Rechtslage Chiptuning - Druckversion
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Rechtslage Chiptuning -
Ötzi - 19.12.2006
Hi,
bitte lesen !!!!!
Gruß Ötzi [attachment=13561]
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2mD - 19.12.2006
hatten wir nich schonmal so en thread ?
wo issen der hingekommen ?
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Ötzi - 19.12.2006
2mD schrieb:hatten wir nich schonmal so en thread ?
wo issen der hingekommen ? 
@ 2mD
Diese Ausführung habe ich im Internet gefunden.
Weis natürlich nicht im einzelnen, wie rechtskräftig alles noch ist ?
Permanente Rechtsänderungen sind ja der Alltag.
Gruß Ötzi
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cremi - 19.12.2006
is nix wirklich neues, steht schon recht lange auch beim VDAT drin:
http://www.vdat.de/prg13d.htm
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Mäx Maxon - 19.12.2006
Klar, Cremi - nix neues - sollte sich aber jeder ma mit beschäftigen und Veränderungen am Fahrzeug nicht so auf die leichte Schulter nehmen.
Solange nix passiert, is ja alles ok. Aber, lass ma einen Unfall mit Personenschaden stattfinden, an dem ein Tuning Fahrzeug beteiligt ist...
Cheers
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cremi - 19.12.2006
naja, mittlerweile sollte eigentlich so ziemlich jeder mitbekommen haben, daß Änderungen am Fahrzeug, insbesondere Leistungssteigerungen der Versicherung gemeldet und in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden müssen, und daß Änderungen für die es keine TÜV-Abnahme gibt, wie z.B. das Entfernen des Prekats (Sinnhaftigkeit hin oder her) zum Erlöschen der Fahrzeug-ABE führen.
Das Thema wurde ja schon desöfteren diskutiert.
Aber danke für´s Ansprechen, gibt ja immer wieder Leute die meinen, ihre geänderte Motorsoftware etc. nicht eintragen lassen zu müssen.