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Sachmängelhaftung für Servolenkung - Druckversion

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Sachmängelhaftung für Servolenkung - -marcus- - 12.01.2010

Guten Tag,

ich habe ein Problem mit meinem Mini. Der BMW Händler hier in Koblenz hat eine defekte Servolpumpe diagnostiziert und mir einen Kostenvoranschlag über 700€ erstellt.

Das Fahrzeug ist aus 04/2004, hat jetzt 87.800 KM gelaufen und wurde Ende November von einem Gebrauchtwagenhändler im Frankfurter Umland inkl. Gebrauchtwagengarantie gekauft.

Aussage Gebrauchtwagengarantie :
Die Gebrauchtwagengarantie sagt der Kostenübernahme ab, da es ein Verschleißteil sei.
Falls sie es doch übernommen hätten, müsste ich sowieso aufgrund der Kilometerleistung einen Eigenanteil von 40% tragen.

Aussage verkaufender Gebrauchtwagenhändler :
Der verkaufende GW-Händler teilte mir nun mit, das nicht zur gesetzlichen Sachmängelhaftung verpflichtet sei, da er ja extra für diese Fälle die GW-Garantie abgeschlossen hat und es bei einem GW auch halt mal passieren kann das die Servolenkung kaputt geht.

Aussage ADAC-Rechtshilfe :
Der Gebrauchtwagenhändler ist verpflichtet die Servolenkung kostenfrei innerhalb von 5 Tagen zu reparieren, ohne wenn und aber. Denn der Gebrauchtwagenhändler haftet 1 Jahr auf Sachmängel und muss mir im 1. halben Jahr beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Kauf vorhanden war und der Fehler bloß erst jetzt aufgetreten ist.

2 . Aussage verkaufender Gebrauchtwagenhändler :
Der brüllt mich an und verweist mich an einen Anwalt und das ich Ihn bitte auf Schadensersatz klagen soll. Und wenn das Gericht entscheidet, dass er es bezahlen soll, würde er es auch machen und knallt den Hörer einfach auf.



So meine Frage, hat jemand Ahnung in dieser Rechtslage und kann mir beantworten ob die Servolenkung ein normales Verschleißteil ist bei einem 5 jahre alten Fahrzeug mit knapp 88.000 KM?
Wie soll ich nun weiter vorgehen? Hat jemand evtl. ein paar Tipps für mich?

Gruß

Marcus, der bereits mit dem 3. BMW für dieses Jahr Probleme hat.

(E90 320d; E61 530dA)


Sachmängelhaftung für Servolenkung - SevenCooperS - 12.01.2010

Ich kenn mich nicht aus, aber wenn Du im ADAC Rechtschutz bist und Du diese Aussage hast, dann würde ich es auch darauf ankommen lassen. Viel Erfolg!


Sachmängelhaftung für Servolenkung - -marcus- - 12.01.2010

Das ist ja mein Problem, ich bin nicht im ADAC Rechtschutz, sondern habe nur die rechtliche Erstberatung durch die ADAC Plus Mitgliedschaft in Anspruch genommen.

Gruß

Marcus


Sachmängelhaftung für Servolenkung - Andice - 12.01.2010

Du hast also die Wahl. Entweder selber zahlen oder klagen.
Anders wirst du dich mit o.g. Verkäufer wohl nicht einigen können.

Da du jedoch nicht Rechtschutz-versichert bist, und ich die Rechtslage jetzt nicht wirklich kenne, kann der Schuss auch nach hinten losgehen. Die Aussage der Rechtsberatung ist halt kein Urteil. Im Endeffekt entscheidet der Richter oder die außergerichtliche Einigung. Und wenn du wirklich verlieren solltest, hast du nicht nur die Kosten der Reparatur sodern auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten am Hals.

