Reifenluftdruckkontrolle -
Boogie-Man - 09.07.2015
Danger schrieb:Ab 04/14 haben alle BMWs/Minis die RDC Ventile, da hatter schon Recht
Aber ob es günstigere gibt kann ich leider nicht beantworten
Gruß Danger
Da muss ich mal einhaken.
Hat irgend eines der R-Modelle ein aktives system zur RDK?
Die laufen doch alle mit dem system das durch den ABS Sensor überwacht?
Ein Bekannter hat vor kurzem einen der letzten r57 Works Cabrios neu abgeholt. Der Verkäufer hat ihm versichert das ein aktives RDKS drin sei.
Das kann das Auto aber doch garnicht anzeigen?!?
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Danger - 09.07.2015
Auch die "alten" R Modelle haben die RDC Ventile bekommen, man bekommt soweit ich weiss aber nicht die Drücke angezeigt. Von der Warnung her identisch zu dem alten System übers ABS.
Gruß Danger
Reifenluftdruckkontrolle -
chevini - 09.07.2015
DoCtOrING schrieb:Das ganze Thema Reifendrucksensoren wird jetzt erst brisant, da immer mehr in Verbreitung. Über SInn und UNsinn kann man streiten, ich find se auch nicht gut. ... In einschlägiger Literatur wird gerade diesbezüglich massiv geworben wie man den "dummen Nutzer" zur KAsse beten kann um das Geschäft mitzunehmen.
Die Reifendrucküberwachung/-kontrolle ist Vorschrift/Gesetz !!!
http://tpms.de/informationen/die-rechtsgrundlage/
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Boogie-Man - 09.07.2015
Aber nicht ob aktiv oder passiv
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Thermohahn - 10.07.2015
DoCtOrING schrieb:Es wird mittelfristig darauf hinaus laufen, dass dir die Reifenhändler nur die eigenen RDKS Sensoren verkaufen bzw keine Garantie dafür übernehmen oder die Montage gleich verweigern. Kleinere vielleicht später. In einschlägiger Literatur wird gerade diesbezüglich massiv geworben wie man den "dummen Nutzer" zur KAsse beten kann um das Geschäft mitzunehmen.
Und genau das hatten wir kürzlich bei Frauchens Roadster. Relativ neuer Reifen musste getauscht werden. Der Reifenhändler hat dann gleich so 'nen RDK-Sensor mit eingebaut. Auf meine Nachfrage warum, meinte er, dass das jetzt so Vorschrift ist. Auch mein deutlich angebrachter Zweifel und der Hinweis auf die Überwachung per ABS hielt ihn nicht davon ab.
Letzten Endes wurde der RDKS dann doch verbaut, wobei ich mir den Hinweis auf die Nichtnutzbarkeit nicht verkneifen konnte.
Da ich einige Tage später beim TÜV war habe dort den Sachverhalt mal so nebenbei geschildert. Antwort des Prüfers: Wenn vorher nix drin war, muss da auch nix rein. Der misst doch indirekt.
Ich möchte nicht wissen, wieviele Kunden so schon über den Tisch gezogen wurden
.
Gruß
Markus
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DoCtOrING - 10.07.2015
chevini schrieb:Die Reifendrucküberwachung/-kontrolle ist Vorschrift/Gesetz !!!
http://tpms.de/informationen/die-rechtsgrundlage/
Richtig! aber nur für Neuwagen bzw. neu Typgenehmigte. Je nachdem mit wem du sprichst glauben die Leute man müsse das nachrüsten.
ergänze meinen Satz um: "Das ganze Thema Reifendrucksensoren wird jetzt erst brisant, da immer mehr in Verbreitung durch Pflicht bei neu zugelassenen Fahrzeugens seit 01.11.2014 bzw typgenehmigten seit 01.11.2012"
Eigentlich müsste ein Kaufkriterium sein, kein Fahrzeug mehr mit direkt-messendem System zu kaufen...
Alles nur Zeugs was man nicht wirklich braucht, in der Anschaffung Geld kostet und im Reparaturfall Geld kostet und was man nicht legal ausbauen darf.
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Mike - 10.07.2015
Thermohahn schrieb:Relativ neuer Reifen musste getauscht werden. Der Reifenhändler hat dann gleich so 'nen RDK-Sensor mit eingebaut. Auf meine Nachfrage warum, meinte er, dass das jetzt so Vorschrift ist.
Letzten Endes wurde der RDKS dann doch verbaut, wobei ich mir den Hinweis auf die Nichtnutzbarkeit nicht verkneifen konnte.
Wenn vorher nix drin war, muss da auch nix rein. Der misst doch indirekt.
Kannst ja mal mit einem VW Käfer vorbeifahren, bei dem Elektronik quasi ein Fremdwort ist. Vielleicht möchte er das dort auch verbauen?
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chevini - 10.07.2015
DoCtOrING schrieb:... ergänze meinen Satz um: "Das ganze Thema Reifendrucksensoren wird jetzt erst brisant, da immer mehr in Verbreitung durch Pflicht bei neu zugelassenen Fahrzeugen seit 01.11.204 bzw typgenehmigten seit 01.11.2012" ...
... mit weiterer, kleiner Ergänzung "01.11.2014"
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alfshumway - 25.10.2018
kann man gar nicht oft genug schreiben, ist ja meist 2x im Jahr sehr gefragt...
Jetzt hab ich die Textpassage wieder zur Hand:
"Aufgrund einer Gesetzesänderung bezüglich des Messverfahrens von Reifendruckverlusten in allen vier Rädern, müssen ab 11/2014 alle Neufahrzeugzulassungen mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (RDC) ausgestattet sein.
Viele BMW und MINI Modelle, die ab 03/2014 produziert wurden, haben serienmäßig RDC. (BMW Code SA2VB)".
FUNKTIONSWEISE RDC.
Das RDC lässt bei Messungen in den vier Rädern individuelle Reifendruckverluste erkennen.
Diese werden z.B. im Central-Information-Display (CID) angezeigt.
Über die Radsensorik (am Ventil verbaut) im Rad wird der aktuelle Reifenfülldruck jedes Rades an das Empfängersteuergerät im Fahrzeug übermittelt.
In der Variante A (RDCi) wertet ein eigenes RDC-Steuergerät die Daten aus und warnt bzw. informiert den Fahrer.
Bei der Variante B (RDCIc) ist diese Funktionalität im DSC-Steuergerät integriert (ohne eigenes RDC-Steuergerät).
Der RDC-Sensor im Komplettrad wird durch Rotation des Rades aktiviert.
Steht bzw. parkt das Fahrzeug oder ist das Komplettrad eingelagert,
ist der Sensor inaktiv. Ein aktives Ein- oder Ausschalten des RDC-Sensors ist nicht möglich.