Kann ich 'nen Mini mit fehlender Motorleistung zurückgeben?!?! -
La Tatü - 25.12.2006
Hallo Ihrs und besinnliche Weihnacht
Mal 'ne doofe Frage - bin schon auf doofe Antworten gespannt
Hab' das Problem mit meinem gebrauchten ONE, dass er ja kaum über die 160 km/h-Marke kommt und nicht wirklich zieht. Auf'm Prüfstand ist festgestellt worden, dass ihm 10 kW fehlen ...
Seit 5 Tagen basteln die schon dran rum und finden die Ursache nicht - solange keine Ursache gefunden wird, kann auch nix dran repariert werden.
Wie sieht das nun rein rechtlich aus, wenn die das nicht in den Griff kriegen? Hab' den Wagen erst seit 29.11., hab' nach 1 Woche reklamiert und nach 2 Wochen wurde das Problem festgestellt. Kann man von dem Kaufvertrag zurücktreten, wenn sich der Wagen als solch ein technischer Flopp entpuppt? :frage: Und wenn ja, kann ich dann den Kaufpreis zurückverlangen?
Im Vertrag steht ja nunmal, dass ich einen Wagen mit 66 kW kaufe, und nicht 56 kW - somit ist der Vertrag doch nicht erfüllt, oder?
Ich wünsch euch was!
lg
Tati
Kann ich 'nen Mini mit fehlender Motorleistung zurückgeben?!?! -
2mD - 25.12.2006
es giebt da mit sicherheit tolleranzen die du akzeptieren musst... aber wie groß die sind kann ich dir leider nicht sagen
und nochmal wegen der mangelnden leistung, da fällt mir ne erklärung von hartmut ein:
wenn das ding als es neu war falsch eingefahren wurde ( also von anfang an volllast auch bei kalten motor usw ) kanns sein das die kolbenringe noch nicht richtig angelegen haben und das heiße gaß außem brenraum durch den zwischenraum gezicht ist -> sollte das der fall gewesen sein isses auf immer en gurkenmotor
( hoffe ich hab das richtig verstanden und auch wieder richtig wiedergegeben

)
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Kruhser - 25.12.2006
wandlung geht sicher
am besten suchst du mal ´bei Google nach "wandlung"
da gibt es auch siten vona nawälten wo du kostenlos fragen stellen kannst
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cremi - 25.12.2006
wenn mich nicht alles täuscht darf die Motorleistung um max 3% von der Serienangabe abweichen. Wieweit das jetzt auf Gebrauchtwagen zutrifft weiß ich nicht.
10 KW sind in jedem Fall zuviel, da sollte rein theoretisch ne Wandlung drin sein, bzw. zumindest über die Gebrauchtwagengarantie ne entsprechende Reparatur.
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Skullz101 - 25.12.2006
Das Ding auf die BAB gepackt und ordentlich laufen lassen, laufen lassen, ... !
Ich möchte wetten, da kommt noch was...
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nollebjorn - 26.12.2006
Gib ihn mal mir und Ken
Ich bekomme meinen 3L auch auf 200km/h
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Dennis77 - 26.12.2006
Du mußt denen dreimal die Möglichkeit geben, daß sie den Mangel beheben. Danach besteht ein Recht auf Wandlung. Allerdings gilt das bei Neuware. Wie das bei gebrauchten Autos aussieht... keine Ahnung.
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Kruhser - 26.12.2006
um einen mangel zu beheben müssten sie ihn erst finden.
Kann ich 'nen Mini mit fehlender Motorleistung zurückgeben?!?! -
Jeannie - 28.12.2006
hey,
ich hatte (wie viele hier

) auch schon ein bißchen ärger mit dem mini, vorallem mit meinem ersten.
gute infos zur wandlung bietet der adac, auf der hp ist die rechtslage genau erklärt. wandeln kannst du normalerweise nur wenn das auto jünger als 2 jahre ist und du die erste, max.2 besitzerin bist.(aber ob das nicht sehr teuer wäre?

)
aber ein rücktritt vom kaufvertrag ist ja keine wandlung... hm, ich würde googeln und mir rat vom anwalt holen (dann geht meistens alles gaaaanz schnell

)
gruß, janine
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educky - 28.12.2006
du hast doch ne gebrauchtwagengarantie sicherlich, bei zu wenig Leistung wird sicher was am Motor nicht so funktionieren wie es soll
im Puma steht auch das bei Leitungverlust die einspritzeVentile gereinigt werden sollen, wenn es nichts bringt dann sollen die ausgetauscht werden manchmal bringt es was die BMW Leute auf so was hinzuweisen
aber 10kw sind auf jeden Fall ein Mangel und der sollte beseitigt sein und da das schon bei Übergabe des Mini´s war müssen die das beheben egal wie