Bei den Kosten hättest du die Rechtschutzkosten für mehr als 3 Jahre schon raus Wink Vielleicht als Tip für die Zukunft. Zwinkern


Sachmängelhaftung für Servolenkung - -marcus- - 13.01.2010

Andice schrieb:Du hast also die Wahl. Entweder selber zahlen oder klagen.
Anders wirst du dich mit o.g. Verkäufer wohl nicht einigen können.

Da du jedoch nicht Rechtschutz-versichert bist, und ich die Rechtslage jetzt nicht wirklich kenne, kann der Schuss auch nach hinten losgehen. Die Aussage der Rechtsberatung ist halt kein Urteil. Im Endeffekt entscheidet der Richter oder die außergerichtliche Einigung. Und wenn du wirklich verlieren solltest, hast du nicht nur die Kosten der Reparatur sodern auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten am Hals.

Bei den Kosten hättest du die Rechtschutzkosten für mehr als 3 Jahre schon raus Wink Vielleicht als Tip für die Zukunft. Zwinkern


Die Garantieversicherung hat sich jetzt gemeldet es sich nochmal zu überlegen, wenn ich Ihnen das Teil vor der Reparatur zur Ansicht zusende.

Wie soll ich das bitte anstellen?

Oh man...


Sachmängelhaftung für Servolenkung - Andice - 13.01.2010

Die wollen, dass du die Servopumpe einschickst, damit sie prüfen, ob sie die 60% der Reparaturkosten übernehmen? Wenn die Bmw-Werkstatt sagt, dass das Ding hinüber ist, dann ist es hinüber.

Da helfen auch keine heilenden Hände des Garantiegebers Augenrollen

Aber immerhin könntest du so 60% sparen, sollte es übernommen werden und bleibst nicht komplett drauf sitzen.


Sachmängelhaftung für Servolenkung - -marcus- - 14.01.2010

Naja das ganze liegt jetzt beim Anwalt... auch wenn es mich am Ende noch mehr kostet, aber solche Arschl... müssen einfach mal gezeigt bekommen das sie nicht machen können was sie wollen.

Gruß

Marcus


Sachmängelhaftung für Servolenkung - newbee - 18.01.2010

naja da gibt es noch einen punkt, den du übersehen hast Pfeifen


ist es denn normal, dass bei einem premium produkt wie dem mini nach 5 jahren und keiner überdurchschnittlichen laufleistung einfach so die servopumpe verreckt und man dir nicht mehr sagen kann als: die pumpe ist defekt eine neue kostet sie 700euro...ich weiß nich...ich würde da etwas mehr von seitens mini erwarten...so eine servepumpe sollte doch schon etwas länger halten und wenn sie dies nicht tut würde ich da eine erklärung/entschuldigung/kulanzvorschlag von mini erwarten...des ist ja wie wenn man nach 2 jahren und einem tag und ner laufleistung von 30tkm nen unverschuldeten motorschaden hat und man sagt...ja tut uns leid sie sind aus der garantie, der motor ist ein verschleißteil also bezahlen sie bitte die 2000euro für einen neuen...

ich würde da auch nochmals mit mini reden und einen kulanzantrag stellen...weil du bist nicht der erste, der probleme mit der servopumpe hat...


wünsche dir viel erfolg und drücke die daumen, dass es gut ausgeht Top


Sachmängelhaftung für Servolenkung - -marcus- - 18.01.2010

Guten Tag,

Hehe, der Kulanzantrag war meine erste Idee, hatte mir nämlich das gleiche Gedacht.
Aber BMW hat keine Angst seinen Ruf zu verlieren, wenn das Fahrzeug älter ist als 3 Jahre.
In einigen Ausnahmefällen wurde auch schonmal ein Antrag durchgeboxt bei älteren Fahrzeugen, aber das ist wie ein 6er im Lotto.


Der Kulanzantrag seitens BMW wurde abgelehnt.

Begründung : Zu hohes Alter.

Gruß

Marcus


Sachmängelhaftung für Servolenkung - newbee - 18.01.2010

dann wird dein nächstes auto aus dankbarkeit hoffentlich wieder ein mini Augenrollen