Der Sammelklage Thread -
ipluethi - 28.03.2003
so. ich war mal im mitgliederverzeichniss, und was entdeckte ich da?
SCHWARZEschafe
ja genau, es gibt fast 2 seiten mitglieder mit 0 postings, ebensoviele mit maximum 2 posts.
das kann so nicht weitergehen
Anklageschrift
aus dem allgemeinen mini-ig-strafgesetzbuch geht hervor:
...dass mitglieder mit weniger als 5 postings nach einer dauer von 10 tagen nach erfolgter anmeldung zur strafe in diesen thread ihr 'verhör' posten müssen - dessweiteren müssen sie protokolliert mind. 300km an einem der 3 folgenden tagen in ihrem mini verbringen, damit der

engrad steigt und das optimum an fz-streicheln, mini-liebe und
ig-verantwortung herbeiführt. !
gez. amtierender ober-staats-schubi des hiesigen mini-forums
stef
8)
Der Sammelklage Thread - Zetto - 28.03.2003
Als Pflichtverteidiger muss ich dagegen halten:
Die hier angeklagten Null-Poster sind durchaus als schon verstrahlt anzusehen. Nur leider wird nicht überwacht, wer dieser Null-Poster hier ständig sich als aktiver Strahlungsleser auszeichnet.
Daher beantrage ich die Klage abzuweisen und die hier Angeklagten nur dazu aufzufordern, das Postfach des Ankläger (aus der Alpenrebublik) mit einer PN zu füllen..... 8) 8)
Der Sammelklage Thread -
ipluethi - 28.03.2003
die alpenrepuplik iss ja nur mein
EXIL
wenn sich de angeklagten als

enleser ausweisen könnten, würden sie sicher auch einige

enideen posten, weil passiv mitlesen geht bei einer tageszeitung, aber
NICHT hier in der ig.
desshalb erlässt der ankläger. striktes ausführen der strafe binnen einer woche, zudem erhält der herr zetto ein PN verbot bis ende märz wegen verläumdung etc...
wer ig liest - muss ig posten, so iss nun mal der lauf der evolution