10.02.2004, 15:24
Also mal unabhängig von der tatsächlichen Sachlage höre ich hier zwei Tatbestände heraus:
1. Überholen trotz unklarer Verkehrslage (die Streifenhörnchen hätten ja auch ein paar Meter weiter mitten auf der Strasse halten können, um einen halbtoten Morotrradfahrer vor dem nachfolgenden Verkehr zu schützen - hätte er dann rechtzeitig halten können?)
2. Wenden außerhalb geschlossener Ortschaften, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten (wenn ich mit meinem Streifenwagen an 2 Fahrzeugen gerade vorbei bin, wo könnten die dann beim Wenden wohl sein - etwa hinter mir?)
1. Überholen trotz unklarer Verkehrslage (die Streifenhörnchen hätten ja auch ein paar Meter weiter mitten auf der Strasse halten können, um einen halbtoten Morotrradfahrer vor dem nachfolgenden Verkehr zu schützen - hätte er dann rechtzeitig halten können?)
2. Wenden außerhalb geschlossener Ortschaften, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten (wenn ich mit meinem Streifenwagen an 2 Fahrzeugen gerade vorbei bin, wo könnten die dann beim Wenden wohl sein - etwa hinter mir?)