wie bereits gesagt, es ist nur eine einstweilige verfügung. die einschlägige rechtsprechung beurteilt das bisher deutlich anders
Forumsbetreiber haften für Aussagen der Teilnehmer ? - Super Cooper - 18.12.2005
Ich denke da kann man sicher was machen, in Form einer verbindlichen Unterschrift, dass man bei Anmeldung auch für sein eigenes blabla haftet. Dann ist das Anmelden zwar nicht mehr so einfach, aber es geht weiter...