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Frage zum Gutachten zur ABE - Druckversion

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Frage zum Gutachten zur ABE - Letzter freier Name - 10.10.2012

Hallo

Da ich bald meine Winterräder montieren werde ist mir in meinem Gutachten zur ABE folgende Auflage aufgefallen.

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Jetzt habe ich eine Dumme Frage:
Ist das nur eine Bescheinigung die ich mitführen muss?

Mini-N el*2001/116*0343*02


Frage zum Gutachten zur ABE - Fahrspass - 10.10.2012

Letzter freier Name schrieb:Ist das nur eine Bescheinigung die ich mitführen muss?

Meiner Meinung nach mußt Du beides, also die ABE (=> keine Eintragungspflicht) und das Gutachten (=> gültige Rad/Reifenkombination) mitführen ...

Aber bei einer 6,5x16-Felge kräht da eh kein Hahn nach ... Schulter zucken


Frage zum Gutachten zur ABE - ozxx - 10.10.2012

Meines Wissens muss man die ABE oder das Gutachten nur mitführen, wenn die neuen Räder von der im Fahrzeugschein genannten Bereifung abweichen. Das sollte bei 16" eigentlich nicht der Fall sein.


Frage zum Gutachten zur ABE - The Stig - 10.10.2012

Ne, da im COC Papier alle möglichen RadReifen Kombinationen für das Fahrzeug hinterlegt sind! In meinem Schein steht auch 195 auf 16" drin, aber ich fahre eingetragene 215/40/17er...


Frage zum Gutachten zur ABE - Scotty - 10.10.2012

Hier gilt für dich Auflage A01 und du musst mit ABE und Gutachten zum Tüv und die Felgen eintragen lassen.


Frage zum Gutachten zur ABE - Mitfahrer - 10.10.2012

Scotty schrieb:Hier gilt für dich Auflage A01 und du musst mit ABE und Gutachten zum Tüv und die Felgen eintragen lassen.

Top richtig Scotty