Neuer Fahrzeugschein seit 01. Oktober -
Silver-Hawk - 30.10.2005
Seit dem 1. Oktober diesen Jahres zeigt der Fahrzeugbrief nicht mehr alle Vorbesitzer, sondern nur noch die beiden letzten. Der ADAC sieht in dieser veringerten Information eine Benachteiligung des Verbrauchers, da es zum Beweis etwaiger Tachomanipulationen für den Käufer wichtig ist, alle Vorbesitzer zu kennen. Wer seit dem 1. Oktober ein Auto neu anmelden oder ummelden möchte erhält die neuen EU-einheitlichen Fahrzeugpapiere, Verbraucher erhalten anstelle bislang Kfz-Schein und Kfz-Brief eine zweiteilige Zulassungsbescheinigung.
Was ich aber noch viel "krasser" finde, daß man wohl gar keine Reifen/Felgen mehr einzutragen braucht, sehe ich das richtig ?
Zitat:Unter Ziffer 15 ist nur noch eine der zulässigen Bereifungen aufgeführt. Dabei muss im Minimum die mindest zulässige Bereifung aufgeführt sein, was dazu führen kann, dass ggf. erstausrüstungsseitig eine Reifendimension montiert ist, die über der mindest zulässigen liegt und damit nicht mit der Eingetragenen übereinstimmt. Eintragungen zu zulässigen Felgen (früher unter Ziffer 33) entfallen komplett.
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raZor - 30.10.2005
Also meine Freundin hat sich jetzt einen auch im Oktober geholt.
So... sachlage ist so.
Das in dem EU Fahrzeugschein nur die MINDEST Bereifung drin steht.
Zudem muss dir dein Hersteller / Händler ein Zertifikat aushändigen wo dann explit nochmal drauf steht was du fahren darfst.
Was da nicht drauf steht muss wie üblich beim Tüv eingetragen werden!
Gruß
Robert
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Bluebox - 30.10.2005
raZor schrieb:Zudem muss dir dein Hersteller / Händler ein Zertifikat aushändigen
Du meinst die
EU - Übereinstimmumgserklärung. Die liegt den Unterlagen bei, muß aber nicht im Auto mitgeführt werden.

Das wird den "Herrn in grün" noch vor so manches Problem stellen.
Nicht jeder kauft ja gerade einen Neuen oder hat Die Erklärung noch bei seinem KFZ-Brief.
Meine Empfehlung: Alte Unterlagen kopieren oder die Übereinstimmungserklärung zu den Bordpapieren legen.
Gruß Bluebox....
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raZor - 30.10.2005
Ähm die EU-Übereinstimmungs erklärung sollte mitgeführt werden. Kopie reicht.
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Ford Prefect - 02.11.2005
Äh, kann mir mal einer erklären was mit Mindest-Bereifung gemeint ist?
Speedindex? Tragfähigkeit? Breite?
Oder vielleicht einfach nur das ich mindestens 4 Reifen brauche?
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SemtEX - 02.11.2005
2fast4u schrieb:Äh, kann mir mal einer erklären was mit Mindest-Bereifung gemeint ist?
Speedindex? Tragfähigkeit? Breite?
Oder vielleicht einfach nur das ich mindestens 4 Reifen brauche? 
mindestbreite, da würden sich die extrem-tuner freuen...
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raZor - 02.11.2005
Naja da steht halt drin was du halt Mindestens fahren musst
155/80/R15 V82 usw...
Der rest steht dann in diesem EU-Scheinchen drin...
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Ford Prefect - 02.11.2005
äh... also ich versteh das immer noch nich so ganz.... also alles was drüber is geht in ordnung??? Dann kann ich mir ja 22 zöller mit 275ern draufmachen
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raZor - 02.11.2005
Ne... so isses wieder auch net im KFZ-Schein steht halt jetzt nur noch eine Zeile was vom Auto her die Mindestbereifung ist.
Der Rest was vom WERK zugelassen ist steht im EU-Scheinchen...
Nach wie vor was auf denen zwei scheinen nicht steht musst du eintragen lassen beim Tüv.
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Silver-Hawk - 02.11.2005
2fast4u schrieb:äh... also ich versteh das immer noch nich so ganz.... also alles was drüber is geht in ordnung??? Dann kann ich mir ja 22 zöller mit 275ern draufmachen 
So ungefair scheint es wohl zu sein...
Das Problem wird eben die "willkühr" der Polizeibeamten sein, die Dich dann Anhalten, und im schlimmsten Fall Dein Auto für eine Woche einbehalten, weil Sie es von einem Gutachter überprüfen lassen.
Sowas in der Art wurde jedenfalls von meinem TÜV Prüfer angedeutet....
Ist also wirklich, gerade was das Thema Räder/Reifen angeht, sicherlich in Zukunft eine verschmitzte sache.