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Versicherung - cremi - 08.02.2006

Hmm, manchmal frag ich mich, wer bei Versicherungen und so weiter eigentlich Emails beantwortet.

Ich hab interessehalber mal bei meiner (nein, den Namen werd ich jetzt mal nicht nennen) gefragt, wie es mit Fahrten auf der Nordschleife (GLP) aussieht, und weil mir das aus nem älteren Fred noch im Kopf steckte, wie sich Umbauten am Fahrzeug auf die Versicherungsprämie auswirkt.

Erste Antwort:
Zitat:Für behördlich nicht genehmigte Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigukeit ankommt oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten besteht kein Versicherungsschutz.
behördlich nicht genehmigt: Hallo?! es ging um die GLP! Daß man bei illegalen Straßenrennen nicht versichert ist war mir auch schon klar.
Hab dann erstmal erklärt was eine GLP ist.

Zu Umbauten:
Zitat:Bitte teilen Sie uns noch die Kosten (Material, Umbau, TÜV-Eintragung) der Tuningmaßnahme mit. Erst dann können wir Ihnen mitteilen, ob sich eine Beitragsänderung ergibt.

Bis zu Höhe des angegebenen Werts sind folgende Teile gegen Beitragszuschlag versicherbar, soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind:

Zugelassene Veränderungen am Fahr- und/oder Triebwerk aller Art zur Leistungssteigerung und Verbesserung der Fahreigenschaften.
Na gut, also mal grob die Beträge für Fahrwerk, Sitze, Räder und Bremse sowie MTH genannt.

Darauf kam dann die zweite Antwort:
Zitat:...
soviel zur GLP Head Scratch
Zitat:Das Gewindefahrwerk wäre gegen Zuschlag versichert. Die Leichtmetallräder-reifen, die Sportsitze und die verbesserte Bremsanlage sind beitragsfrei versichert.
*hmpf* naja, ok. Mit ein wenig goodwill ließe sich das ja noch akzeptieren.
Zitat:Die Leistungssteigerung ist nur dann versichert ohne Zuschlag, wenn sie in die Papiere eingetragen werden muss.
ähm, welche Leistungssteigerung muß denn nicht eingetragen werden?! Head Scratch
Zitat:Wenn sie nicht eingetragen werden muss, besteht kein Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug, denn es erlischt die Betriebserlaubnis und sie dürfen das Kfz im Straßenverkehr nicht nutzen.
wie?! "wenn sie nicht eingetragen werden muß"?! weiß ja nicht, aber irgendwo ist das ´n Widerspruch. Wenn die geschrieben hätten "kann", wär es ja noch logisch ... dafür hätt ich aber nich nachfragen müssen, das wär mir auch so klar gewesen. Confused


Versicherung - 2mD - 08.02.2006

hmm
vieleicht hat er die e-mail nur so nebenbei geschrieben... oder seine sekretärin hats gemacht He He

aber das is eh alles gemauschel bei denen -_-
jeh besser du die leute kennst bzw. jeh mer sachen du bei denen versichert hast, desto mehr kommen sie dir auch entgegen...
für mich is das eh die mafia³ Böse!


Versicherung - cremi - 08.02.2006

hab das einfach mal über das normale Kontaktformular auf der Homepage gemacht.

naja, hab eben nochmal ne Rückfrage gestartet. bin mal gespannt was da noch kommt. Augenrollen


Versicherung - Dennis77 - 08.02.2006

Ich hab damals bei meiner, Provinzial, extra angefragt, wie es aussieht.

Ich hab ein wenig mehr zahlen müße, wollte ich es versichert haben. Es handelte sich dabei einzig und allein um den gestiegenen Wert des Fahrzeugs. Daß die Leistung höher als vorher war, spielte dabei keine Rolle.

Als ich bzgl. Versicherungsschutz bei Fahrsicherheitstrainings anfragte, wurde mir ebenfalls mitgeteilt, daß immer dann Schutz besteht, solange die Veranstaltung nicht der Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit dient.


Versicherung - CarterMD - 08.02.2006

Also,

hab grad mal ne Stunde mir meiner Versicherung (HDI) telefoniert. Nach etlichem durchverbinden, wenn und aber, erklären und und und kam dabei folgendes heraus:

Es besteht weder Haftpflicht noch irgendeine Art von Kasoversicherung bei solchen Veranstaltungen. eek!

