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Hey!
Ich habe mal eine generelle Frage bezüglich des Namens einer Unternehmung.
Nehmen wir an, ein Einzelunternehmer hat sich einen wohlklingenden Namen ausgesucht, als Beispiel "portfolio management".
Diesen Firmennamen möchte sich der Unternehmer gerne im Handelsregister eintragen lassen.
Das Amtsgericht wird wohl prüfen, ob im gleichen Bezirk der Name schon vergeben ist. Nehmen wir mal an, er wäre noch frei. Dann gäbe es folgende Konstellationen:
a) Den Namen "portfolio management" gibt es schon in einem anderen Bezirk - was passiert dann?
b) Den Namen gibt es in einem anderen Bezirk (oder auch im Gleichen) in leicht anderer Form, z.B. "portfolie-management". Was dann?
c) Der Name ist rechtlich geschützt. Woher kann man das wissen? Wer prüft das (HR sicher nicht, oder?)?
Vielen Dank für eure Antworten!
Daniel
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Soweit ich es weiß, kannst Du als Einzelunternehmer keinen Eintrag im Handelsregister bekommen. Die Regelung besagt, dass Du als Einzelunternehmer nicht ausschließlich mit einem Phantasienamen firmieren darfst, sondern immer Deinen Namen mitführen musst. Was geht, wäre "Hans Meier Portfolio-Management". Diese Regelung gilt für den gesamten Geschäftsverkehr, also Briefpapier, Mails etc.
Wenn Du eine GmbH gründest, kann diese einen Phantasienamen tragen. Generell ist dabei natürlich das Markenrecht zu beachten. Und das ist ein ziemlich komplexes Thema. Da möchte ich mich zu keiner unprofessionellen Rechtsauskunft hinreißen lassen. Wenn Du ernsthaft über eine solche Firmengründung nachdenkst, halte ich das Honorar für einen spezialisierten Anwalt für sehr gut angelegt. Die IHK sollte auch eine Grundberatung anbieten können.
Gruß,
Thomas
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Das mit dem Eintragen geht auch ohne GmbH, AG usw. Du kannst dich mit einem Firmennamen eintragen lassen als e.K. ( eingetragener Kaufmann )
Z.B.: "portfolio management" als Firmenbezeichnung und im Handelsregister als "portfolio management - Max Muster e.K."
Damit ist der Name dann geschützt, aber wie das geht, mit der Kontrolle der Bezeichnung, weiß ich jedoch nicht. Ein Kunde von mir hatte da mal großen Ärger und mußte später nach einigem hin und her umbenennen.
Am besten beim Registergericht nachfragen.
......und ab durch die Mitte
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jup, würde ich als erstsemester bwl bestätigen
hab grad in meinen vorlesungsunterlagen geschaut:
"Namensgebung frei, allerdings Zusatz "eingetragener Kaufmann"."
von meinen eltern, auch beide vom fach, weis ich aber, dass diese bezeichnung niemand anfügt
wie das mit dem schutz des namens ist weis ich nicht
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...Firma = Name; Schutz nach § 12 BGB. Einträge im HRG sind in diesem Zusammenhang nicht nötig, können aber natürlich im Zweifel beweisdienlich sein, wenn es um die Frage gehen würde, seit wann die Firma bzw. der Name geführt wird.
Gruß wolfgang
safety fast
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Moin Jungs!
Vielen Dank für eure Antworten!
Ich darf jetzt gar nicht sagen, dass ich mich "Betriebswirt" nennen darf...habe wohl im ersten Semester nicht wirklich aufgepasst.
Mit der Eintragung im HR als e.K. wird so gemacht...also ist damit schonmal sichergestellt, dass im gleichen Bezirk der Name nicht existiert.
Werde heute mal beim Amtsgericht anrufen und nachhören, wie es mit dem Namensschutz aussieht. Ich denke mal nicht, dass ein Name wie "portfolio" überhaupt schützbar ist...kann ja auch nicht den Namen "Computer" schützen lassen.
Viele Grüße
Daniel
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davon abgesehen das BWL immer Freitags um 8 Uhr das unineressanteste Fach war
und ich demensprechends davon nix mitbekommen hab
Niemals würde ich jemandem Empfehlen einen Firmennamen zu verwenden den es in abgewandelter Form schon gibt. Dies sorgt bei dem Kunden nur für unnötige Verwirrung bzw. Verwechlung.
Vielleicht ist das weniger der fall bei direkten Kunden aber sobald du ne Homepage hast und es nur kleine unterschiede gibt macht es nicht wirklich spaß
und freunde machste dir da auch keine
Hab das schon einmamal miterlebt
und immernoch die .eu domain vom mitbewerber
Wie wär es mit einem Fantasienamen und als Untertitel den Arbeitsbereich
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