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Kennzeichenbeleuchtung - Druckversion

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Kennzeichenbeleuchtung - Heffernan - 27.10.2003

Aloha@all

Gibt es eigentlich eine Vorschrift hinsichtlich der Kennzeichenbeleuchtung?

Speziell geht es um die FARBE.

Greetz and

HaVe FuN

Heff


Kennzeichenbeleuchtung - Anonymous - 27.10.2003

Confused: Confused: Confused: Confused: Confused: eek! Confused: Confused: Confused: Confused: Confused: eek!

Viele Grüße,
Tobias


Kennzeichenbeleuchtung - Heffernan - 27.10.2003

Tobby schrieb:Confused: Confused: Confused: Confused: Confused: eek! Confused: Confused: Confused: Confused: Confused: eek!

Viele Grüße,
Tobias

Wie Confused: Confused: Confused: Confused:

Ich hab' hier die Frage. Devil!


Kennzeichenbeleuchtung - Anonymous - 27.10.2003

Was soll´s denn werden?
Gegen Rosa haben die grün-weißen sicherlich was Smile :)

Viele Grüße,
Tobias


Kennzeichenbeleuchtung - fresh - 27.10.2003

Wenn UL1 das liest, weiß er direkt bescheid und wird sich unter den Tisch schmeißen. Zwinkern
Was sagt denn die Strassenverkehrsordnung?


Kennzeichenbeleuchtung - Schoko-Dealer - 27.10.2003

§60

(4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.
Das habe ich in der Straßenverkehrsordnung gefunden. Aber nichts über die Farbe!!!

Hoffe, geholfen zu haben.

Gruß, Thorsten


Kennzeichenbeleuchtung - Heffernan - 27.10.2003

Tobby schrieb:Gegen Rosa haben die grün-weißen sicherlich was Smile :)

Freundchen, wenn ich Dich in die Finger kriege!! Roter Teufel


Kennzeichenbeleuchtung - Heffernan - 27.10.2003

my love is a mini schrieb:§60

(4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.
Das habe ich in der Straßenverkehrsordnung gefunden. Aber nichts über die Farbe!!!

Hoffe, geholfen zu haben.

Gruß, Thorsten

THX!!!


Kennzeichenbeleuchtung - evilDOGG - 27.10.2003

Beleuchtung § 49 a StVZO

Es dürfen nur die vorgeschriebenen und für zugelassen erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebaut werden. Sie müssen fest angebracht sein sowie ständig betriebsbereit sein. Zugelassene Beleuchtungen sind mit Prüfzeichen Wellenlinie und E-zeichen versehen.

Scheinwerfer müssen einstellbar sein und der niedrigste Punkt darf nicht unter 500 mm der höchste punkt nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

Die Einschaltung des Fernlichtes muss durch eine blaue leuchtende Lampe im Sichtfeld des Fahrers angezeigt werden. Bei Krafträdern kann das einschalten auch durch die Stellung des Hebels angezeigt werden.


Beleuchtung

muss
kann
Farbe
Abstand zueinander
Höhe min-max


Abblendlicht (1)
1
2
weiß
< 200
500 - 1200 mm

Fernlicht
1
2
weiß
< 200
------

Nebelscheinwerfer
--
1
weiß/gelb
------
250 mm

Begrenzungsleuchten (1)
1
2
weiß
------
350 - 1200 mm

Blinker vorne
2
--
gelb
> 240 mm
350 - 1200 mm

Blinker hinten
2
--
gelb
> 240 mm
350 -1200 mm

Schlußlicht (1)
1
2
rot
------
250 - 1500 mm

Bremslicht (2)
1
2
rot
------
250 - 1500 mm

Kennzeichenleuchte (1)
1
2
weiß
------
------


Rückstrahler (3)
1
--
rot
------
250 - 900 mm

(1) dürfen nur gleichzeitig ein und ausgeschaltet werden

(2) müssen aufleuchten wenn mindestens eine Betriebsbremse betätigt wird

(3) dürfen nicht dreieckig sein


Kennzeichenbeleuchtung - fresh - 27.10.2003

Heff gib Lämpchen! Big Grin