Frage zu Gewährleistung -
ramski - 28.05.2013
wenn eine Werksatt innerhalb des ersten Jahres eines Gebrauchtwagens eine Ölpumpe tauscht ,die Undicht war dann soll ich das Material und das Öl ,das bis zum Maximum gefüllt wurd dann selber zahlen ? und ein Defektes Domlager bei nicht einmal 50000 km wird von der Garantie abgelehnt und fällt angeblich nicht unter Gewährleistung??
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holliewood - 29.05.2013
ramski schrieb:wenn eine Werksatt innerhalb des ersten Jahres eines Gebrauchtwagens eine Ölpumpe tauscht ,die Undicht war dann soll ich das Material und das Öl ,das bis zum Maximum gefüllt wurd dann selber zahlen ? und ein Defektes Domlager bei nicht einmal 50000 km wird von der Garantie abgelehnt und fällt angeblich nicht unter Gewährleistung??
Bei mir (JCW, 10/2010) wurde gerade auf Gewährleitung ein Thermostat getauscht. Ich selber musste nur die Flüssigkeiten übernehmen.
Der Eigenanteil für Flüssigkeiten und Öle soll üblich sein.
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Scotchman - 29.05.2013
Hallo,
wie die Lage in Österreich ist, weiß ich natürlich nicht genau. Letztlich basiert das Gewährleistungsrecht im Wesentlichen jedoch auf einer EU-Richtlinie. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass es bei Euch ähnlich ist wie in Deutschland.
Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer eines Autos (oder aber der Unternehmer, der eine Reparatur durchgeführt hat) dafür haftet, dass das Auto im Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer in Ordnung ist (bzw. dass die Reparatur i.O. ist).
Zeigt sich nun ein Mangel, kann der Käufer Rechte geltend machen. In erster Linie zunächst einmal die Nacherfüllung (= Reparatur oder Neulieferung) unter Umständen jedoch auch Schadensersatz (z.B. Kosten für Reparatur bei einer Fremdfirma) oder eine Rückabwicklung des Kaufs.
Für die Geltendmachung der Rechte muss der Käufer die Verjährungsfristen beachten. Die beträgt grundsätzlich zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen kann (und wird in aller Regel) eine kürzere Frist von einem Jahr vereinbart werden.
Wichtig ist jedoch folgendes: Es geht immer darum, dass der Gegenstand im Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer mangelfrei ist. Man hat also keinen Anspruch darauf, dass der Wagen über den gesamten Zeitraum der oben genannten Fristen mangelfrei bleibt.
Im Zivilrecht muss man alles beweisen, was für einen günstig ist. Das bedeutet demnach, dass ich in der Regel dem Verkäufer beweisen müsste, dass der Mangel im Zeitpunkt des Verkaufs schon bestand oder zumindest bereits angelegt war und sich erst später zeigte. Weil das nicht einfach ist, hat der Gesetzgeber eine Sonderregel in das Gesetz eingebaut:
Zeigt sich der Mangel innerhalb eines halben Jahres nach Übergabe an den Käufer, dann wird vermutet, dass der Mangel schon beim Verkauf vorlag. Nun müsste der Verkäufer beweisen, dass dem nicht so ist.
An dieser Stelle liegt bei Dir der Knackpunkt.
Wann genau traten die Mängel auf? War die Ölpumpe bereits innerhalb des ersten halben Jahres undicht?
Falls es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, muss der Händler nacherfüllen = Reparieren. Und wenn beim Tausch der Ölpumpe das Öl zu tauschen ist, muss er auch das Öl wechseln. Einen "Eigenanteil" kennt das Gewährleistungsrecht nicht.
Gruß
Ulli
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ramski - 29.05.2013
danke , die Ölpumpe die angeblich nur getropft hatte wurde bei der Überprüfung festgestellt , das knapp ein jahr nach dem Kauf des
Clubis , der jetzt 3 Jahre alt ist .
Auch das Domlager wurde das Getauscht und jetzt samt Arbeitszeit verrechnet.
und dazu 2 Liter Öl , wobei die das Öl bis zum Maximum gefüllt haben!
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Fahrspass - 29.05.2013
ramski schrieb:... knapp ein jahr nach dem Kauf ...
Was heißt den "knapp"? Über ein Jahr oder weniger als ein Jahr?
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embe - 29.05.2013
Scotchman schrieb:Hallo,
wie die Lage in Österreich ist, weiß ich natürlich nicht genau. Letztlich basiert das Gewährleistungsrecht im Wesentlichen jedoch auf einer EU-Richtlinie. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass es bei Euch ähnlich ist wie in Deutschland.
Normalerweise bekommt man Gebrauchte vom Händler aber auch mit mind. einjähriger (freiwilliger) Gebrauchtwagengarantie, mit der es etwas anders aussieht als bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung. In Deutschland zumindest über die EUROPlus:
http://www.mini.de/used_cars/mini_europlus/garantien/
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Flat - 29.05.2013
Na ja , so eine Gebrauchtwagengarantie bekommst du nicht von dem Händler , der
VERKAUFT dir nur eine
GarantieVERSICHERUNG , für die er auch noch Prämie bekommt , les dir deine Garantiunterlagen mal durch , die hat nichts mit dem Händler und auch nichts mit MINI zu tun !!
Und die Versicherungsbedingungen ( was die nicht bezahlen füllt Seiten ) sind auch noch der Knaller .
Da ist die gesetzl. Gewährleistung schon nicht schlecht .
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embe - 29.05.2013
Schon klar, dass z.B. die EUROPlus nicht von MINI oder BMW ist

Bei MINI Next ist die allerdings automatisch mit bei, d.h. eben eingerechnet. So schlecht finde ich die Bedingungen gar nicht, zumindest werden da einige Sachen abgedeckt, die sich bei der Beweislastumkehr bei der Gewährtleistung eher schlecht nachweisen lassen nach über 6 Monaten.
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Fahrspass - 29.05.2013
embe schrieb:Schon klar, dass z.B. die EUROPlus nicht von MINI oder BMW ist 
Bei MINI Next ist die allerdings automatisch mit bei, d.h. eben eingerechnet.
Bei MININext ist das aber eine erneute Gewährleistung seitens MINI, keine EuroPlus o.ä. ...
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embe - 29.05.2013
Wäre mir neu bzw. siehe hier (EUROplus ist bei MININext inklusiv dabei):
http://www.mini.de/used_cars/mini_next/