Frage zum Saisonkennzeichen -
olf-hemp - 01.02.2009
Servus miteinander! Also, weiss vielleicht jemand was passiert wenn man mit einem Saisonkennzeichen (4-10) z.B. im März unterwegs ist

Also ich meine wie siehts mit der Polizei aus wie hoch ist die Strafe? Und wenn was passiert muss ich währscheinlich alles selber zahlen oder?

mfg
Flo
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Mike - 01.02.2009
Bitte auf eine bessere Titelwahl achten.
Hab's mal geändert.
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olf-hemp - 01.02.2009
ach komm....
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Krümelmonster - 01.02.2009
Keine Ahnung, wie hoch die Strafe ist, die dich im Fall einer Kontrolle erwartet.
Aber was meiner Meinung nach viel wichtiger ist, du bist ohne Versicherungsschutz unterwegs.
Edit: Hast du im Prinzip ja schon geschrieben.
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onlyMINI - 01.02.2009
Hab gerade mal 2 min gegoogelt, weil mich das Thema irgendwie interessiert hat und hab folgendes gefunden...
http://www.rechtsanwalt-verkehrsrecht-detmold.de/rechtsanwaltbussgelddetmold/vonnbiss/saisonkennzeichen/index.html
...allerdings gilt ja auch seit heute der neue Bußgeldkatalog, von daher keine Garantie ob das noch stimmt
greez!
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olf-hemp - 01.02.2009
mhhh.... hab grad im netz gelesen, dass es 50 euro und 3 Punkte sind...des würd ja grad noch gehen...

Aber das der Versicherungschutz weg is, ist natürlich ganz und gar nicht gut..was aber auch logisch ist...
diese warterei bis april macht mich noch wahnsinnig....
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olf-hemp - 01.02.2009
@onlyMINI
ja danke so weit bin ich auch gekommen. Aber das mit der Versicherung ist halt zeimlich sche....
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onlyMINI - 01.02.2009
olf-hemp schrieb:mhhh.... hab grad im netz gelesen, dass es 50 euro und 3 Punkte sind...des würd ja grad noch gehen...
Ich hätte da noch paar Punkte falls du die unbedingt sammeln möchtest...
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Figaro - 01.02.2009
also das der Versicherungsschutz erlischt, ist meiner Meinung nach falsch.
Du hast ja am Fahrzeug nichts verändert, dass den Vertrag erlischen läßt.
Vielmehr ist es so, dass du eine Art Auflage nicht beachtest. Quasi so, als ob du mehr Jahres-KM fähst als du angegeben hast. Auch hier ist der Versicherungsschutz gegeben. Mußt allerdings nachzahlen.Genauso sieht das beim Saisonkennzeichen auch aus.
Bzgl der Polizei:
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog:
809606
Sie stellten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße ab.
§ 9 Abs. 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 177 BKat
3 Punkte 40,00 Euro
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olf-hemp - 01.02.2009
hey danke fürs Angebot
Aber wenn dann sammle ich die schon selber

... sonst wärs ja langweilig.....