Schmidt-Technik Laser: zu laut-illegal-Stilllegung ? - cruiserer - 02.06.2004
Hallo, ich habe seit dezember den laser auspuff von schmidt technik drunter
Das ist ja ein hammer lautes teil. Viele von euch haben den ja auch, wie findet ihr den??? Ich habe meinen db-killer drin, weil der mir sonst zu laut und außerdem illegal ist!
Heute sagte mir einer von der bmw-werkstatt, mein mini sei zu laut(Ich find auch der hammerlaut klingt,aber richtig geil), und mein fahrzeug könne stillgelegt werden. Ich sagte ihm darufhin, dass der auspuff eine eg-Betriebserlaubnis(e nummer) hat und ich außerdem eine auf mein fahzeug ausgestellte anbaugenehmigung des tüv rheinland habe.
Er war dennoch der Meinung, dass der Auspuff unabhängig von irgendwelcehn Gutachten zu laut ist, und das Fahrzeug deswegen stillgelegt werden kann.
ich bin darufhin zum tüv gefahren, und die bestätigten mir, dass alles in ordnung wäre.
Mehr könne ich nicht machen. Der prüfingenieur wies mich auch auf die e nummer hin, die auf der Plakette am esd ist!
Zum Klang hatte er nur gemeint: ein schönes, sonores brummen und wünschte mir viel spaß mit dem kleinen.
also wie issn das jetzt, habt ihr vielleicht irgendwelche erfahrungen damit gemacht??
WAs soll ich jetzt tun, bin immernoch verunsichert, aber will nicht den original-auspuff wieder drunter machen!!
gruß, cruiserer
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Flo - 02.06.2004
es gab mal den fall das brabus auspuff anlagen verkauft hat, die auch eingetragen wurden, aber im nachhinein hat die polizei gerausgefunden das die anlagen zu laut waren und hat jedem solchen fahrer, der in eine nkontrolle kam sein auto stillgelegt...also wäre ich vorsichtig wenn er wirklich zu laut is
Flo
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Schoko-Dealer - 02.06.2004
Du warst beim TüV?
Die haben gesagt, es ist OK?
Dann ist doch alles gegessen!
Oder bin ich da falsch
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Der Jens - 02.06.2004
Die ABE bringt einem nichts, wenn der Auspuff bei einer Messung zu laut ist.
Üblicherweise gibt es dann aber "nur" ein Ticket über 50€ plus Spesen und 3 Punkte.
Die Polizei hat aber das Recht, den Auspuff oder das ganze Auto zur Beweissicherung sicherzustellen.
Bei Motorrädern wird das in einigen Gegenden Deutschlands wie z.B. der Eifel und Bayern (wobei man sich ja streitet, ob letzteres auch zu Deutschland gehört

) regelmäßig gemacht.
Die stehen dann mit einem ganzen Trupp an Motorradtreffpunkten und kassieren die offenen oder sonstwie zu lauten Schalldämpfer ein. Die werden dann in hohem Bogen auf einen Lkw geworfen, man bekommt sie Monate später völlig verschrammt wieder (und beim Mopped ist das ja ein Sichtteil) und muß richtig viel Geld für das Gutachten und die Aufbewahrung zahlen.
Das eigentliche Ticket ist dann das kleinste Problem.
Dazu kommt ja noch, daß man dann mit einem Motorrad ohne Schalldämpfer irgendwo in der Wildnis steht und die Heimreise und den Rücktransport des Moppeds organisieren muß.
Das hier dargestellte Szenario ist wie gesagt der SuperGau und muß nicht so kommen. Bei uns in der Gegend gibt´s - wenn überhaupt - nur das Ticket und man muß dann innerhalb einer Woche vorführen.
Die "Maximalvariante" ist aber auch rechtens, auch wenn ich das bei Autos noch nicht gehört habe.
Schmidt-Technik Laser: zu laut-illegal-Stilllegung ? - ChiliRed - 02.06.2004
Dachte bisher eigentlich immer, dass so lange man den Segen vom TÜV bekommt, wie hier ja belegbar geschehen man auf der sicheren Seite ist

Sollte ich mich da geirrt haben!?
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Schoko-Dealer - 02.06.2004
ChiliRed schrieb:Dachte bisher eigentlich immer, dass so lange man den Segen vom TÜV bekommt, wie hier ja belegbar geschehen man auf der sicheren Seite ist
Sollte ich mich da geirrt haben!?
davon bin auch ausgegangen
Schmidt-Technik Laser: zu laut-illegal-Stilllegung ? - ChiliRed - 02.06.2004
Ich bin auch der Meinung, dass so lange ich den Segen vom TÜV habe mir die Pozilei nicht wirklich was anhaben kann. Die können mich vielleicht noch mal zum TÜV schicken, aber Kosten dürfen doch daraus keine entstehen

Schließlich hab ich ein belegbares Dokument mit der Abnahme :!: Für was sonst gibt es denn die Dokumente, wenn sie im Endeffekt nix wert sein sollen
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Der Jens - 02.06.2004
ChiliRed schrieb:Dachte bisher eigentlich immer, dass so lange man den Segen vom TÜV bekommt, wie hier ja belegbar geschehen man auf der sicheren Seite ist
Sollte ich mich da geirrt haben!?
Ja - leider. Die deutsche Gesetzgebung ist hier teilweise widersprüchlich.
Der TÜV Segen hat keine positive rechtliche Relevanz - soll heißen, Du kannst Dich nicht darauf berufen.
Da gibt´s noch mehr solche Quinten:
Z.B. müssen die Scheinwerfer eines Autos einen Mindestabstand zur Fahrbahn haben (ich glaube 40 cm).
Bei einigen Fahrzeugen (z.B. Opel Tigra, einige Alfas, etc) sind aber schon im Serienzustand die Scheinwerfer an der Grenze. Sobald tiefergelegt wird, ist die klar unterschritten.
Normalerweise interessiert das keine Sau, genausowenig wie die Mindestbodenfreiheit von 8 cm.
Bei uns in der Nähe hat sich die Stadt Osnabrück aber mal darüber geärgert, daß sie einem Autofahrer Schadensersatz zahlen mußte, der sich an einer künstlichen Bodenwelle sein Fahrzeug beschädigt hatte.
Und dann wurden mal kurz alle tiefergelegten Fahrzeuge angehalten und auf Mindestbodenfreiheit und Scheinwerferhöhe überprüft.
Da haben einige ganz dumm aus der Wäsche geschaut !
Schmidt-Technik Laser: zu laut-illegal-Stilllegung ? - ChiliRed - 02.06.2004
Ja Ja... Da haben sich mal wieder ein paar "Sesselpupser" was total unnötiges ausgedacht...
Bürokraten eben
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Der Jens - 02.06.2004
Wenn ich an die TÜV Hauptuntersuchung meiner Ducati letzten Monat denke - ich glaube es ist auch ganz richtig, daß man sich auf die Plakette nicht berufen kann ...
Der hat weder die nicht straßenzugelassenen Rennreifen, noch die offenen Racing Schalldämpfer, die andere Übersetzung und erst recht nicht die Racing Bremsbeläge und den nicht eingetragenen Lenkungsdämpfer erkannt !
Und er war nicht geschmiert !