CRR-Wohnzimmer Smalltalk 58 - Halt dich links, rechts hängen die Briefkästen - Mogelpackung - 14.10.2011
CheckeredGirl schrieb:muß man Post eigentlich wirklich aufmachen ....oder kann man die einfach irgendwo ablegen ???
er gilt als zugestellt. Ob du den aufmachst oder nicht ist dir überlassen.
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CheckeredGirl - 14.10.2011
immeroffen schrieb:Ablage 'P' 
OK ....
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CheckeredGirl - 14.10.2011
Mogelpackung schrieb:er gilt als zugestellt. Ob du den aufmachst oder nicht ist dir überlassen.
wenn es aber eine rechnung ist ???? kann ich die einfach ignorieren
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immeroffen - 14.10.2011
CheckeredGirl schrieb:wenn es aber eine rechnung ist ???? kann ich die einfach ignorieren
Rechnung ist nicht wichtig...... Verzug tritt erst nach 30 Tagen ein....
Und wenn jemand Geld will, schickt er auch Mahnungen....
CRR-Wohnzimmer Smalltalk 58 - Halt dich links, rechts hängen die Briefkästen - Mogelpackung - 14.10.2011
CheckeredGirl schrieb:wenn es aber eine rechnung ist ???? kann ich die einfach ignorieren
nein
immeroffen schrieb:Rechnung ist nicht wichtig...... Verzug tritt erst nach 30 Tagen ein....
Und wenn jemand Geld will, schickt er auch Mahnungen....
holt dich alles nur ein und wird teurer.
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CheckeredGirl - 14.10.2011
immeroffen schrieb:Rechnung ist nicht wichtig...... Verzug tritt erst nach 30 Tagen ein....
Und wenn jemand Geld will, schickt er auch Mahnungen....
Mogelpackung schrieb:nein
holt dich alles nur ein und wird teurer.
zwei Stühle zwei Interpretationen ..................das hilft mir nicht
CRR-Wohnzimmer Smalltalk 58 - Halt dich links, rechts hängen die Briefkästen - Mogelpackung - 14.10.2011
CheckeredGirl schrieb:zwei Stühle zwei Interpretationen ..................das hilft mir nicht 
eine Rechnung gilt dann als zugestellt, wenn sie nicht wieder zurück zum Absender kommt. Schon bei der 1. Mahnung bzw. Erinnerung können Gebühren erhoben werden. Früher war das erst bei der 3. Mahnung die Regel.
Die Vergangenheit holt immer wieder einen ein. Besonders bei Rechnungen.
Hört sich alles ein wenig negativ an. Ob das der richtige Platz hier ist, um das zu klären
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CheckeredGirl - 14.10.2011
Mogelpackung schrieb:eine Rechnung gilt dann als zugestellt, wenn sie nicht wieder zurück zum Absender kommt. Schon bei der 1. Mahnung bzw. Erinnerung können Gebühren erhoben werden. Früher war das erst bei der 3. Mahnung die Regel.
Die Vergangenheit holt immer wieder einen ein. Besonders bei Rechnungen.
Hört sich alles ein wenig negativ an. Ob das der richtige Platz hier ist, um das zu klären 
war ja eigentlich auch nur eine rhetorische Frage .......
das leben ist wie es ist und Rechnungen müssen bezahlt werden so ist das eben .......
und eigentlich wollte ich bloß ein wenig Mitleid einheimsen ........
die Welt ist schlecht und voller Arschlöcher !
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immeroffen - 14.10.2011
CheckeredGirl schrieb:die Welt ist schlecht und voller Arschlöcher !
Du sagst es.....
Aber Rechnungen bekommt man doch nur, wenn man einen Gegenwert erhalten hat......
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CheckeredGirl - 14.10.2011
immeroffen schrieb:Du sagst es.....
Aber Rechnungen bekommt man doch nur, wenn man einen Gegenwert erhalten hat......
wirklich ????
Du meinst die GEZ hat mir was gegeben ?