gilt für den beisitzenden MINIfahrer auf jede Form des Flehens, Wimmerns sowie Kratzens und Nagens an der Inneneinrichtung des Automobils zu verzichten und keinerlei Eingriffe in die Fahrtätigkeit des Hauptlenkers zu unternehmen, bis dieser den Wagen in kontrolliertem Maße zum Stillstand gebracht hat.
§7b
Der Zwischenstopp erfolgt zügig und ohne lautstarke Äußerungen in Gegenwart dritter.


Frühlingsausfahrt 01.05.2013 - dor hudda - 12.04.2013

ClubmannDD schrieb:Nein, nein,

dass auf der Landstraße, sofern nicht anders eingeschränkt, mit 100km/h gefahren werden kann ist schon klar und natürlich kein Thema.

Aber ich liebe es eher, auf der Autobahn, dort wo auch noch 3 Fahrspuren freigegeben sind, richtig zu blasen, ansonsten ist eine Fahrt über Land auch immer mal gut, seine Nerven zu trainieren, Risiko zu erkennen und kein "Himmelfahrtskommando" zu sein.
Ich sage nur:
Traktor=> 3 Campinganhänger=> 2 Wohnmobile=> 1 Moped=> 1 Hutträger und man selbst hinten dran...
Was willst du da machen, Gegenverkehr "lauert" überall, da geht nix, bis auf den Moment, wo eine gut einzusehende Gerade zum "Überholangriff" einlädt, aber Gnade Gott, einer der gerade Bezeichneten Vorausfahrer hat die selbe IdeeMotzen

Es kann ja auch sein, dass bei schönem Wetter auch die Motorradgangs gerade solche Strecken gern befahren, dann gibts auch noch ein Limit (mehr)...

Das Schöne ist doch aber, dass der Weg das Ziel ist und wir am Ende bei Speis und Trank zusammensitzen ...

VG
Jens

keram schrieb:absolut Top

Aber allein die vielen Minis in Kolonne machen auch die Fahrt immer wieder zum Ereignis... Sonne

Wer besitzt: WalkieTalkies nicht vergessen!

Mach dir masl keinen kopf, wenn so eine horde minis auftaucht fhrn die meisten eh rechts ranDevil!

funken können wir uns ggf auh gegenseitig leihen die meisten haben 2