Radabdeckung bei kleiner ET - Druckversion
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Radabdeckung bei kleiner ET -
rock-dancer - 08.05.2015
Ich dachte ich packs am ehesten mal hier rein.
Ich habe mir jetzt die Formula HLT in 7.5x17 ET35 organisiert und montiert. Gestern war ich bei der MFK zur Eintragung. Vom technischen her kein Problem (wobei der Gute Herr sich das auch nicht angeschaut hat von wegen Verschränkunsprüfung oder so), aber die Radabdeckung seie mangelhaft (was zu erwarten war). Ich habe mir jetzt die Flaps des GP's besorgt (offenbar den letzten Satz der noch da war).
Nun die Frage an die Experten (v.a. aus der CH). Es gibt ja die Richtlinie, ganzes Rad abgedeckt bis zur horizontalen Ebene 150mm über der Radmitte. Wenn ich mir allerdings die Fotos meines Coupés mit Originalreifen anschaue, dann ist das beim Mini gar nicht möglich. Beim GP mit den original Reifen ists ja noch schlimmer (Pressefotos). Es gibt ja aber auch noch die Regel 30° nach vorne und 50° nach hinten abgedeckt (welche auch bei der EG-Typengenemigung zum Zug kommt).
Was gilt jetzt genau, bzw. welche Regelung? Ich tendiere zur Regelung mit den 30°/50°, aber vielleicht verstehe ich das ganze auch einfach falsch.
Kann mir da jemand was zu sagen?
Radabdeckung bei kleiner ET -
PBRoadster - 08.05.2015
Die Regel in der Schweiz ist 150mm ab Nabenmitte!
(Und die Laune des Experten

)
Radabdeckung bei kleiner ET -
rock-dancer - 10.05.2015
Hmm das kann ja beim MINI gar nicht funktionieren, wenn ich mir Bilder von meinem anschaue mit original Bereifung, dann steht die mindestens 2cm raus bei 150mm jetzt sinds halt 4cm. Ist ja schwachsinn...