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Mangel am Feiertag, dem letzten Tag der Garantie entdeckt. - Druckversion

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Mangel am Feiertag, dem letzten Tag der Garantie entdeckt. - Ben - 03.12.2013

Hallo zusammen,

zum exakten Ablauf einer Garantie hätte ich eine Frage:

Wenn der letzte Tag der Garantie (01.12.2013 in diesem Fall) auf einen Sonntag fällt, und man tatsächlich und absolut ungelogen just an diesem Tag einen Mangel feststellt (keine Luft aus Lüftung, siehe http://www.mini2.info/forum/showthread.php?p=3132975), aber natürlich in der BMW-Werkstatt erst am Montag, also nach Ablauf der Garantie jemanden erreichen kann, ist das noch ein Garantiefall oder bereits ein Kulanzfall (mit vielleicht sehr guten Aussichten, aber mir geht es explizit um die Frage, ob die Garantie noch greift)?

Noch eine Frage zur "Finanzierung" einer evtl. Reparatur: Habe das Auto letzte Woche in die Werkstatt gebracht, um noch in der Garantie die Dichtungen der Seitenscheibe auswechseln zu lassen. Vorher tat es die Lüftung. Als ich es am Sonntag Morgen abgeholt habe, tat sie nicht mehr. (War natürlich niemand da, hab meinen Autoschlüssel aus einer Codebox neben der Eingangstür der Werkstatt bekommen.)

Die Werkstatt sagt, das hat keinen Zusammenhang mit dem Wechsel der Dichtungen (was ja auch durchaus logisch erscheint), und daher sind sie nicht verpflichtet, das kostenlos zu reparieren. Frage mich nur, was ist, wenn sie eine Beule in die Kiste fahren, und sagen, sie waren das nicht, hat ja auch mit den Dichtungen nix zu tun. Dennoch war das Auto in ihrer Obhut, und in der Zeit ist die Beule (bzw. der Defekt der Lüftung) passiert. Sind sie damit nicht automatisch verantwortlich?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Ben


Mangel am Feiertag, dem letzten Tag der Garantie entdeckt. - Cabrio-S-Oldie - 03.12.2013

Der Ausfall der Lüftung nach der Reparatur ist ja mehr als merkwürdig. Hab keine Ahnung was an der Tür alles gemacht wurde. Evtl. ist ja dabei nur eine Sicherung durchgeknallt?

Rechtlich endet die Gewährleistung genau nach 2 Jahren, irgendwie muss es ja eine feste Zeit geben. Es liegt danch nicht daran, dass der Händler die Reparatur nicht doch noch durchführt, sondern am Abrechnungsverfahren mit der BMW AG. Ein engagierter Händler sollte es allerdings hinkriegen dass mit BMW zu regeln und eine Kulanz-Freigabe zu erhalten?


Mangel am Feiertag, dem letzten Tag der Garantie entdeckt. - Ludo - 03.12.2013

Du hättest ja die Störung "Termingerecht" bei der Mini-Hotline melden können. Die ist 7x24 erreichbar.

ciao

Ludo


Mangel am Feiertag, dem letzten Tag der Garantie entdeckt. - Ben - 03.12.2013

Ludo schrieb:Du hättest ja die Störung "Termingerecht" bei der Mini-Hotline melden können. Die ist 7x24 erreichbar.

Ja, das hätte ich in der Tat können und auch sollen. Hätte ich es auch unbedingt *müssen*, damit es noch ein Garantiefall ist?


Mangel am Feiertag, dem letzten Tag der Garantie entdeckt. - Ludo - 03.12.2013

JA,

denn jetzt bist Du dem "Wohlwollen" Deines Händlers ausgeliefert Anbeten

ciao


Ludo


Mangel am Feiertag, dem letzten Tag der Garantie entdeckt. - Ben - 04.12.2013

Ludo schrieb:JA,

denn jetzt bist Du dem "Wohlwollen" Deines Händlers ausgeliefert Anbeten

Er war sehr wohlwollend und hat sich bei BMW Schweiz dafür eingesetzt, dass BMW Schweiz volle Kulanz gewähren kann, indem sie sich das Geld von der BMW AG zurückholt. (Das Auto ist wohlgemerkt nicht über BMW Schweiz, sondern als Selbstimport als Neuwagen in die Schweiz eingeführt worden. Das "Wohlwollen" der Werkstatt ist natürlich auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass sie in der Sache auch ein Eigeninteresse hat, da sie natürlich mit jeder Reparatur Geld verdient, ob es nun vom Kunden oder von der BMW AG kommt.)