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Motorwarnleuchte kurzzeitig an. - Druckversion

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Motorwarnleuchte kurzzeitig an. - Oldiedriver - 17.12.2021

Gestern im Stop&Go ging die Motorleuchte an.
Hinweis: weniger Leistung, nächste Werkstatt aufsuchen.
Heute die Diagnose: Kühlmittel Th. mit Gehäuse erstetzen.

War im BMW Autohaus, die haben mir gesagt, es besteht eine einjährige Gebrauchtwagen Garantie. Gesetzlich verpflichtend für den Händler.

Stimmt das so ?


RE: Motorwarnleuchte kurzzeitig an. - giorgos - 17.12.2021

Im Netz finden sich reichlich seriöse Quellen zur Gewährleistungspflicht gegenüber Verbrauchern, z.B. bei den Verbraucherzentralen oder Seiten von Anwälten.

Die Dauer beträgt in Deutschland 2 Jahre, bei Gebrauchtwaren kann sie (vertraglich vereinbart) auf 1 Jahr beschränkt werden. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, danach muss der Käufer auf Aufforderung des Verkäufers nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bestand.

(Alle Angaben ohne Gewähr, bin kein Anwalt)

Unabhängig davon hätte ich von der Werkstatt gerne erfahren, was für einen Fehler das Thermostatgehäuse verursacht haben soll, der zum Aufleuchten der Motorleuchte und reduzierter Leistung geführt hat. Hast Du einen Ausdruck der Diagnosedaten erhalten?


RE: Motorwarnleuchte kurzzeitig an. - Oldiedriver - 17.12.2021

Nein.
Nur die angegebene Fehlermeldung.


RE: Motorwarnleuchte kurzzeitig an. - chevini - 17.12.2021

(17.12.2021, 18:10)giorgos schrieb:  ...
Die Dauer beträgt in Deutschland 2 Jahre, bei Gebrauchtwaren kann sie (vertraglich vereinbart) auf 1 Jahr beschränkt werden. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, danach muss der Käufer auf Aufforderung des Verkäufers nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bestand.

(Alle Angaben ohne Gewähr, bin kein Anwalt)
...


Das ändert sich ab 1. Januar 2022:

a) Eine Verkürzung ist zukünftig nur noch möglich und wirksam, wenn der Verbraucher darüber ausdrücklich individuell in Kenntnis gesetzt und dies gesondert vereinbart wird.
b) Die Beweislastumkehr wird von 6 Monaten auf ein Jahr verlängert.


RE: Motorwarnleuchte kurzzeitig an. - giorgos - 17.12.2021

(17.12.2021, 19:07)chevini schrieb:  Das ändert sich ab 1. Januar 2022:

a) Eine Verkürzung ist zukünftig nur noch möglich und wirksam, wenn der Verbraucher darüber ausdrücklich individuell in Kenntnis gesetzt und dies gesondert vereinbart wird.
b) Die Beweislastumkehr wird von 6 Monaten auf ein Jahr verlängert.

Danke! Ist vollkommen an mir vorbei gegangen (wie auch die restlichen, verbraucherfreundlichen Regelungen ab 1.1.2022).


RE: Motorwarnleuchte kurzzeitig an. - Oldiedriver - 17.12.2021

🙄also am Montag wieder Anruf beim Händler.
Mal schauen wie er diesmal reagiert.

Die Radlager Aktion war ja Problemlos.
Nun ja, bis auf die, mit Lackstift kaschierten, Macken um den Mutternsitz.