30.08.2009, 20:27
Harlequin schrieb:Du musst es wirklich erst eintragen, wenn Du etwas am Fahrzeugschein/-brief ändern lässt.
In der Zwischenzeit reicht es, wenn du die Zettel mitnimmst.
Falls auf dem Wisch "unverzüglich einzutragen" steht ist deine Aussage schlichtweg falsch.
hacki111 beschreibt es ganz richtig. So ist es.
hacki111 schrieb:Sehe das anders. Mein Freundlicher meinte dass es sofort eingetragen werden muss - auch wenn die nicht immer recht haben.
Entscheidend war für mich aber der Hinweis "unverzüglich" im Gutachten. Das lässt nicht viel Raum für Interpretation...
so denn
Des Übels Wurzel liegt im Schwachsinn, während die Wurzel des Schwachsinns nicht zu unterschätzen sein sollte...