Ich habe die nette Dame, die total begeister war von der Idee mit nem Mini da lang zu fahren, dann mal auf folgende Passagen im Vertrag hingewiesen:

§2b. Einschränkung des Versicherungsschutzes
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei,
...
d) in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, wenn das Fahrzeug zu behördlich nicht genehmigten Farhtveranstaltungen, bei denen es auf Erziehlung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet wird.
...
Ausschlüsse:
Verischerungsschutz wird nicht gewährt,
...
d) für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erziehlung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen; in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt dies nur bei Beteiligung an behördlich genehmigten Fahrtveranstaltungen oder den dazugehörigen Übungsfahrten.

Nach mehrmaligem Erklären, das die GLP nicht zu erziehlung von Höchstgeschwindigkeiten wäre hat sie Rücksprache gehalten mit jemanden. Sie hat mir dann erklärt, das trotzdem kein Versicherungsschutz bestehen würde, da ich grob fahrlässig bzw. ja schon vorsätzlich handeln würde, wenn ich, nur um meine Zeit zu halten, über einen Buckel fahre ohne zu wissen was dahinter genau ist.

Tja... interessant ! Aber irgendwie nicht ganz verständlich für mich.

Sie meinte weiterhin, das der Veranstalter eine Haftpflicht und/oder eine Kaskoversicherung anbieten müsse.

Und jetzt ?


Versicherung - CarterMD - 08.02.2006

Dennis77 schrieb:Als ich bzgl. Versicherungsschutz bei Fahrsicherheitstrainings anfragte, wurde mir ebenfalls mitgeteilt, daß immer dann Schutz besteht, solange die Veranstaltung nicht der Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit dient.

Aber Fahrsicherheitstrainings sind ja wieder ne andere Sache ! Da gibt es ja auch "nur" geführte Runden, bei welchen man nicht überhohlen darf etc etc etc.


Versicherung - Mäx Maxon - 08.02.2006

Hi,

da hat die Frau der HDI Recht. Bei GLP und den dazu gehörigen Einstellfahrten gibts keinen Versicherungsschutz über die "normale" Krafthaft oder Kasko. Dafür kann unter Umständen eine "Rennkasko" ( teuer!) abgeschlossen werden.
Touristenfahrten, Streckenerkundungen, Sicherheitstrainings und Lehrgänge haben, meines Wissensstandes nach, Versicherungsschutz über die "normale" Krafthaft und Kasko.

Cheers,


Versicherung - CarterMD - 08.02.2006

Gilt das generell für alle Versicherungen oder nur HDI ?

Und wie wird das genau begründet ? So ganz nachvollziehen kann ich das nämlich nicht... die o.g. § sind ja eindeutig nicht verletzt ! Für mich scheint das irgendwie etwas alles im rechtlichen Grauraum zu liegen...


Versicherung - cremi - 08.02.2006

§32 der DMSB-Bestimmungen (http://www.glp1.de unter "Regularien" - "Veranst. Regl.") dreht sich um Versicherung ... hab grad nich die Zeit das alles zu lesen Rot

Das Argument: "Wenn du über ne Kuppe fährst, weist du ja nich was dahinter ist" is aber schwach. Erstens weis ich auf der Nordschleife größtenteils den groben Streckenverlauf und zweitens werd ich von den Streckenposten gewarnt wenn irgendwo ne Gefahrenquelle auf oder an der Strecke ist.

Ne Landstraße ist da riskanter Confused


Versicherung - CarterMD - 08.02.2006

cremi schrieb:§32 der DMSB-Bestimmungen (www.glp1.de unter "Regularien" - "Veranst. Regl.") dreht sich um Versicherung ... hab grad nich die Zeit das alles zu lesen Rot

Das Argument: "Wenn du über ne Kuppe fährst, weist du ja nich was dahinter ist" is aber schwach. Erstens weis ich auf der Nordschleife größtenteils den groben Streckenverlauf und zweitens werd ich von den Streckenposten gewarnt wenn irgendwo ne Gefahrenquelle auf oder an der Strecke ist.

Ne Landstraße ist da riskanter Confused

Jepp, das Argument finde ich ebenfalls sehr schwach. Ebenso werden (meiner Meinung nach) keine § verletzt.

Ich werd mir mal deine Link durchlesen und berichten ! Hab grad ne Menge Zeit übrig....

Mal ne blöde Frage anbei:

Ich hab ne PKW-Rechtsschutz. Könnte ich die dann nutzen um im Schadensfall meiner Versicherung klarzumachen das sie zahlen müssen ? Ist aber halt der gleiche Versicherer wie die PKW-Haftpflicht ! Head Scratch