Befahren von Feldwegen?? -
onlyMINI - 05.08.2008
Servus!
Hab bei Google leider darüber nicht wirklich was gefunden, deshalb versuch ich's jetzt mal hier
Weiß jemand von Euch zufällig was man für eine Strafe bekommt, wenn man Feldwege befährt?
Hintergrund ist der, dass die Straße zu meinem Nachbarort wegen Bauarbeiten für lange Zeit voll gesperrt ist und ich alles andere als Lust hab jedes Mal einen Umweg von 8km zu fahren....
Ich wär mal für ne Antwort dankbar
greez!
Befahren von Feldwegen?? -
SebastianS - 05.08.2008
so lange am Anfang von dem Feldweg kein Verbotsschild is wirds auch nich verboten sein
Befahren von Feldwegen?? -
Scotty - 05.08.2008
onlyMINI schrieb:Weiß jemand von Euch zufällig was man für eine Strafe bekommt, wenn man Feldwege befährt?
Hintergrund ist der, dass die Straße zu meinem Nachbarort wegen Bauarbeiten für lange Zeit voll gesperrt ist und ich alles andere als Lust hab jedes Mal einen Umweg von 8km zu fahren....
Das kommt drauf an
Ausschlaggebend ist die Feldwegesatzung (Feldwegeordnung) der Gemeinde bzw. des Landkreises bzw. des Bundeslandes. Dort wird festgelegt, welche Wege für den Verkehr freigegeben sind. Z.B. gibt es in BaWü das
Waldgesetz (§37.4), das festlegt, wer Waldwege nutzen darf und wer nicht.
Wenn der Feldweg, den du nutzen willst, durch Verbotsschilder gekennzeichnet ist, kann das, ähnlich wie das durchfahren von Einbahnstraßen in falscher Richtung, Teuer werden. Wenn das Ganze noch als Wasser-, Landschafts- oder Naturschutzgebiet gekennzeichnet ist, wird das nochmals teurer.
Im günstigsten Fall (Beschilderung: Verbot der Durchfahrt für KfZ) ist das ein Verwarnungsgeld von 15-30 Euro.
Bei Privatwegen kann dir der Bauer/Pächter/Besitzer die Aufarbeitung in Rechnung stellen, wenn du mit deinem MINI furchen ziehst oder den Weg aufwühlst oder dir die Ölwanne an nem Stein aufschlägst, etc... Diese Kosten übernimmt keine Versicherung.
Befahren von Feldwegen?? -
onlyMINI - 05.08.2008
Danke für die schnellen Infos Scotty!!

...15-30€ ist es mir wert
greez!
Befahren von Feldwegen?? -
Rohri - 05.08.2008
Scotty, das wandelnde Lexikon
Gibts eigentlich auch was, auf das selbst du keine passende Antwort weisst?
Befahren von Feldwegen?? -
Phil.77 - 05.08.2008
Rohri schrieb:Scotty, das wandelnde Lexikon
Scottypedia
Befahren von Feldwegen?? -
Scotty - 05.08.2008
Rohri schrieb:Gibts eigentlich auch was, auf das selbst du keine passende Antwort weisst?
Ja
Wenn man jahrelang Zeltlager abseits von ausgetretenen Campingplätzen organisiert bzw. begleitet, muss man sich zwangsläufig mit solchen Geschichten auseinandersetzen

Um es anders zu sagen: Ich habe ausreichend Lehrgeld an diverse Gemeinden gezahlt
@onlyMINI: mach dich aber vorher schlau, ob das nicht irgendwie geschütztes Gebiet ist. Wenn du nämlich dort fahrend erwischt wirst, kommt zu der Strafe nach StVO noch der "Aufschlag" für das übertreten von Naturschutzgesetzen etc. oben drauf...
Alternativ könntest du versuchen beim Landratsamt eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung zu bekommen
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Paddy87 - 07.08.2008
ich musste bisher immer 10 euro zahlen

"verwarngeld"
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newbee - 08.08.2008
noch was...auf wald und feldwegen gilt schrittgeschwindigkeit...also wenn was passiert ist man so oder so dran...
Befahren von Feldwegen?? -
onlyMINI - 08.08.2008
Scotty schrieb:Alternativ könntest du versuchen beim Landratsamt eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung zu bekommen 
Das sind einfach ganz "normale" Äcker und Wiesen. Also kein Wasser- oder Naturschutzgebiet o.ä...zum Glück

Das mit dem Landratsamt kannst allerdings den Hasen geben

Die haben uns das Ganze ja erst eingebrockt und wollen, dass man den Umweg von 8km über eine andere Ortschaft fährt...
naja alles zwecklos und ich könnte hier bestimmt seitenweise über dieses und jenes im Zusammenhang mit der Sperrung schreiben, aber dafür sind mir meine Nerven zu schade

...reicht mir wenn ich jeden Morgen die amüsanten Leserbriefe in der Zeitung lese
greez!