07.11.2003, 18:15
lindiman schrieb:Eines vorneweg...ich bin auch für TüV-Eintragung und Garantie....
....aber: Wer prüft bei einem One nach welche Software drauf ist und vor allem: Wer will feststellen dass daran gedreht worden ist ? Die BMW Werkstatt kann es NICHT!....
Wieso bist Du Dir da so sicher? Ich kann, wenn das Steuergerät beim Crash keinen Schaden abbekommen hat und noch auslesefähig ist erkennen, ob originale oder getunte Software aufgespielt worden ist, da ich die gleiche Software wie die Chiptuner verwende und nur einen Vergleich an den speziellen Punkten nachverfolge. Dafür reichen meine Kenntnisse aus.
Wenn BMW Vertragswerkstätten dem nachgehen wollen (was sie ja in der Regel nicht tun) und einen fähigen Mitarbeiter, der sich mit KFZ-Elektronik auskennt haben, dann ist das überhaupt kein Problem das nachzuweisen.
Noch was zum Thema Garantie (vielleicht zum 1000sten Mal):
BMW, bzw. MINI interessiert das nicht die Bohne, ob eine Veränderung des Fahrzeugs eingetragen ist oder nicht. Streng genommen wurde eine technische Veränderung vorgenommen und somit entspricht das Fahrzeug nicht mehr der Serie und somit erlischt auch teilweise die Herstellergarantie.
Der Umkehrschluss: Wenn ein Kunde zu Mini fährt und dem Serviceberater einen Fahrzeugschein mit Anhang vorlegt, könnte ebenfalls jegliche Garantie (in dem Fall der Motor) erlöschen. Also "fährt" erstmal wohl derjenige besser, der nichts eingetragen hat.
Ganz schöne Zwickmühle.
Also Eintragung und Zusatzgarantie beim freundlichen Vertragspartner und der Himmel wird wieder blau